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Ole-Christopher Plambeck

CDU 19.06.2024 Sitzungen 20/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen Verkehrsverträge in den Netzen Mitte und Süd-West laufen 2027 aus. Im Jahr 2021 hat das Land entschieden, dass für Folgeverträge neue Züge angeschafft werden müssen. Dabei ist Wettbewerb wichtig und richtig. Bisher war es immer so – und so ist es auch hier –, dass sich Unternehmen aus dem Markt im Rahmen eines Vergabeverfahrens bewerben können, um Züge zu liefern. Es sollen neue, moderne, elektrische Züge sein, und zwar 42 Stück, für deren Lieferung im Wettbewerb ein bekannter Hersteller den Zuschlag bekommen hat. In einem weiteren Vergabeverfahren sollte am Markt ein Finanzierer gefunden werden. Dieser finanziert die Züge und refinanziert sich durch die entgeltliche Nutzungsüberlassung an die Verkehrsbetreiber. Das ist ein gutes Modell, und der Markt beteiligt sich im Wettbewerb an der Finanzierung. Das funktioniert aber nur, wenn der Markt in der Sache funktioniert und Unternehmen beziehungsweise Konsortien sich am Vergabeverfahren für die Finanzierung beteiligen. Aber im zweiten Vergabeverfahren, welches die Finanzierung der im Netz Mitte und Netz Süd-West benötigten Fahrzeuge betrifft, wurde kein Angebot abgegeben, und so musste das Vergabeverfahren aufgehoben werden. Es geht um die Finanzierung von 42 Zügen mit einem Volumen von mehr als einer halben Milliarde Euro. Aufgrund des derzeit schwierigen Marktumfeldes auf dem Kapitalmarkt hat sich keiner gefunden, dies zu finanzieren und sich zu beteiligen. Selbst wenn das Volumen, also das Los, im Vergabeverfahren kleiner gewesen wäre, hätte sich niemand gefunden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Woher wissen Sie das?) – Das wurde im Ausschuss – auch aufgrund Ihrer Frage – entsprechend erörtert. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein, das wurde im Ausschuss nicht gesagt! Das kann doch keiner sagen!) Dieses Problem muss jetzt aber schnell gelöst werden, um die Finanzierung auf den Weg zu bringen. Aus dem laufenden Haushalt – das wissen wir alle – ist so eine Finanzierung nicht möglich. Von daher bin ich dankbar, dass das Wirtschaftsministerium einen Lösungsweg aufgezeigt hat, wie eine Finanzierung trotz der schwierigen Bedingungen möglich ist: Mit der Gründung eines Landesfahrzeugpools, der Errichtung einer Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein – kurz ZUG.SH – wird das gelingen. Dafür wollen wir heute das Errichtungsgesetz beschließen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn es für Schleswig-Holstein ein neuer Weg für die Finanzierung der Züge ist, so eine Gesellschaft zu gründen, gibt es bereits in den Bundesländern Berlin und Baden-Württemberg gute Vorbilder. Mit diesen haben wir uns im Rahmen der Anhörung unterhalten. ZUG.SH wird mit der Beschaffung, Vorhaltung, dem Werterhalt und der Bewirtschaftung von Zügen betraut und wird diese an die Eisenbahnverkehrs- (Ole-Christopher Plambeck) unternehmen zur Nutzung überlassen. Darüber soll dann eine Refinanzierung über die nächsten 30 Jahre sichergestellt werden. Für die Finanzierung der Züge wird ZUG.SH Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Ein Gutachten und eine intensive Diskussion haben dabei klar ergeben, dass das im Einklang mit der Schuldenbremse möglich ist. Insgesamt gab es im Rahmen der Anhörung meines Erachtens sehr, sehr viel Zustimmung zu diesem Weg der Finanzierung. ZUG.SH wird dabei in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts, also einer AöR, errichtet. Das hat gegenüber einer GmbH zum einen steuerliche Vorteile, weil für sie als vermögensverwaltende AöR nicht in der Höhe Ertragsteuer anfallen, zum anderen wird die AöR auch sicherlich bessere Finanzierungskonditionen bekommen. Da aufgrund der Zugbestellung bereits die erste Rate im Februar 2025 geleistet werden muss, ist in der Tat der sogenannte Schnellzug in der ganzen Angelegenheit angebracht und muss auf den Weg gebracht werden. Ich bin insbesondere dem Wirtschaftsministerium, dem Staatssekretär Tobias von der Heide und seinem Team, für die sehr, sehr gute Vorbereitung und die guten und schnellen Informationen, die wir im Wirtschafts- und im Finanzausschuss bekommen haben, dankbar, um das alles auf den Weg zu bringen. Es gibt noch einen Änderungsantrag, den wir auch im Ausschuss besprochen haben, nämlich dass der Finanzausschuss bei Bestellung beziehungsweise Erwerb ab 10 Millionen Euro eingebunden wird. Ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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