Marc Timmer
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Opferentschädigungsrecht ist novelliert worden – wir haben es gehört. Die Rechte von Opfern beziehungsweise deren Hinterbliebenen richten sich ab dem 1. Januar 2024 nach dem Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs. In einigen Bereichen wurde das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten, die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, erweitert. Beispielsweise sind psychische Folgeschäden besser erfasst. Opfer schwerer psychischer Gewalttaten, wie beispielsweise Opfer schweren Stalkings, sind erstmalig anspruchsberechtigt. Ausländische Staatsangehörige sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Das Gesetz sieht Fallmanager vor. Opfer sollen im Verfahren von diesen begleitet und unterstützt werden. Die Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden zusammengefasst und deutlich erhöht. Witwen und Witwer können beispielsweise eine monatliche Entschädigungszahlung von bis zu 1.055 Euro erhalten; auch eine Einmalzahlung ist möglich. Die Strafanzeige wird nicht mehr als Leistungsvoraussetzung im Gesetz genannt. Auch bei der Kausalität zwischen Tat und Verletzung sollen geringere Maßstäbe angesetzt werden. Dies ist richtig. Im Kern geht es um eine staatliche Entschädigungsleistung, weil der Staat seine Schutzpflichten nicht erfüllt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Opfer von Gewalttaten – übrigens sind es zum weit überwiegenden Teil Frauen – in den Mittelpunkt gestellt werden, ist richtig. Zu oft wird den Tätern zu viel Raum gegeben. In diesem Sinne begrüße auch ich den Berichtsantrag vom SSW. Vielen Dank dafür! (Beifall SPD) Wie sieht es nun mit den gelebten Strukturen in Schleswig-Holstein aus? Hier möchte ich zunächst dem Landesamt für soziale Dienste sowie den Opferhilfen wie den Traumaambulanzen, dem Weißen Ring, aber auch der Polizei, der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten und der Opferschutzbeauftragten ein großes Lob aussprechen. Danke für eure Arbeit! (Beifall) Nach meinem Kenntnisstand funktioniert die Zusammenarbeit gut. Das Landesamt ist engagiert. Ein reger und effizienter Austausch zwischen den Organisationen wird tatsächlich gelebt. Diesen handelnden Akteurinnen und Akteuren ist es zu verdanken, dass man in den Strukturen weiterkommt und Prozesse bestimmt, was letztlich den Opfern von Gewalttaten zugutekommt. Es hängt also – wie so oft – an den handelnden Personen vor Ort. Nun zu den strukturellen Schwächen. Fallmanager sollen die Opfer unterstützen und dienen als Scharnier zwischen Opfer und Landesamt – wir haben es gerade gehört. Es ist absehbar, dass zwei für ganz Schleswig-Holstein zuständige Fallmanager nicht ausreichen, um dem gesetzlichen Auftrag Genüge zu tun. Damit können gut angelegte Strukturen schlecht gelebt werden. Man denke an Urlaubsvertretung oder daran, dass eine der beiden Personen krankheitsbedingt ausfallen kann oder gar beide. Dies führt zu einem anderen Aspekt, der verbesserungsbedürftig ist: Immer noch liegt der Schwerpunkt der Bescheide auf dem Aspekt der Rechtssicherheit. Die Bescheide sind bei aller Bemühung oft nach wie vor schwer zu lesen. Gerade hier ist eine den Opfern zugewandte, verständliche Sprache erforderlich. Die Opfer befinden sich meistens in einem Ausnahmezustand. Die Verfahren müssen im Interesse der Opfer deutlich beschleunigt werden. Dies ist auch eine Frage von mehr Personal. Außerdem müssen die Kausalitätsanforderungen in der Praxis weiter gelockert werden. In vielen Fällen ist der Nachweis schwierig, dass eine vorliegende Erkrankung auf der Straftat beruht. Dies ist beispielsweise bei einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einer Sexualstraftat der Fall. Das Bundessozialgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Beachtung der allgemeinen medizinischen Erkenntnisse: Sei ein Vorgang wie eine Sexualstraftat in signifikant erhöhtem Maße geeignet, eine bestimmte Erkrankung zu verursachen, dann liege die Wahrscheinlichkeit nahe, dass dies auch im konkreten Fall so sei. Dieser Gedanke muss bei den Bescheiden maßgebend sein. Nicht die reflexartige Abwehr eines (Marc Timmer) grundsätzlich vermuteten Leistungsmissbrauchs, sondern die schnelle Hilfe für traumatisierte Opfer muss für die Behörde handlungsleitend sein. Die Plausibilisierung der Anspruchsvoraussetzungen ist den Opfern zuzumuten, die Beibringung wissenschaftlicher Nachweise sicher nicht. Diese Grundhaltung muss in den Bescheiden sichtbar werden. Wir befinden uns nicht im Straf- oder Adhäsionsverfahren. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Zusammenfassend kann man festhalten, dass die beteiligten Akteure einen tollen Job machen. Es bedarf jedoch seitens des Ministeriums noch mehr Mut, im Interesse der Opfer auf eine bürgerfreundliche Kommunikation sowie auf eine wohlwollende Verwaltungspraxis hinzuwirken. Der Grundsatz muss heißen: In dubio pro Opfer. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
