Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! „Ein Recht auf soziale Entschädigung hat in Deutschland jede Person, die einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat.“ So steht es im Bericht der Landesregierung. Ursprünglich ging es beim sozialen Entschädigungsrecht in erster Linie um Kriegsopfer und deren Hinterbliebene. Hinzu kamen dann Ansprüche von Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigten, von Impfgeschädigten und Opfern staatlichen Unrechts in der DDR sowie Opfern von Gewalttaten und deren Hinterbliebenen. Für jede Zielgruppe gab es ein eigenes Gesetz: Bundesversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Infektionsschutzgesetz, SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz. Das ist eine Vielzahl von Gesetzen, ein Wirrwarr von einzelnen Regelungen, die aber alle letztendlich dem gleichen Zweck dienten: Personen zu entschädigen, die einen besonderen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat. Das geht auch einfacher. Deshalb hat die Bundesregierung die unterschiedlichen Regelungen in einem Gesetz zusammengefasst und dies in dem Kanon der Sozialgesetzbücher als ein neues SGB XIV eingegliedert. Das ist gut und richtig so und war lange überfällig. Der Schwerpunkt der Entschädigung hat sich verändert. Die Zahl der Antragstellenden ist gestiegen – weg von den Folgen von Kriegen hin zu den Folgen von Gewalt innerhalb der Gesellschaft wie dem schlimmen Ereignis in Brokstedt. Keiner kann aktuell sagen, wie sich das in Zukunft gestaltet. Wir alle hoffen, dass wir erfolgreicher werden, was Gewaltprävention angeht. Zu den neuen Regelungen: Es ist mehr passiert als eine neue Systematisierung. Es gab fachliche und qualitative Änderungen durch die Novellierung. Das neue Opferentschädigungsrecht berücksichtigt veränderte gesellschaftliche Entwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erkenntnisse aus den bisherigen Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Gut ist, dass die Leistungen jetzt anrechnungsfrei sind und in der Höhe nach oben angepasst worden sind. Eigenes Einkommen und Vermögen muss nicht mehr eingesetzt werden. Empfänger_innen können zwischen einer monatlichen Leistung und einer Einmalzahlung wählen. Sogar Einkommensverluste können ausgeglichen werden. Ergänzt wurde neben der reinen physischen Gewalt und deren Folgen auch der Anspruch bei Folgen psychischer Gewalt. Das ist ein großer Erfolg und Meilenstein. Für Krankenbehandlungen und Pflege richten sich die Leistungen in Art und Umfang nach den entsprechenden Gesetzen der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V und der sozialen Pflegeversicherung im SGB XI. Es können aber auch bei entschädigungsbedingten Bedarfen weitergehende Leistungen bereitgestellt und deren Kosten übernommen werden. Eingeführt wurden auch die schnellen Hilfen, zum Beispiel im Rahmen von Traumaambulanzen, und das flankierende Fallmanagement. Das ist sehr gut, und Schleswig-Holstein setzt dies schrittweise um. Wir haben daneben mit dem Haushalt 2023 erstmalig 400.000 Euro für Präventionsambulanzen im Bereich Gewaltkriminalität bereitgestellt. Im Landesamt für soziale Dienste wurde das neue Fallmanagement aufgebaut, das Anspruchsberechtigte begleiten und unterstützen soll. Es ist organisatorisch und räumlich getrennt von der Antragsbearbeitung und ‑bewilligung und hilft Antragsteller_innen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist ein Novum. In diesem Fallmanagement arbeiten vorerst zwei Menschen. Man mag meinen, das sei wenig, aber nicht alle anspruchsberechtigten Personen benötigen diese Form der Unterstützung und Begleitung. Zudem wurden in der Antragsbearbeitung das Personal aufgestockt und fünf neue Stellen geschaffen. Dies ist angesichts der aktuellen Haushaltslage ein sehr guter Erfolg. Es wird sich zeigen, wie hoch der Bedarf ist und welche Ressourcen nötig werden, das alles umzusetzen. Auf der Homepage des Landesamts für soziale Dienste findet sich eine Vielzahl von Links und Verweisen zu Rechtsgrundlagen, Ansprechstellen und Informationen rund um das neue Opferentschädigungsrecht. Eine Broschüre für die Betroffenen ist in Bearbeitung und wird bald veröffentlicht. Der Austausch mit den relevanten Partner_innen, zum Beispiel dem Weißen Ring, und innerhalb der Netzwerke – Stichwort Runder Tisch – läuft. Auch Fortbildungs- und Informationsangebote, analog und digital, zum Beispiel für Traumaambulanzen, den Landesverband Frauenberatung oder bald auch den (Jan Kürschner) Sozialverband VdK stehen bereit. Damit sind wir in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
