Christian Dirschauer
Kære fru landsdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend einmal die Gelegenheit nutzen und mich für den Bericht bedanken, aber nicht nur besonders beim Sozialministerium – es war ja federführend –, sondern auch bei den weiteren zuarbeitenden Stellen, unter anderem beim Justiz- und Gesundheitsministerium. Der Bericht ist knapp, aber sehr informativ. (Beifall Lars Harms [SSW], Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Bericht zeigt, was sich in dem Bereich geändert hat. Vielen Dank an dieser Stelle. Im Kern geht es bekanntlich darum, dass die bisherige gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2024 durch ein völlig neues Regelwerk abgelöst wurde. (Christian Dirschauer) Demnach wird das Recht auf soziale Entschädigung nicht länger durch das Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz sichergestellt, sondern durch das neu geschaffene Sozialgesetzbuch XIV. Das wirkt auf den ersten Blick vielleicht eher wie eine technische Anpassung im Hintergrund. Das ist es aber nicht. Sie bringt tatsächlich für Gewaltbetroffene gravierende Änderungen mit sich, und zwar – zumindest in der Theorie – zum Guten. Erklärtes Ziel der Neuregelung war und ist, dass Entschädigungsleistungen künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden können und noch dazu höher ausfallen. Zudem werden Opfer sexueller Gewalt bessergestellt und Opfer psychischer Gewalt erstmals überhaupt berücksichtigt. Dies und die Tatsache, dass der Fokus auf die Opfer der Weltkriege um Impf- und Zivildienstgeschädigte, aber vor allem um die Opfer von Gewalt und Terror erweitert wurde, ist absolut folgerichtig und wird auch von uns vom SSW daher ausdrücklich begrüßt. Wenn wir uns also den gesamten gesetzlichen Rahmen des Opferentschädigungsrechts anschauen, können wir durchaus von klaren Verbesserungen sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht sprechen. Wenn wir aber ins Detail gehen und uns zum Beispiel genauer die bessere Anerkennung psychischer Schäden anschauen, gibt es durchaus Grund zur Skepsis. Das wird im Bericht nicht verschwiegen, unter Ziffer 3.2 wird dort die berechtigte Frage aufgeworfen, ob die Vermutungsregel in der Praxis zu einer wesentlichen Verbesserung der Anerkennung von psychischen Gesundheitsschäden führt. Aus meiner Sicht besteht hier das Risiko, dass sich der gesetzgeberische Wille, umfassend und vor allem unkompliziert zu entschädigen, mit dem Wortlaut des Gesetzes gar nicht so richtig realisieren lässt. Praktisch können hier letztlich nur die Gerichte Klarheit schaffen. Absehbar werden damit wohl viele Betroffene psychischer Gewalt mehrere Jahre lang den Weg durch die Instanzen auf sich nehmen müssen, um vielleicht irgendwann einmal tatsächlich zu einer Verbesserung zu kommen. Das ist für mich, das ist für den SSW nur schwer hinnehmbar. Ich muss aber auch mit Blick auf die Umsetzung dieses Gesetzes und damit für die landespolitische Perspektive sagen, dass wir noch deutlich Luft nach oben sehen. denn die gute theoretische Grundlage durch das neu geschaffene SGB XIV muss ja, wie so oft, im praktischen Vollzug mit Leben erfüllt werden. Das gelingt eben noch nicht im vollen Umfang, Frau Ministerin, Sie sind selber darauf eingegangen. Während die Arbeit der Traumaambulanzen im Rahmen der schnellen Hilfen offenbar greift, scheint mir das Fallmanagement als zweiter wichtiger Baustein noch stark unterentwickelt. Wer mit Expertinnen und Experten aus dem Opferschutzbereich gesprochen hat, wird längst wissen, dass die Ausstattung des Fallmanagements mit zwei Stellen nicht auskömmlich ist. Doch gerade weil dieser Ansatz aufgrund der engen Betreuung der Berechtigten so lohnend ist, darf man hier nicht Monate oder gar Jahre mit einer auskömmlichen Personalausstattung warten. Wenn Sie Ihren Worten Taten folgen lassen werden, bin ich relativ optimistisch, dass sich auch kurzfristig etwas tut. Aus Sicht des SSW müssen wir die Chancen, die das neue Opferentschädigungsrecht für die Praxis bei uns im Land bietet, dringend nutzen. Wir haben mit diesem Rahmen die Möglichkeit, Opfern von Gewalt eine neue Qualität einer zugewandten Beratung, Betreuung und Unterstützung zukommen zu lassen. Aber wenn wir alle – davon gehe ich jetzt einmal aus – eine moderne und opferorientierte Entschädigung wollen, müssen wir eben auch die grundlegenden Strukturen verändern. Das bedeutet im Klartext, dass wir vor allem mehr und besser geschultes Personal in diesem Bereich brauchen. Auch wenn im Bericht wiederholt betont wird, wie groß nicht zuletzt die haushalterischen Herausforderungen für eine optimale Umsetzung des sozialen Entschädigungsrechts sind, sollten wir uns doch gemeinsam auf diesen Weg machen. Sie haben mir das Gefühl gegeben, dass auch die Regierung dazu bereit ist. Wir werden noch die regierungstragenden Fraktionen hören. Ich schlage daher vor, den Bericht in den Sozialausschuss zu überweisen, damit wir uns einmal vertieft unter Einbindung der üblichen Stakeholder, der Interessenverbände, mit der Thematik befassen können. Dann machen wir uns hier gemeinsam auf einen guten Weg, das auch bei uns im Land personell entsprechend zu hinterlegen und in der Umsetzung so zu gestalten, wie wir es uns alle eigentlich wünschen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
