Birte Pauls
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist schon schwierig mit der Kommunikation in allen Bereichen, und das läuft nicht immer gut. (Werner Kalinka [CDU]: Ja!) Das möchte ich vorwegschicken. Trotz alledem haben wir mit dem Krankhausversorgungsverbesserungsgesetz die größte Krankenhausreform der letzten 20 Jahre. Das ist etwas, das viele andere Minister liegengelassen haben, (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil es ein sehr unbequemes Thema ist. Wir wissen, dass das jetzige System an mengenorientierten Fehlanreizen leidet und dass deshalb der wirtschaftliche Druck in den Häusern extrem hoch ist. Das ist mir von den vielen Krankenhäusern, die ich in den letzten zwölf Monaten, seitdem wir diese Diskussion führen, besucht habe, immer wieder gespiegelt worden. Alle Häuser, in denen ich war, ob kleine oder große, haben gesagt: Diese Reform ist dringend notwendig! Deshalb arbeiten wir daran selbstverständlich mit, damit das auf einen guten Weg kommt und das gelingt. Dazu gehören aber auch alle Akteure. Wir wissen, dass Leistungen oft nicht da erbracht werden, wo die Qualität am höchsten ist oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht; Stichwort: Gelegenheitschirurgie. Deshalb unterstreiche ich die drei Ziele dieser Reform: Steigerung der Versorgungssicherung und Behandlungsqualität durch Konzentration komplexer Fälle in dafür bestmöglich ausgestatteten Krankenhäusern, Entökonomisierung durch das Einführen von Vorhaltepauschalen und Entlastung des Krankenhauspersonals durch Entbürokratisierung und besseren Ressourceneinsatz. Die 65 Leistungsgruppen werden zukünftig von den Ländern zugewiesen. Überall dort, wo immer gesagt wird: „Die Länder sind raus“, entgegne ich: „Sorry, aber das stimmt nicht“. Es werden die Länder sein, die diese Leistungsgruppen zuordnen. Auch das ist eine unbequeme Aufgabe. Aber es ist Länderaufgabe. Nur die Länder entscheiden darüber, welche Krankenhäuser welche Leistungen zukünftig anbieten und wohin diese Vorhaltevergütung fließt. Also: Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache. Da braucht es auch kein Urteil von irgendwoher. Kooperationen und Verbünde, so wie wir es aus den 6‑K-Häusern oder aus Flensburg kennen, werden weiterhin möglich sein. Die Länder sind es wiederum, die Ausnahmen festlegen können, wenn Versorgungssicherheit nicht anders gewährleistet ist. Also auch hier gilt: Das ist eine Aufgabe des Landes; zum Beispiel ist das in Schleswig-Holstein an acht Standorten der Fall. Die Definition der Leistungsgruppen und die Weiterentwicklung organisieren Bund und Länder gemeinsam in einem Ausschuss und entwickeln dieses entsprechend weiter. Warum betone ich das? Weil immer wieder gesagt wird: Die Länder sind raus! – Nein, die Länder haben diesbezüglich ganz viele Aufgaben und Einflussmöglichkeiten. Die Bundesländer sind und bleiben für die Gestaltung 4476 Schleswig-Holsteinischer (Birte Pauls) der stationären Versorgung zuständig. Ich bitte Sie, zum Wohle der Bevölkerung das Instrument auch entsprechend zu nutzen, Frau Ministerin. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich bin froh, dass wir mit dieser Reform und der Einführung der Vorhaltepauschalen endlich diesen ökonomischen Druck in den Krankenhäusern reduzieren. Das ist so wichtig. Für uns gehören Krankenhäuser zur Daseinsvorsorge. Gewinne für Aktionäre sollten mit Gesundheit und vielen Operationen nicht erzielt werden dürfen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Auch die vollere Refinanzierung der Pflege bleibt davon unberührt. Das Pflegebudget ist gesichert und wird sogar noch erhöht. Bedarfsnotwendige Häuser werden somit abgesichert. Auch hier ist das Land verantwortlich. Zusätzlich zur Vorhaltevergütung erhalten die Bereiche, die typischerweise unterfinanziert sind, weitere Zuschläge. Dazu gehören Geburtshilfe – das Thema kennen wir hier –, Pädiatrie, Stroke-Unit, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und bestimmte stationäre Notfallversorgungen. Für die für uns so wichtige wohnortnahe Versorgung wird das Konzept der Level-1i-Häuser neu eingeführt. Diese Krankenhäuser werden als sektorenübergreifende Versorger die ärztliche und pflegerische Versorgung wohnortnah sicherstellen. Das ist das, was wir immer gefordert haben, nämlich sektorenübergreifende Versorgung auf dem Land ambulant und stationär gemeinsam denken. (Beifall SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Frau Ministerin, ich bitte Sie: Denken Sie an dieser Stelle die Kurzzeitpflege mit. Hier besteht jetzt die Möglichkeit, bei diesem wichtigen Thema die Lücke in diesem Land zu schließen. Damit haben Sie ein Instrument in der Hand, das tun zu können. Es wäre natürlich einfacher, wenn beide Themengebiete, Gesundheit und Pflege, noch unter einem Dach wären, aber diese Kraftanstrengung muss das Gesundheitsministerium jetzt leisten. Es wird natürlich Umstrukturierungen geben. Mit dem Transformationsfonds – dazu hat Jasper alles ausgeführt – wird das möglich sein, und auch daran sind die Länder beteiligt. Aber auch hier haben wir weiterhin eine Aufgabe der Länder. Die Länder sind es, die für die Krankenhausinvestitionen zuständig sind. Da schieben wir eine Lücke von mindestens 800 Millionen Euro vor uns her, und das seit Jahren. Auch da ist das Land zuständig. Das Land muss jetzt liefern. Die Grund- und die Notfallversorgungsbestandteile müssen endlich benannt werden. Keine weiteren Geburtskliniken dürfen schließen, und das Land muss seinen Investitionsverpflichtungen nachkommen. Insgesamt ist es eine komplexere Form. Ja, das verunsichert natürlich auch. Leider ist die Kommunikation, das habe ich eben gesagt, nicht gut gelaufen. Die Forderungen der Bundesländer müssen in das Gesetzgebungsverfahren einfließen. Sie können mir glauben, wir sind da in einem intensiven Austausch mit unserer Bundestagsfraktion. Ich bitte natürlich auch den Kollegen Heiner Garg und den Kollegen Jasper Balke, auf ihre Fraktionen einzuwirken, damit das Ganze zu einem guten Ende kommt.
