Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege, darf ich eine zweigeteilte Frage stellen? – Erstens: Sind Sie mit mir der Auffassung, dass jede Kommune die Möglichkeit hat, die Nutzung als Ferienwohnung durch Bauleitplanung auszuschließen, indem sie einfach reine Wohngebiete plant? Zweitens: In dem Gesetzentwurf, den Sie jetzt gleich beschließen werden, ist die Frist für die Möglichkeit einer Zweckentfremdung zwölf Wochen. Ich habe den Antrag im Ausschuss gestellt, diesen Zeitraum auf ein halbes Jahr zu erhöhen. Wenn die Hauptwohnung nicht mehr als Hauptwohnung genutzt wird, dann ist sie aus meiner Sicht wirklich zweckentfremdet. Alle kürzeren Fristen führen aber nur dazu, dass jemand, der länger als drei Monate nicht dort vermietet aber acht oder neun Monate dort wohnt, dann plötzlich wegen Zweckentfremdung diese Vermietung untersagt bekommt. Das ist nichts weiter, als eine Einkommensquelle staatlich zu beseitigen. Halten Sie das für gerechtfertigt? – Erst einmal sind in der Vergangenheit Bauleitplanungen für reines Wohnen, Dauerwohnraum, auf den Weg gebracht worden. Wie wir feststellen müssen, sind diese Vorgaben nicht eingehalten worden. Massenweise sind Wohnungen zum Dauerwohnen als Ferienwohnungen vermietet worden. Dagegen geht der Kreis Nordfriesland jetzt vor. Das heißt, allein das Baurecht, die Bauleitplanung reicht offensichtlich nicht aus, um Dauerwohnraum zu schützen. Ich finde, die Frist von zwölf Wochen ist noch tragbar. Ein halbes Jahr als ein Zeitraum für die Vermietung von Ferienwohnungen für Dauerwohnraum zu gewährleisten, halte ich für falsch. Dafür sind die Wohnungsmärkte zu angespannt in Schleswig-Holstein und auch in ganz Deutschland. – Dem Wohnraum wird ja nichts zur Verfügung gestellt. Zum Abschluss, Herr Kollege Buchholz: Dieses Gesetz als Müll zu bezeichnen, das sagen Sie einmal den Mieterinnen und Mietern der sogenannten Hölk-Hochhäuser – die bekanntlich ohne C geschrieben werden –, (Heiterkeit SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) die monatelang, jahrelang in diesen Verhältnissen dort gelebt haben und leben mussten. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) 4468 Schleswig-Holsteinischer (Thomas Hölck) Dieses Gesetz ist kein Müll, dieses Gesetz ist: Wir machen uns auf den Weg, den Wohnraum für die Menschen – die Mieterinnen und Mieter, die in maroden Lebensbedingungen, Wohnverhältnissen leben müssen – zu verbessern und zu schützen. Deshalb ist heute ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter. – Danke schön. (Beifall SPD und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
