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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.05.2024 Sitzungen 20/59

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zwei Dinge vorausschicken. Die Verwahrlosung von Wohnraum ist inakzeptabel. Es muss Instrumente geben, der Verwahrlosung einen Riegel vorzuschieben, keine Frage. Und ja, Eigentum verpflichtet. Die Eigentümer müssen auch etwas dafür tun, ihren Bestand zu erhalten. Aber es gibt bereits das Instrumentarium, um das zu regeln, und die übergroße Anzahl von Vermieterinnen und Vermietern hält ihr Eigentum im eigenen Interesse in bestem Zustand, denn sonst verliert es an Wert. (Beifall FDP – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Lieber Herr Kollege Petersdotter, damit auch Sie es verstehen, Sie stecken ja nicht in der Materie und haben nur die Rede für die Kollegin vorgelesen – – (Zurufe) Lesen Sie einmal § 58 der Landesbauordnung nach. Da ist das Bauordnungsrecht geregelt. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann alles bis zur Nutzungsuntersagung machen, wenn die Wohnung nicht mehr dem entspricht, was gesundheitlich zu vertreten ist. Das kann sie tun. (Beifall FDP) Lieber Herr Kollege Petersdotter, dass das nicht geschieht, liegt daran, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden alle gnadenlos unterbesetzt sind und gar nicht die Zeit für so etwas haben. Wenn man ein Wohnraumschutzgesetz will, wäre es konsequent, es in die Landesbauordnung zu integrieren und die unteren Bauaufsichtsbehörden verantwortlich zu machen. Aber das hätte ja Konnexität ausgelöst und das Land viel Geld gekostet. (Beifall FDP) Deshalb hat man gesagt: Das überlassen wir den Gemeinden. Auch die haben keine Leute, und deshalb wird auch jetzt nichts passieren. Herr Kollege Petersdotter, das ist das eigentliche Problem. Der Kollege Madsen und der Ministerpräsident sind ja viel unterwegs und behaupten, sie wollten Bürokratie abbauen. Heute beschließen Sie mehr Bürokratie in diesem Land. (Beifall FDP) Denn Sie schaffen neben der eigentlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde in den Gemeinden, die entsprechende Satzungen erlassen, eine zusätzliche Behörde, die für dieselbe Materie zuständig ist. (Beifall FDP) Ich habe null Verständnis dafür. In der letzten Legislaturperiode hatten wir noch Konsens mit der CDU; der Abgeordnete Lehnert hat mehrfach und (Dr. Bernd Buchholz) vehement gesagt, dass es eines Wohnraumschutzgesetzes nicht bedürfe, weil wir ein funktionierendes Bauordnungsrecht haben. Draußen haben sich die Verhältnisse nicht verändert, hier drinnen hat sich die Koalition verändert; kaum ist die FDP nicht mehr dabei, gibt es diesen Müll. Das ist schade. (Beifall FDP) Im Ergebnis bringt uns bei der FDP besonders das Thema Zweckentfremdungssatzung auf die Palme und die Möglichkeit, eine Zweckentfremdung vorzusehen. Warum? – Zweckentfremdungssatzungen beinhalten erhebliche Eingriffe ins Eigentum. Um einem Eigentümer zu sagen, er dürfe sein Eigentum nicht so nutzen, wie er es wolle, braucht es erhebliche Gründe. Diese erheblichen Gründe mögen darin liegen, dass man in eng begrenzten Wohnungsmärkten sagt: Wir wollen etwas von dir, wir wollen, dass du dein Eigentum dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellst. Ich nehme ein Beispiel aus dem Gesetzentwurf, den Sie gleich beschließen werden: Mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr darf eine Wohnung nicht als Ferienwohnung vermietet werden, dann unterfällt sie der Zweckentfremdungssatzung. Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen: Wir reden über zwölf Wochen. Jemand, der seine Zweitwohnung – und es gibt viele Zweitwohnungen in diesem Land – zwei Monate im Sommer und einen Monat im Winter vermietet, weil er Einkünfte erzielen möchte, und das länger als zwölf Wochen macht, kann demnächst in solchen Gemeinden per Zweckentfremdung an der Vermietung als Ferienwohnung gehindert werden. Was bringt das für den Wohnungsmarkt, Herr Petersdotter? Er wird diese Zweitwohnung anschließend nicht komplett anderweitig vermieten. Er wird sie leer stehen lassen. Das ist das Ergebnis Ihrer komischen Zweckentfremdungssatzung. Da entsteht kein einziges Zimmer mehr an Wohnraum, aber Sie verbieten dem Eigentümer, Geld damit zu verdienen, dass er für mehr als drei Monate seine Wohnung vermietet. (Beifall FDP) Das ist unverhältnismäßig. Das ist ein Eingriff ins Eigentum, wie er nicht gerechtfertigt ist. Deshalb lehnen wir das ab. Übrigens: Zweckentfremdung ist es auch schon, wenn Sie eine Wohnung länger als sechs Monate leer stehen lassen. Sechs Monate Leerstand haben sie ganz schnell – zum Beispiel im Erbfall. Wenn Sie sagen, die Wohnung muss innerhalb der nächsten sechs Monate verkauft werden, dann hat die Gemeinde nach Ablauf der Frist das Recht, Ihnen zu sagen, dass Sie die Wohnung jetzt vermieten müssen. Ich bitte Sie! Was ist das denn? Da kann man zum Abschluss nur hoffen, dass mit dem Gesetz genau das passiert, was ich erwarte. Die Kommunen haben keine Leute, um es zu exekutieren, oder werden sich keine entsprechenden Satzungen machen. Sie beschließen einen zahnlosen Tiger, der zum Glück nicht umgesetzt werden wird. Ich freue mich darauf, dass es so nicht passiert. Lassen Sie mich noch einen letzten Satz zum Thema der Gemeinnützigkeit machen. Ja, ich weiß, meine Kolleginnen in Berlin haben das mit in den Koalitionsvertrag geschrieben.

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