landtag.ltsh.de ↗

Jette Waldinger-Thiering

23.05.2024 Sitzungen 20/58

Für die Landesregierung erteile ich nun der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorwegstellen: Die Tarifgemeinschaft der Länder, die es seit Jahrzehnten gibt, ist ein hohes Gut. Es ist gut, dass Schleswig-Holstein Teil dieser Tarifgemeinschaft ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) In der Tarifgemeinschaft muss sich immer mit Dreifünftelmehrheit verständigt werden, welcher Weg gegangen werden soll. Wir haben alle zur Kenntnis genommen – ich darf nicht über die Verhandlungen sprechen, aber das Ergebnis ist klar –, dass es keine Verständigung über einen Tarifvertrag für die Studierenden, aber Verbesserungen gibt: Mindestvertragslaufzeit, Entgelt. Hier gibt es spürbare Verbesserungen. Es ist auch klar verabredet worden – auch das wurde schon gesagt –, dass mit dieser Verhandlungsrunde die Verhandlungen nicht zu Ende gehen, sondern dass wir weiter im Gespräch miteinander sind: die Studierenden und die Arbeitgeber_innen. Wenn etwas in dieser Tarifrunde für die Studierenden erreicht wurde, dann haben es die Studierenden selbst erkämpft, und sie haben den Erfolg verdient. (Beifall Patrick Pender [CDU] und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jetzt ist die Frage: Was können Länder in dieser Tarifgemeinschaft im Alleingang machen? Schauen wir einmal auf Berlin, dort gibt es zwei Sachverhalte. Das ist jetzt auch ein bisschen klarer geworden. Im Jahr 1981 – Sie werden sich alle daran erinnern – hat Berlin einen eigenständigen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten abgeschlossen. Berlin hat das nicht als Land gemacht, weil nicht die Landesverwaltung der Arbeitgeber ist, sondern die Hochschulen haben dies selbst gemacht. Obwohl die Hochschulen dies selbst gemacht haben, hat die TdL ohne weitere Konsequenzen festgehalten, dass das nicht der Weg ist, dass der im Alleingang nicht gegangen werden soll. Es gab aber keine Konsequenzen. Dann hat Berlin im Jahr 2020 die Hauptstadtzulage eingeführt. Es war völlig klar, dass die Tarifgemeinschaft der Länder deutlich gemacht hatte, dass Alleingänge nicht gewollt sind, denn es gibt ja extra die Tarifgemeinschaft, um zusammenzubleiben. Berlin hat dann diese Hauptstadtzulage beschlossen. Was ist passiert? – Es drohte der Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft, weil dies eigenmächtig, ohne Antrag, ohne Absprache, ohne Zustimmung geschehen war. Weil Berlin nicht aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen werden wollte, haben sie dann auf ihr Stimmrecht verzichtet. Jetzt ist die Frage: Was macht man in einer Tarifgemeinschaft mit 16 Ländern? – Hessen hat sich schon entschieden, einzeln zu handeln: 15 Ländern. Berlin hat kein Stimmrecht mehr. Deshalb haben wir als Tarifgemeinschaft gesagt: Es ist uns sehr viel wert, zusammenzubleiben. Unabhängig davon gab es im Grundsatz starke Forderungen nach Hauptstadtzulagen. Deshalb wurde in den Tarifver- (Ministerin Monika Heinold) handlungen ein Weg gefunden, dass Berlin wieder Teil der Tarifgemeinschaft mit Stimmrecht werden konnte. Daraus jetzt zu folgern, jeder könne machen, was er will, und wenn man ausgeschlossen wird oder kein Stimmrecht hat, kommt man schon wieder rein, wäre nicht mein Weg. Das wäre auch in einer Gemeinschaft nicht der gute Weg, weil man sich ja extra ein Regelwerk gibt, um zusammenzubleiben. Nun gibt es zwei Fragen. Das ist hier ja auch gut erörtert worden. Die eine Frage: Wenn wir hier einfach eigenmächtig einen Tarifvertrag für die Studierenden beschließen, was passiert dann? – Dann würde die Tarifgemeinschaft wahrscheinlich ähnlich wie bei der Hauptstadtzulage Berlin handeln und würde sagen: Es droht der Ausschluss. (Wortmeldung Dr. Kai Dolgner [SPD])

Alle Reden von Jette Waldinger-Thiering Protokoll ↗