Jan Kürschner
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 8. September 1948 stellte bei den Beratungen über das Grundgesetz im Parlamentarischen Rat der Abgeordnete Carlo Schmid folgende Frage: „Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik zum Beispiel den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat?“ 75 Jahre später ist diese Frage wieder aktuell. Größere Bevölkerungsteile wenden sich von der Demokratie ab. Das drückt sich nicht nur in Wahlergebnissen und Umfragewerten für die AfD aus, einer im Kern antidemokratischen Partei, sondern auch in Untersuchungen, die eine erhebliche Ablehnung der Werte und des Kerns unserer Demokratie ausdrücken. Diesen Einstellungen müssen wir alle als Demokratinnen und Demokraten Beharrlichkeit entgegensetzen. In Artikel 20 Grundgesetz wurde 1949 die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit festgelegt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Flankiert wurde das durch die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Absatz 3, einer zentralen Stelle des Grundgesetzes, die die Garantie der Menschenwürde und die Demokratie und den Rechtsstaat unverrückbar festschreibt und dem Parlament als Änderungsobjekt entzieht – richtigerweise. Das ist es, was wir unter freiheitlich-demokratischer Grundordnung verstehen. Damals sagte Carlo Schmid weiter: „Ich für meinen Teil bin der Meinung, daß es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, daß sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Ja, ich möchte weiter gehen. Ich möchte sagen: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“ So Carlo Schmid 1948. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Rasmus Vöge [CDU]) Den Mut, von dem er sprach, brauchen wir heute. Dass demokratische Strukturen aus Parlamenten heraus angegriffen werden, geschieht nicht zum ersten Mal in der Geschichte. Wir müssen jetzt gegensteuern. Ich wiederhole mich hier: 75 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes sind die Anwendungen der Prinzipien der wehrhaften Demokratie eine politische Notwendigkeit. Von ungünstigen Entwicklungen ist am ehesten unsere Justiz bedroht, wobei ich gar nicht nur an das Verfassungsgericht denke. Sollte eine undemokratische Partei in einem Parlament oder in einem Richterwahlausschuss über ein Drittel der Sitze erhalten und damit eine Sperrminorität für Zweidrittelentscheidungen, dann droht eine Blockade, die das Justizsystem empfindlich beeinträchtigen kann. Wichtige Ämter können dann nicht besetzt werden, nur damit gesagt werden kann: Schaut her, die Demokratie funktioniert nicht. Was einem dazu an Vorbeugungen spontan einfällt, könnte der Justiz jedoch an einem anderen Ende schaden, denn die Pluralität in der Justiz ist von großem Wert für ihre allgemeine Akzeptanz. Es gilt, hier mit Bedacht vorzugehen. Ein weiterer bedeutsamer Punkt ist die Stabilität von Staatsverträgen, um es einmal ganz allgemein auszudrücken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine große Hoffnung ist, dass im Jahr 2049 im Landtag Abgeordnete stehen, die dieses Grundgesetz feiern. Tun wir als Abgeordnete alle unser Bestes dafür. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
