Lars Harms
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Rund um das Bundeskanzleramt, den Bundestag und an vielen Orten in Schleswig-Holstein gibt es in den nächsten Tagen eine Vielzahl an Veranstaltungen und Feierlichkeiten. Dabei wird nicht nur das Grundgesetz an sich gefeiert, sondern auch die parlamentarische Demokratie, wie wir sie leben. „Das Grundgesetz hat Geburtstag, wir wollen mit ihm feiern!“, habe ich an vielen Stellen lesen können – eine Vermenschlichung eines rechtlichen Textes, als wäre er etwas Lebendes, als könnte es tatsächlich altern. In seinem Alterungsprozess hat das Grundgesetz ja auch schon einige Veränderungen durchgemacht. Ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes ist bereits verändert worden, einige davon mehrmals. Genau ein Zustand allerdings kann nicht verändert werden, die sogenannte Ewigkeitsklausel, der Artikel 79 Absatz 3: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Hier geht es um Demokratie, das Rechtsstaatsprinzip, die Menschenwürde und auch das, was 1933 zur Gleichschaltung in Form eines Zentralstaates führte. So ist das Grundgesetz natürlich immer auch als Produkt seiner Zeit zu sehen. Deswegen ist es für mich besonders wichtig, noch einmal eines festzustellen: Dieses Grundgesetz ermöglicht uns, in einem der freiesten Länder auf diesem Planeten zu leben, und das, nachdem von diesem Land aus die schlimmsten Verbrechen an der Menschheit begangen wurden, die es jemals gegeben hat. Wir leben hier in Meinungs- und in Redefreiheit, wir leben hier seit 75 Jahren in Frieden, auch dank des Grundgesetzes. (Beifall ganzes Haus) Solche Jubiläen sorgen ja gern dafür, dass Artikel geschrieben werden, Diskussionsformate stattfinden und wir gesellschaftlich die Gelegenheit nutzen, um uns mit dem Thema neu zu beschäftigen. Ein Format, über das ich gestolpert bin, hat mir besonders gut gefallen. Es stellte die Frage: Welcher ist für Sie persönlich der wichtigste Artikel aus dem Grundgesetz? – Ich kann das für mich und für den SSW beantworten: Es wäre einer, der noch fehlt. Wir als SSW setzen uns seit Jahrzenten dafür ein, dass wir endlich einen Minderheitenartikel ins Grundgesetz bekommen. Am 20. Mai 1949, als in Schleswig-Holstein, also hier im Landtag, über das Grundgesetz abgestimmt wurde, stimmten die sechs SSW-Mitglieder dagegen. Samuel Münchow, unser damaliger Fraktionsvorsitzender, erklärte dies – ich hätte am liebsten seine gesamte Rede zitiert – wie folgt: Es „wird der Eindruck absolut erweckt, daß der künftigen deutschen Republik die national Andersdenkenden noch nicht angehören, daß in diesen Fragen entschieden werden soll in den verschiedenen Ländern, denen es überlassen bleibt, nach eigenem Gutdünken Gesetze und Verordnungen zu erlassen.“ Er beendet seine Erklärung mit der Schlussfolgerung: „Aus diesem Grunde können wir dem Grundgesetz unsere Zustimmung nicht geben.“ (Lars Harms) Seitdem ist das Grundgesetz für uns als SSW als Vertretung zweier nationaler Minderheiten unvollständig. Minderheiten brauchen einen besonderen Schutz, und für uns ist es nach wie vor unverständlich, warum dieser nicht auch im Grundgesetz aufgenommen sein sollte. Ich glaube, es wäre auch auf europäischer Ebene ein besonderes Zeichen, wenn wir dies ändern würden. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Uta Wentzel [CDU]) Wir waren da übrigens auch schon einmal weiter, etwa mit der Paulskirchenverfassung von 1849, deren Artikel 188 festhält: „Den nicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen, so weit deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte, der inneren Verwaltung und der Rechtspflege.“ Oder mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919, deren Artikel 113 zusichert: „Die fremdsprachigen Volksteile des Reichs dürfen durch die Gesetzgebung und Verwaltung nicht in ihrer freien, volkstümlichen Entwicklung, besonders nicht im Gebrauch ihrer Muttersprache beim Unterricht, sowie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege beeinträchtigt werden.“ Ich wundere mich daher immer wieder darüber, dass etwas Vergleichbares im Jahr 2024 ein unlösbares Problem darstellen soll. Und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass es in dieser Wahlperiode genau wie in der Wahlperiode davor aus diesem Parlament einstimmige Beschlüsse gibt, die die Landesregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative einzureichen, um das Grundgesetz dahin gehend zu ergänzen, dass eine Bestimmung zugunsten der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit eingeführt wird. Wir sind uns der Herausforderungen bewusst. Ich appelliere an die Landesregierung, dieses Vorhaben in dieser Legislatur nach den anstehenden Bundesländerwahlen in Ostdeutschland erneut anzugehen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) In unserer Landesverfassung hingegen ist, wie Sie wissen, der Minderheitenschutz verankert. Schon die 1949 verabschiedete schleswig-holsteinische Landessatzung enthielt das Prinzip der Bekenntnisfreiheit. 1990 wurde der damalige Artikel 5 mit Verpflichtung zu Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe in die Landesverfassung aufgenommen, und 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. Wir haben außerdem 2014 mit weiteren Einzelbestimmungen gezeigt, dass man Verfassungen mit ganz konkreten Bestimmungen zugunsten der Minderheiten und der Sprachenvielfalt weiterentwickeln kann. Ich glaube immer noch, dass dies ein gutes Vorbild auch für die Bundesebene ist. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber, meine Damen und Herren: Das Grundgesetz hat einen klaren Vorteil gegenüber unserer Landesverfassung. So ehrlich muss man sein. Die Bürgerinnen und Bürger können auf Bundesebene ihre Grundrechte einklagen. Es wäre schön, wenn man das auch auf Landesebene könnte. Auch hier gibt es Grundrechte, die wir gewähren. Dafür müsste man Verfassungsbeschwerden in Schleswig-Holstein ermöglichen, so wie es sie eben in Karlsruhe gibt. Der SSW hat Ihnen dafür im Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir freuen uns, wenn wir beizeiten dafür eine Zustimmung bekommen könnten. Ich glaube, da mit dem Grundgesetz gleichzuziehen, wäre auch für unsere Landesverfassung etwas, was wirklich sehr notwendig wäre. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) Sie sehen: Über unsere Verfassung lässt sich diskutieren und streiten. Das ist auch vollkommen richtig so. In einer pluralistischen und freiheitlichen Demokratie sind auch Verfassungen Teil von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen, sonst wäre auch nicht so viel am Grundgesetz geändert worden. Man darf sich da nicht in falscher Sicherheit wiegen. Meine Vorredner sind bereits auf die Bedrohungen eingegangen, die wir seit einer Weile mit Sorge beobachten. Deswegen ist es richtig, dass wir auch für die Landesebene prüfen werden, ob die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, seine Geschäftsordnung oder die Gerichtsverfassung des Landesverfassungsgerichts besser abgesichert werden müssen, um sie vor extremistischen parlamentarischen Kräften zu schützen. Gerhart Baum hat vor ein paar Wochen in einem Interview in der (Lars Harms) Süddeutschen Zeitung etwas gesagt, was mir sehr im Kopf geblieben ist. Er sagte: „Entscheidend ist: Die Verfassung wird verteidigt durch uns, die Bürger, und sonst niemanden!“ Ein Bekenntnis zur freiheitlich-parlamentarischen Demokratie kann man niemandem abringen. Aber man kann alles daransetzen, für sie zu werben. Ich finde das bei allen politischen Überlegungen, die wir uns machen, besonders wichtig und einleuchtend. Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die unsere Verfassung und unser Grundgesetz mit Leben füllen und seinen Fortbestand sichern. Es sind unsere Bürgerinnen und Bürger, die unsere Demokratie ausmachen. Deswegen nehmen wir als SSW – diesen Punkt kann ich, denke ich, aber auch für das gesamte Parlament sagen – Drohungen und Einschüchterungen im Wahlkampf besonders ernst. Als absolut widerlich habe ich den Angriff auf den sächsischen Spitzenkandidaten der SPD, Matthias Ecke, empfunden, der von einer Gruppe Neonazis krankenhausreif geprügelt wurde. Am selben Abend hatten diese Menschen bereits eine Wahlkampfgruppe der Grünen angegriffen. Neben den Wahlkampfangelegenheiten geht es auch um Symbole, die von Antidemokraten bewusst zerstört werden. Es geht um das Zerstören von Regenbogenflaggen oder das Verbrennen von israelischen Flaggen. All das ist nicht zu dulden. Wer sich gegen die Demokratie stellt, der muss von uns mit allen rechtsstaatlichen Mitteln hart bekämpft werden. (Beifall ganzes Haus) So ist das Grundgesetz auch gedacht, dass wir unsere Demokratie verteidigen, weil wir in unserer Geschichte schon mehrmals erlebt haben, dass dieses Verteidigen nicht geklappt hat. Deswegen sage ich Ihnen auch: Genau darum machen wir als Demokraten weiter! Wir wenden uns gegen Angriffe auf unsere Bürgerinnen und Bürger, und wir wenden uns gegen Angriffe auf die Demokratie, und wir werden wehrhaft bleiben, da können sich alle sicher sein, die hier als Antidemokraten auftreten. Das Grundgesetz bedeutet für uns Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat. Das ist damit geschaffen worden. Auch weil es oft vergessen wird: Die soziale Marktwirtschaft hat sich da herausgebildet. Das ist ein Erfolgsmodell. Sie ist sozial und marktwirtschaftlich. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Deswegen ist der Wohlstand, aber auch die Freiheit eben in unserem Grundgesetz begründet. Deshalb feiern wir es. Wir werden es immer gegen seine Feinde verteidigen. Das nämlich haben wir aus der Geschichte gelernt: Es geht nicht darum, dass das Grundgesetz da ist und uns dann für alle Ewigkeit schützt, sondern wir müssen das Grundgesetz schützen. Wenn wir das Grundgesetz schützen, schützen wir uns selbst. Deswegen ist es wert, das Grundgesetz zu schützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
