Serpil Midyatli
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir feiern heute 75 Jahre Grundgesetz; heute feiern wir aber auch 75 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz wurde 1949 als Provisorium für das geteilte Deutschland geschaffen, aus dem schließlich auch die Verfassung unseres Landes abgeleitet wurde. Dieses Erfolgsprodukt erscheint ein wenig wie eine Gebrauchsanweisung für die Errichtung eines demokratischen Rechtsstaates und wurde zum Exportschlager für andere spätere Demokratieentwicklungen; als Vorbild diente es etwa in Spanien. Es war so erfolgreich, dass es einst bis zur Wiedervereinigung gedacht, auch danach bestehen blieb. Das Grundgesetz gehört sicherlich zu den großen Errungenschaften unserer Geschichte, auch weil es einen unveränderbaren Kern hat und in anderen Teilen mit der Zeit gegangen ist und angepasst wurde. Heute gilt: Der unveränderbare Kern muss wieder verteidigt werden. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es ist uns eine Lehre aus der Geschichte. Die Ewigkeitsklausel ist eindeutig: Die Bundesrepublik Deutschland gibt es genau nur so. Daran darf kein Zweifel bestehen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehört zu Deutschland. Sie gehört zu dem, was ich in einem Wort zusammenfasse: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehört zu meiner Heimat. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bestimmungen des Grundgesetzes – gerade die Grundrechte im ersten Artikel – haben eine freiheitlichliberale Gesellschaft geprägt und diese vorangebracht. Vieles, was für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreicht wurde, konnte durch den Artikel 3 abgeleitet werden. Vieles, was heute so selbstverständlich erscheint, musste durch den Artikel damals hart erkämpft werden. Elisabeth Selbert und andere haben ihn im Parlamentarischen Rat erkämpft, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Seine Übertragung ins Zivilrecht hat für Frauen so Vieles möglich gemacht: Heute arbeiten Frauen, sind in Führungsgremien vertreten, sind dank Quotenregelungen auch zunehmend gleichberechtigt repräsentiert, dürfen Entscheidungen selbst treffen. Das war bei der Entstehung des Grundgesetzes noch keine Selbstverständlichkeit – beileibe nicht. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Andere Fragen – etwa, wie weit die Meinungsfreiheit oder das Recht auf Demonstrationsfreiheit gehen darf –, wurden durch Interpretation des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Aber auch dessen Interpretationen unserer Verfassung sind nicht in Stein gemeißelt, sondern werden entsprechend der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung durch Rechtsprechung, der Realität und der Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst. Vieles aus unserem politischen Handeln ist geprägt durch das spannende Abwägen verschiede- (Serpil Midyatli) ner Rechte und Freiheiten. Diese Abwägung hat uns gerade in den vergangenen Jahren in der Coronapandemie begleitet. Selten waren die Bestimmungen des Grundgesetzes so präsent und allgegenwärtig wie in diesen Jahren. Gleichzeitig: Selten wurden sie auch auf so eine harte Probe gestellt. Manche Grundfreiheit hat auch aktuell darüber hinaus eine besondere Brisanz, etwa Artikel 14: „Eigentum verpflichtet.“ Was muss geschehen, wenn man sich nicht an diese Verpflichtung hält, wenn jemand zum Beispiel seine Immobilien verwahrlosen lässt? Das Wohnraumschutzgesetz gehört für mich zu diesen konkreten Maßnahmen, um Grundrechte umzusetzen, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) kann aber auch eine Reaktion darauf sein, wenn das nicht erfüllt wird. An manche Bestimmungen des Grundgesetzes ginge ich auch gerne konkret heran, so an den Artikel 109. Als Lehre aus der Finanz- und Bankenkrise wurde eine Schuldenbremse verankert. Als Lehre aus den vergangenen Jahren – Coronapandemie und Krieg – führen wir zu Recht jetzt aber auch eine Debatte, wie sie verändert werden kann, damit wir wieder mehr investieren können, damit wir aber auch in Krisen agiler reagieren können. Das war doch genau das, was vor 75 Jahren immer die Stärke des Grundgesetzes war, dass es auch mit der Zeit gegangen ist und gelernt hat, wenn es Veränderungen gebraucht hat. Manche Bestimmung fand erst viel später ihren Platz, und bei manchen kämpfen wir noch heute. Ich trete daher auch heute weiterhin dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Kinder und Jugendliche haben Rechte, und das sollte im Grundgesetz explizit verankert werden. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Auch heute lohnt es sich, nach mehr Demokratie zu streben, mehr Demokratie zu wagen, Entscheidungen nicht immer gleich hinzunehmen, Einschränkung von Demokratie zu bekämpfen, wie bei der Frage von Volksentscheiden jüngst geschehen. Wir als SPD werden das an vielen Stellen immer wieder tun: bei der Teilhabe, bei der Wertschöpfung der Energiewende, der schnellen Integration in den Arbeitsmarkt, der Schule oder der Kita. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Artikel 1 erklärt die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen als oberstes Grundrecht – nicht die Würde des Deutschen, sondern die Würde des Menschen. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip verstehen wir darunter auch das Recht auf ein Existenzminimum. Ich finde es zum Teil sehr beschämend, wenn dieses Recht in politischen Debatten infrage gestellt wird, zum Beispiel bei der Rente, beim Mindestlohn, beim Bürgergeld. Das hat auch etwas mit Respekt zu tun, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der Sozialstaat ist kein Instrument zur Haushaltssanierung. Der Sozialstaat ist die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen mehr Respekt. Generell gilt: Wir brauchen mehr Verständnis für den gesellschaftlichen Wert eines Kompromisses. Nicht die einzelnen Stimmen zählen und wer dabei der Lauteste ist, sondern wer zusammenführen kann und das Land dennoch voranbringt und nicht verharrt. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür werbe ich ausdrücklich und bitte Bürgerinnen und Bürger um ihr Vertrauen, denn es gilt leider auch, wieder wachsam zu sein. Es ist deshalb sehr richtig, dass im Bund eine parteiübergreifende Debatte gestartet ist, welche Lehren wir aus den aktuellen Gefahren des Rechtsextremismus ziehen müssen. Die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht sind dafür ein prägnantes Beispiel, weil wir am Beispiel von Polen und Ungarn zuletzt auch bei europäischen Nachbarn erlebt haben, wie extreme Kräfte den demokratischen Staat aushebeln können. Wir tun gut daran, auch in Schleswig-Holstein eine entsprechende Debatte dazu zu führen. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Deshalb bedanke ich mich ganz ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass sie die Bereitschaft dafür erklärt und gezeigt haben und mit einem gemeinsamen Antrag ein starkes Signal senden. Wir werden uns gemeinsam an die Arbeit machen. In diesen Zeiten, in denen Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer auf der Straße angegriffen werden und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bedroht werden, müssen wir (Serpil Midyatli) die Abwehrkräfte unserer Demokratie mobilisieren. Das machen wir gemeinsam! (Beifall ganzes Haus) In einer Zeit, in der dies infrage gestellt wird und politische Kräfte laut und brutal an alte Zeiten anknüpfen wollen, ist es unsere Pflicht, Menschenwürde und Demokratie zu schützen und zu verteidigen. Es tut gut zu sehen, wenn so viele Menschen gegen rechts aufstehen. Es gibt so viele Menschen, die unseren Schutz brauchen: leider mittlerweile auch diejenigen, die sich für die Demokratie engagieren, aber auch die, die von Menschen angegriffen werden, die von Remigration faseln. Das erzeugt Angst bei Menschen, die über das Asylrecht, ein Grundrecht, bei uns Schutz suchen, aber auch Angst bei Deutschen wie bei meiner Familie, die hier ihre Heimat haben – eine Heimat, für die es sich zu kämpfen lohnt, eine Heimat, die ohne freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht mehr unsere Heimat wäre. Einigkeit und Recht und Freiheit sind unseres Glückes Unterpfand! (Beifall ganzes Haus)
