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Christian Dirschauer

SSW 22.03.2024 Sitzungen 20/56

Frau Präsidentin! Ohne Frage enthält der Antrag einige relevante Punkte, auf die ich gleich näher eingehen werde. Vor allem aber frage ich mich: Warum soll der Landtag die Landesregierung darum bitten, sich hierfür einzusetzen, wenn die Landesregierung das Thema schon letzte Woche auf die Tagesordnung der kommenden Bundesratssitzung gesetzt hat? Und zwar größtenteils wortgleich mit diesem Antrag. Weil die regierungstragenden Fraktionen zeigen möchten, wie tüchtig sie sind? Im Grunde verschwenden wir hier Zeit für Dinge, die offensichtlich längst laufen. Wenn das nun gesagt ist, möchte ich noch einmal unterstreichen, dass es natürlich richtig ist, Biogasanlagen in der Kraftwerksstrategie zu berücksich-4286 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) tigen. Wobei die Fachverbände sich durch den Begriff der „Technologieoffenheit“ ja durchaus angesprochen fühlen, aber ausreichend ist das eben nicht. Das klare Ziel muss doch sein, das zu verwenden, was wir schon haben, statt in erster Linie auf den Bau neuer Kraftwerke zu setzen. Biogasanlagen können eben genau das, was den volatilen Energien wie Wind und Solar fehlt: sie sind grundlastfähig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele Anlagen nur genau so flexibel gefahren werden, wie sie unbedingt müssen, um von der Flexprämie zu profitieren. Da ist also vonseiten der Anlagenbetreiber noch viel Luft nach oben. Dennoch sind die Anlagen, die vielfach auch lokale Wärmenetze speisen, ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsfähigen Kraftwerksstrategie. Ob die Kernfusion, die bis heute über Projekte im Labormaßstab nicht hinausgekommen ist, in eine solche Strategie gehört, erscheint mir hingegen mehr als fraglich. Gefühlt ist es doch so, dass immer jemand sagt, in 50 Jahren haben wir Kernfusion. Das hat man vor 50 Jahren gesagt, und das gilt wohl auch heute noch. Das Betreiben von Gaskraftwerken mit blauem Wasserstoff ist nichts als Augenwischerei. Oder soll man es Bluewashing nennen? Das ist insgesamt mein Eindruck: Die Strategie möchte lieber von neuen und vermeintlich innovativen Technologien sprechen als von dem, was wir ohne Mehrkosten haben, also etwa Biogasanlagen oder Wasserkraft. Was sich mir nicht erschließt, ist, warum nicht mehr Anreize geschaffen werden, Biomethananlagen zu etablieren. In Dänemark hat man auf diese Weise mittelweile fast 50 Prozent des fossilen Gases im Gasnetz ersetzt – ganz ohne den sehnsüchtig beschworenen Wasserstoff und auch fast ohne den Einsatz von Mais, weil dieser in Dänemark als Anlagensubstrat schon lange weitgehend verboten ist. Stattdessen werden dort vorwiegend Grünschnitt, Stroh, Mist, Gülle und Biomüll in den Anlagen vergoren. Hier brauchen auch wir eine größere Flexibilität. Als ich im letzten Jahr mit einigen Kollegen eine Anlage in Dänemark besichtigte, sagte die Betreiberin: Ich könnte die deutschen Politiker für ihre schlechte Biogaspolitik schütteln. Warum schauen die nicht mal, wie wir das hier machen? –Das muss das Ziel sein: es noch besser machen. Dafür brauchen die Biogasanlagen einen festen Platz in der Kraftwerksstrategie, zielgerichtetere Regulierung und wettbewerbsfähige Vergütungen, die nicht unterhalb der Produktionskosten liegen. Sonst stehen bald jede Menge stillgelegte Biogasanlagen im Land, während wir an anderer Stelle teure neue Gaskraftwerke bauen. Da die Landesregierung das aber längst gesehen und eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, hätten wir uns die letzte halbe Stunde eigentlich sparen können. Ich danke trotzdem für den Meinungsaustausch. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin Herbst! Sehr geehrte Damen und Herren! Bioenergie spielt in Schleswig-Holstein neben Wind- und Sonnenenergie eine große Rolle. Insbesondere Biogasanlagen leisten relevante Beiträge für die Strom- und Wärmeversorgung. Mit rund 511 Megawatt installierter elektrischer Leistung steht Schleswig-Holstein hier nach den großen Flächenländern Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg im Ländervergleich an vierter Stelle. Im Fokus steht die Flexibilisierung von bestehenden Biogasanlagen, da Biogas und Biomethan im heutigen wie zukünftigen Stromsystem durch die flexible Strombereitstellung einen Beitrag zur Residuallast leisten und Erdgas ersetzen können. Der vorliegende Antrag „Biogasanlagen im Rahmen der Kraftwerksstrategie berücksichtigen“ adressiert daher auch aus Sicht der Landesregierung richtige und wichtige Themen zur Rolle von Biogas im Energiesystem der Zukunft. Gerade vor dem Hintergrund, dass über Bioenergie und Biogas auch in diesem Haus ausgesprochen kontrovers diskutiert wurde, finde ich es besonders erfreulich, dass wir nun den Fokus auf die Zukunft richten und Biogasanlagen im Rahmen der Kraftwerksstrategie berücksichtigt werden sollen. Fakt ist, dass Deutschland sich das Ziel gesetzt hat, den Stromsektor bis zum Jahr 2035 weitgehend zu dekarbonisieren. Es bleibt für den Umbau des Kraftwerksparks also nur ein begrenztes Zeitfenster von zehn bis fünfzehn Jahren, in dem die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut und flexible Methoden zur Bewältigung von Energielücken im System nutzen. Die Bundesregierung hat in ihrer Kraftwerksstrategie dargelegt, dass für die weitgehende Dekarbonisierung des Stromsektors auch steuerbare Kraftwerke, vor allem Wasserstoffkraftwerke nötig sein werden. Das ist sehr ambitioniert. Hier kommen Biogasanlagen ins Spiel. Denn, wie es im Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE (Minister Tobias Goldschmidt) GRÜNEN zutreffend formuliert ist, können flexibel betriebene Biogasanlagen bereits heute ohne zusätzlichen Biomassesubstratbedarf einen wichtigen Beitrag zur Residuallast leisten und Erdgas ersetzen. Um die vorhanden Potenziale tatsächlich heben zu können, müssen die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen allerdings verändert werden. An der Frage, an welchen Stellschrauben zu drehen ist, wird auch in meinem Haus gearbeitet. Es wurde – parallel zu dem Antrag, den wir heute hier im Landtag debattieren – eine Bundesratsinitiative „Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende stärken“ erarbeitet, die im April im Bundesrat beraten wird. Unsere Forderungen an die Bundesregierung decken sich inhaltlich (größtenteils) mit denen des Landtagsantrags. Was aus meiner Sicht klar vorangebracht werden muss, ist Folgendes: geeignete Rahmenbedingungen für die Transformation von Biogas-Bestandsanlagen zu hochflexiblen Biogas-Kraftwerken zu schaffen; Sonderausschreibungen für hochflexible Biogas-Kraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie durchzuführen; geeignete Anreize zu setzen für eine verstärkte Ausschöpfung der Potenziale aus landwirtschaftlichen Reststoffen (insbesondere Gülle), Landschaftspflegematerial, Zwischenfrüchten, Blühstreifen und so weiter; und darum, hemmende agrar- und umweltrechtliche Regelungen zu überprüfen und zu reformieren. Außerdem sollten mit höheren Ausschreibungsmengen, höheren Gebots-Höchstwerten und einem höheren Flexibilitätszuschlag im EEG geeignete Anreize für die Transformation bestehender Biogasanlagen zu hochflexiblen Speicherkraftwerken gesetzt werden. Zudem sollte es eine bundesweit offene Sonderausschreibung in 2024 für bestehende Biogasanlagen, die Wärmenetze beliefern, geben. Denn in einigen Regionen sind Biogasanlagen bereits heute ein unverzichtbarer Baustein in der kommunalen Wärmeplanung. Wir setzen darauf, dass diese Überlegungen vom Bundesrat aufgegriffen werden und der Bund dann auch die richtigen Rahmenbedingungen für Biogas und Biomethan schafft. Für die weitere Befassung im Bundesrat bedanke ich mich für den Landtagsantrag, der Rückenwind gibt.

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