Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Kommunen in diesem Land angesichts der Fragen zur Migration vor gewaltigen Herausforderungen stehen, dürfte in diesem Haus Konsens sein. Die Fragen von Flüchtlingsunterbringung, Integration, insbesondere in den Arbeitsmarkt, aber auch Rückführung stellen die Kommunen zunehmend vor riesengroße Probleme. Einige davon müssen sie bewältigen, einige davon können sie gar nicht bewältigen. Dass sie einiges gar nicht bewältigen können, zeigen bestimmte Zahlen, die wir in den letzten Wochen über die Ausländerbehörden im Land in Erfahrung zu bringen versucht haben, indem wir unsere Kreistagsfraktionen gefragt haben: „Wie viele Menschen sind bei den Ausländerbehörden in euren Kreisen und kreisfreien Städten denn eigentlich in Betreuung? Wie viele Menschen sind für sie zuständig? Wie viele Ersuchen auf Rückführung können deshalb stattfinden?“ Die Zahlen sind schon beeindruckend, aber sie zeigen auch, dass es so nicht weitergehen kann. Mehr als 300.000 Menschen befinden sich mittlerweile in der Betreuung unserer Ausländerbehörden. Mehr als 300.000 Menschen! Für sie sind insgesamt etwa 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit in den Ausländerbehörden zuständig. Das heißt, dass die Ausländerbehörden pro Mitarbeiter etwa zwischen 530 und 1.400 Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Ausländerinnen und Ausländer betreuen müssen. (Annabell Krämer [FDP]: Das geht doch gar nicht!) 1.400 Menschen, für die eigentlich Integrationsmaßnahmen, Duldungs- und Aufenthaltstitel und alles Mögliche ausgestellt werden sollen, und für die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter parallel gegebenenfalls auch noch Rückführungen durchführen sollen. Dass das nicht funktionieren kann, liegt auf der Hand, und das müsste eigentlich auch jedem klar sein. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Es führt ja auch dazu, dass die Belastung der Ausländerbehörden allenthalben beschrieben und dargestellt wird. Es führt im Kreis Pinneberg etwa dazu, dass die Ausländerbehörden bei 815 am Ende des letzten Jahres vollziehbar ausreisepflichtigen (Dr. Bernd Buchholz) Menschen über das ganze Jahr genau 24 Ersuchen auf Rückführung gestellt haben. Das ist die Realität in Schleswig-Holstein und führt im Ergebnis dazu, dass Rückführungen bei uns im Vergleich zu fast allen anderen Bundesländern in der Regel viel weniger stattfinden. Und, Frau Ministerin, damit Sie jetzt nicht anfangen zu sagen: „Oh Gott, oh Gott, das sind wieder die ganzen schwarzen Bayern“, oder sonst was: Baden-Württemberg als grün-schwarz regiertes Land hat zwar etwa dreimal so viele Asylerstanträge, aber etwa fünfmal so viele Rückführungen. Hamburg hat so viele Erstanträge wie wir, aber deutlich mehr Auslastung bei Rückführungen, natürlich auch durch die Inanspruchnahme unserer Abschiebehafteinrichtung. Es ist auch kein Wunder, dass das so ist, weil unsere Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten so organisiert sind, dass sie die Menschen nach Buchstaben, und nicht nach Herkunftsländern aufgereiht betreuen. Das sollen sie ja auch. Ob der Herr mit dem Anfangsbuchstaben A aus Albanien kommt oder aus Montenegro, ist in der Ausländerbehörde erst einmal egal. Aber derselbe Mitarbeiter, der diese ganzen Ausländerinnen und Ausländer zu betreuen hat, soll jetzt gegebenenfalls die Rückführungsmaßnahme nach Montenegro organisieren. Dass er das nicht tut, weil er überhaupt keine Kenntnis hat, was da vor Ort für eine Situation herrscht, wen er bei der Polizei anfragen muss, um die Rückführung zu organisieren oder wo er einen Flug herbekommt, der den Ausländer dort hinbringt, ist nicht nur nicht von der Hand zu weisen, sondern jeder versteht sofort, dass man dann sagt: „Das lassen wir mal lieber!“ – Genau das passiert. Die Antwort darauf ist relativ einfach, und sie heißt: Die Kompetenzen, die man im Land für solche Maßnahmen hat, müssen gebündelt werden. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Ich sage mal: Das machen wir in allen möglichen Bereichen. Wenn ich da, wo ich Rückführungsnotwendigkeiten habe, eine zentralisierte Einheit habe, die über Spezialwissen verfügt, dann kann die viel effizienter und teilweise übrigens auch viel kostengünstiger damit umgehen. Eigentlich wollte ich das Frau Heinold mit auf den Weg geben: Eine Rückführungsmaßnahme, die wir aus Schleswig-Holstein heraus selbst organisieren, kostet die Kreise und kreisfreien Städte das Geld. Wenn wir sie so organisieren, dass die dänischen Nachbarn im Zweifel auch noch jemanden mitschicken dürfen, werden die Kosten komplett von der Europäischen Union getragen. Dass man all so etwas in den Ausländerbehörden nicht weiß, ist kein Problem der Ausländerbehörden, sondern das Problem ist, dass sich dieses Ministerium solcher Fragen nicht annimmt, (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) obwohl, und damit komme ich zum Schluss, in § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes seit 2019 der Satz verankert ist: „Für die Vollziehung von Abschiebungen ist in den Ländern jeweils eine zentral zuständige Stelle zu bestimmen.“
