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Jette Waldinger-Thiering

SSW 21.03.2024 Sitzungen 20/55

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der umfangreiche Entwurf des Schulgesetzes zeigt den Anpassungswillen des Gesetzgebers. Das kann man nur unterstützen, denn die Schulen stehen vor enormen Herausforderungen. Aber: An einzelnen Regelungen müssen noch Anpassungen erfolgen. Ich greife ein paar Punkte heraus. Schulleitungswahl: Die Kommunen als Schulträger werden faktisch entmachtet, weil man in Kiel glaubt, die Besetzung der Schulleitungen besser hinzukriegen. Faktisch ist diese Bevormundung ein Demokratieabbau und eine Entmachtung der Schulträger. Die Schulleitungen sollen zum Profil der Schule passen, aber auch zum allgemeinen Bildungsklima einer Stadt. Das haben die Schulleiterwahlausschüsse bislang ganz gut hinbekommen. Der Austausch zwischen ehrenamtlicher Kommunalpolitik und Schule ist der Ausgangspunkt für die Schulentwicklung. Nimmt man dem Schulträger den Einfluss auf die Besetzung, ist diese Beziehung gestört. Ich finde das echt eine schräge Nummer, weil ich mir keinen einzigen Vorteil des neuen Verfahrens vorstellen kann, sondern eben nur viele Nachteile. Eine zeitgemäße Besetzung, wie der Entwurf suggeriert, ist das gewiss nicht. Ich hoffe nach der Diskussion heute wirklich, dass wir in der Beratung eine bessere Lösung finden werden. Vielleicht muss die Lösung, die vorliegt, ergänzt werden oder wie auch immer. Aber wenn die regierungstragenden Fraktionen noch nicht einmal uns, die wir hier sitzen, den Grund für die Gesetzesänderung erklären können, weiß ich nicht, weshalb man das ändern will. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich komme zu den Punkten, die mir noch aufgefallen sind und die ich auch noch darlegen möchte. Der Schullastenausgleich: Die Zahlen sind veraltet und überholt. Die Zahlen sind von 2010, also ist eine Befassung mit dem Thema mehr als angezeigt. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass bei dieser Gelegenheit das Problem des offenen Ganztages der dänischen Schulen im Land gleich mitgeklärt werden könnte. Ich höre schon wieder, dass einige finanzschwache Gemeinden die Zuschüsse für die Regelschulen der dänischen Minderheit im Rahmen der freiwilligen Leistungen diskutieren. Die Kürzungsabsichten sind mit Händen zu greifen. Wieder einmal ist die Gleichstellung der dänischen Schulen in Gefahr. Der offene Ganztag der dänischen Schulen muss mit dem Ziel der Gleichstellung Eingang in den Gesetzentwurf finden. Das ist für uns alternativlos. (Anhaltender Beifall SSW) Absentismus: Schülerinnen und Schüler bleiben nicht einfach weg von der Schule. Ihr Verhalten hat in der Regel sehr tiefgehende Gründe, deren Ergründung im Schulalltag nicht immer gelingt. Bestehende Instrumente werden aus Überlastung zu wenig genutzt. Eine Koordinierung von Maßnahmen ist die absolute Ausnahme. Wir dürfen die jungen Menschen aber nicht im Stich lassen. Darum muss eine klare Regelung her, und zwar umgehend. Nur das ist der richtig Weg. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf die Situation der Heimkinder hin, die hier bei uns nicht ihren ersten Wohnort haben, denn deren Beschulung ist immer noch lückenhaft. Nach den vielen Debatten über die Heimkinder hätte ich erwartet, dass die Schulpflicht der Heimkinder im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz klipp und klar festgelegt wird. Ich gehe davon aus, dass wir in den Beratungen diesen wichtigen Punkt noch festlegen werden. Kinder dürfen nicht zwischen Zuständigkeitsrastern hindurchfallen. Auch wenn viele Heimkinder in Schleswig-Holstein nur mit dem Zweitwohnsitz gemeldet sind, hat das Land hier eine eindeutige Verantwortung. (Beifall SSW und SPD) Dann fehlt mir als weiterer Punkt bei der Änderung des Schulgesetzes die Schülerbeförderung. Wir sprechen ganz viel davon, dass wir jetzt ein Schülerticket kriegen. Das wird per Gesetz aber nur bis zur zehnten Klasse ermöglicht werden, sprich: Die Oberstufe ist rausgenommen worden. Es ist im Gesetz nicht geregelt. Insofern müssten wir das Gesetz ändern, damit wir den Kreisen endlich die Möglichkeit geben, auch die Oberstufe mit einem Schülerticket auszustatten. Ganz ehrlich: Da entstehen die hohen Kosten, und viele junge Menschen müssen ihren Bildungsgang in der Oberstufe abbrechen, weil sie sich die Beförderungskosten einfach (Jette Waldinger-Thiering) nicht mehr leisten können. Wir leben in einem Zeitalter, in dem man nicht mal eben einen oder drei Kilometer mit dem Fahrrad fahren kann, um die Oberstufe zu besuchen. Insofern wünsche ich mir, dass auch das endlich geregelt wird. Nun komme ich aber zu den versöhnlichen Worten. Die Förderung der friesischen Sprache und die Selbstverpflichtung, friesische Kultur und Geschichte zu vermitteln, erscheinen mir als ein Meilenstein des Gesetzentwurfs, weil diese Aufgabe erstmals den Schulen zugewiesen wird. Das gleiche gilt für die niederdeutsche Sprache und die Kultur der Sinti und Roma. Das Schulgesetz löst damit die Verfassungsgarantien ein und lässt sich dementsprechend in die Pflicht nehmen. Diese konkrete Verpflichtung haben die Verbände lange gefordert. Hier gilt mein ausdrücklicher Dank Johannes Callsen, der diesen Prozess mit angetrieben hat. (Beifall SSW, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss auf Basis der Anhörung, und ich hoffe wirklich, dass der großartige Fachtag, den wir am Freitag hatten, ebenfalls Eingang in das Schulgesetz findet. Denn dort wurden ganz viele gute Impulse gegeben, die wir um Grunde auch gesetzlich verankern müssen. Denn ohne Bindung gibt es für die Kinder keine Bildung. Wir haben in diesem Zusammenhang noch sehr viel nachzuholen. Denn die Kinder sind unsere Zukunft; das ist das, was wir haben, für morgen. Und wenn wir das Schulgesetz schon anpacken, sollten wir auch wirklich etwas von diesem Fachtag mitnehmen. Da waren tolle Impulse, und es gab dort so manches, was uns tatsächlich nachdenklich gemacht hat. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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