Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Schulgesetzentwurf enthält meiner Meinung nach mehrere Änderungen, die zumindest nach einer ersten Prüfung nachvollziehbar und sinnvoll erscheinen. So ist zum Beispiel die Aufnahme einer rechtlichen Absicherung von digitalen und hybriden Unterrichtsformaten meines Erachtens richtig. (Beifall FDP und vereinzelt CDU – Zuruf Martin Balasus [CDU]) – Ich merke, dass Sie mir die Redezeit wegklatschen wollen. Das wird sich gleich ändern. – Diese müssen aber natürlich maß- und sinnvoll angewendet werden und auf höhere Jahrgangsstufen beschränkt bleiben. Präsenzunterricht bleibt die Norm, das ist absolut richtig. Auch die bessere Mitwirkung von Eltern inklusiv beschulter Kinder mit einem sonderpädagogischen (Christopher Vogt) Förderbedarf finde ich ebenso wie die Nachschärfungen beim Thema Schulabsentismus – darüber wurde bisher relativ wenig gesprochen, wir hatten dazu eine Anhörung im Ausschuss – nicht nur nachvollziehbar, sondern auch richtig. (Beifall FDP und CDU) Auch: In der Grundschule sollen die Klassensprecherinnen und Klassensprecher gestärkt werden. Sie sollen aber auch über ihre Klasse hinaus tätig sein dürfen. Ich weiß aus meinem eigenen Haushalt von meiner Tochter, dass dies jetzt schon gelebt wird. Ich hoffe, ich habe jetzt niemanden in die Pfanne gehauen, die Schulaufsicht muss nicht tätig werden. Es ist aber gut, dass das schon teilweise ausprobiert wird. Es ist auch richtig, dass Sie in den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ausdrücklich aufnehmen wollen, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, „zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen“, wie es dort heißt. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist aber dennoch sinnvoll, gerade in diesen Zeiten. Gerade in Zeiten, in denen wir uns wieder mit Kriegen auseinandersetzen müssen, ist das ein wichtiger Punkt. Frau Ministerin, ich wundere mich aber in diesem Zusammenhang sehr darüber, und ich habe mich auch sehr darüber geärgert, dass Sie in der vergangenen Woche der Bundesbildungsministerin allen Ernstes in bundesweiten Medien Angstmacherei vorgeworfen haben, weil Bettina Stark-Watzinger meines Erachtens völlig zu Recht darauf hingewiesen hat, dass Sicherheitspolitik und Zivilschutz in den Schulen eine Rolle spielen sollten. Was denn sonst? (Beifall FDP und SPD) Es geht doch gerade darum, den Ängsten, die in diesen Zeiten auch bei vielen jungen Menschen, bei Kindern und Jugendlichen, natürlich vorhanden sind, altersangemessen zu begegnen. Ich muss sagen: Wer so etwas nutzt, um medial kurzfristige Erfolge zu erlangen, der ist schief gewickelt. (Beifall FDP) Frau Ministerin, ich will noch einmal daran erinnern: Sie haben das Thema Jugendoffiziere in den Schulen doch in der gemeinsamen Regierungsverantwortung vorangebracht. Auch vor diesem Hintergrund fand ich diesen albernen Vorwurf von Ihnen unangemessen und problematisch. Meine Damen und Herren, sehr kritisch sehe ich auch die wichtigste geplante Änderung am Schulgesetz: Schwarz-Grün möchte einmal wieder weniger Demokratie wagen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die von CDU und Grünen geplante Abschaffung der Schulleiterwahlen – und das ist es – ist falsch und muss wieder vom Tisch. Sie senden mit diesem Abbau von Mitbestimmungsrechten von Schulträgern, Lehrkräften, Eltern und oft auch Schülern erneut das völlig falsche Signal in diesen bewegten Zeiten, in denen die Demokratie vielerorts unter Druck ist. Meine Damen und Herren, auch wenn die letzte Entscheidung auch heute beim Ministerium liegt, so ist es doch ein wichtiger Unterschied, ob man nur beratend tätig werden darf oder ob man wählt. (Beifall FDP und SSW) Wenn Sie jetzt so tun, als sei das kein Abbau von Mitbestimmung, dann frage ich mich: Was wollen Sie denn eigentlich? Wo genau liegt eigentlich Ihr Problem? – Sie sprechen davon, dass die Leistung eine Rolle spielen muss. Ist das heute nicht der Fall? Warum machen Sie das denn, wenn das kein Abbau von Mitbestimmungsrechten ist? Ich glaube, Ihre Kommunikation ist ausbaufähig. In der Presseinformation des Bildungsministeriums vom 6. März 2024, in der das neue Schulgesetz angekündigt wurde, steht ganz deutlich: Statt Abstimmungsergebnis findet jetzt eine Anhörung statt. – Wenn das nicht weniger Mitbestimmung ist als vorher, dann muss ich sagen, das ist hier langsam eine schräge Veranstaltung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dann bräuchten wir den Richterwahlausschuss in der Tat in dieser Form nicht mehr. Meine Damen und Herren, unsere Schulen sind Einrichtungen des Schulträgers, also in aller Regel unserer Kommunen. Sie sollten bei der Leitung ihrer eigenen Einrichtungen weiterhin mitbestimmen dürfen. Ich finde, das hat Herr Bülow vom Gemeindetag völlig zu Recht kritisiert. Vielleicht ist er auch irgendwie nicht schlau genug, um Ihren wegweisenden Änderungen folgen zu können, aber ich glaube, er hat genauso erkannt, wie wir es erkannt haben, was Sie vorhaben. Eine beratende Stimme ist dafür aus unserer Sicht nicht ausreichend, denn Schulleiter sind ja auch weisungsberechtigt gegenüber den an den Schulen tätigen Beschäftigten des Schulträgers. Sie haben zudem eine Strahlkraft für den Schulstandort. Also darf dies nicht allein in Kiel bestimmt werden. (Christopher Vogt) Wir haben das Thema gerade auch an zwei Universitäten. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich finde das Signal, das Sie hier aussenden, völlig falsch. Ich finde es auch in der Sache wirklich schwierig. Ich wundere mich darüber, dass die Grünen diesem erneuten Demokratieabbau durch die CDU in dieser Form mitmachen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Birte Pauls [SPD]: Ja!) Ich spreche nie Personen auf der Tribüne an, weil ich das nicht darf. (Unruhe – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deshalb sage ich nur als schon erfahrener Kollege: Es gab Zeiten – das war eigentlich bis zu dieser Wahlperiode so –, in denen grüne Fraktionen da einen ganz anderen Kurs verfolgt haben und so etwas nie im Leben mitgemacht hätten. (Zuruf: Lang her!) Ich wundere mich, dass die Grünen das hier mitmachen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Dr. Bernd
