Uta Wentzel
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei einer Weltbevölkerung von über 8 Milliarden Menschen existieren aktuell 7.139 Sprachen – Tendenz stark sinkend. Laut UNESCO sind allein in der Europäischen Union 128 Sprachen bedroht. Mit der Entwicklung der Nationalstaaten in der Neuzeit hatten die Regionalsprachen oft das Nachsehen. Man strebte eine einheitlichere Kultur und eine gemeinsame Sprache an. Wenn damit allerdings die Unterdrückung der Identität einer Bevölkerungsgruppe, ja ein Verbot der Verwendung der eigenen Muttersprache einhergeht, führt das zu Konflikten, wie sie in der Vergangenheit und in der Gegenwart leider auch mit Gewalt ausgefochten wurden und noch werden. Als Beispiel seien hier die Abschaffung der jahrhundertealten Selbstbestimmungsrechte der Basken und Katalanen unter Franco oder die systematische Unterdrückung ganzer Völker und ihrer Kulturen in der ehemaligen Sowjetunion und die daraus resultierenden, anhaltenden Konflikte genannt. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und nach den immer wieder aufflammenden Minderheitenkonflikten in Osteuropa befasste sich der Europarat intensiv mit dem völkerrechtlichen Schutz von Minderheiten. Menschenrechte und gerade Minderheitenrechte müssen immer wieder erkämpft, erstritten und geschützt werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Sie sind die Basis und der Garant für unser friedliches Miteinander. Minderheitenschutz ist Teil des Pluralismus in der Demokratie. Generell gilt, dass Entscheidungen, die die Mehrheit und die Minderheit berücksichtigen, am demokratischsten sind. (Zuruf) Wir sind uns einig, dass Sprachen ein außergewöhnlich reichhaltiger Teil unseres kulturellen Erbes sind. Sprachen drücken unsere Identität aus und verbinden uns mit unserer Herkunft. Wenn Sprachen aussterben, geht dieses Wissen unwiderruflich verloren. In Europa steht daher die sprachliche und kulturelle Vielfalt unter einem besonderen Schutz. (Uta Wentzel) Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde 1992 vom Europarat gezeichnet und ist in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Ziel dieses Abkommens ist es, Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern. Die Staaten der EU berichten alle fünf Jahre dem Generalsekretär über die Umsetzung der Sprachencharta und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und alle zweieinhalb Jahre über die Umsetzung der Empfehlungen des prüfenden Sachverständigenausschusses. Um diesen Bericht geht es heute. Das hört sich etwas dröge an, liest sich in Teilen aber wie ein Wirtschaftskrimi – Stichwort Öömrang: Ein US-Weingut hat sich den friesischen Begriff „Öömrang“ – also „Amrumer“ – als Marke gesichert, und die Patent- und Markenämter der EU und Deutschlands fanden das okay, weil die Verkehrskreise als „zu unerheblich“ eingestuft werden, da es nur wenige Sprecher gibt – was ja per se die Definition einer Minderheitensprache ist. Jetzt droht also den Amrumern, wenn sie diesen urfriesischen Begriff nutzen, abgemahnt und verklagt zu werden. Dies betraf beispielsweise Stefan Klindtberg, der seinen Gin „Öömrang“ seit 2017 vertrieb und 2021, wenige Tage nach der Markeneintragung, eine Abmahnung aus den USA bekam. Das ist eine nicht akzeptable Diskriminierung des Friesischen bei der Anwendung des Patent- und Markenrechts. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Dagegen wurde von unserer Landesregierung auf allen Ebenen insistiert. Selbst unser Ministerpräsident hat diesen Sachverhalt bei der EU-Kommission angesprochen. Das BMJ stellte fest, dass bislang keine gefestigte Rechtsprechung zur Schutzfähigkeit beschreibender Begriffe aus anerkannten Minderheitensprachen existiere. Es bleibt also noch viel zu tun. Schleswig-Holstein steht wie kaum eine andere Region in Europa für Versöhnung, Vielfalt und Toleranz. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Es war in vielen Fällen Schleswig-Holstein, das Entwicklungen zur Gleichstellung und zum Schutz der Minderheiten angestoßen hat. Der Leitspruch Europas „In Vielfalt geeint“ wird bei uns mit Leben gefüllt und findet auch in unserer Verfassung in Artikel 6 einen besonderen Stellenwert. Wir freuen uns daher sehr, dass unsere Grenzregion Ende Juni Austragungsort der Europeada ist, der Fußball-Europameisterschaft der autochthonen Minderheiten in Europa mit über 1.000 Teilnehmern – der FC Landtag trainiert übrigens auch schon fleißig –, und wir laden Sie im Sommer alle herzlich in die Grenzregion ein. Unsere Kultur und unser gesellschaftliches Leben werden durch unsere Minderheiten bereichert. Durch ihr Engagement tragen sie Tag für Tag dazu bei, eine funktionierende, weltoffene Gemeinschaft zu schaffen. Gerade in Zeiten der multipolaren Krisen, in denen die Gesellschaft auseinanderzubrechen droht, ist das offene und verständnisvolle Miteinander umso wichtiger. Wir begrüßen daher den Vorschlag zur Einrichtung einer eigenen Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt auf europäischer Ebene. Wir unterstützen einstimmig unsere Landesregierung bei ihrem Vorschlag, Schleswig-Holstein als möglichen Standort für eine solche EU-Einrichtung vorzusehen. Denn bei uns existiert bereits ein gewachsenes minderheitenpolitisches und wissenschaftliches Netzwerk, mit dem ECMI und der FUEN in Flensburg. Eine europäische Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt würde dieses Netzwerk komplementieren und Synergien im Bereich der Forschung, des wissenschaftlichen Austausches und der Förderung der Sprachenvielfalt schaffen. Schleswig-Holstein ist als Sitz des Instituts in Europa prädestiniert. Wir haben hier bei uns die Expertise und den Spirit, deren es bedarf, um eine solche Institution aufzubauen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
