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Oliver Brandt

GRÜNE 21.03.2024 Sitzungen 20/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Versorgungsfonds soll als Vorsorgeinstrument für zukünftige Haushaltsbelastungen aus den gesetzlichen Verpflichtungen zur Beamtenversorgung dienen. Dieses Sondervermögen ist ein echtes Sondervermögen mit einem Wert von über 1 Milliarde Euro. Es hilft dabei, die wachsenden Pensionslasten des Landes abzupuffern. Dies ist eine Art der Vorsorge, die bei guter Haushaltslage vorgenommen wird, um auf schwierigere Zeiten vorbereitet zu sein. Es war daher wichtig und vorausschauend, dass der Landtag in der letzten Wahlperiode den Versorgungsfonds eingerichtet hat. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Allerdings – das gehört zum Gesamtbild dazu – trägt der Versorgungsfonds aktuell nur zu einem kleinen Teil zur Deckung der Versorgungslasten des Landes bei, die derzeit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. (Beate Raudies [SPD]: Dafür war er auch nicht angelegt!) Zugegeben: Es ist klar, die Herausforderungen bei den Pensionslasten werden in Zukunft ansteigen. Angesichts der riesigen Herausforderungen für den Haushalt in den kommenden Jahren hat die Landesregierung nun den Vorschlag gemacht, das Vermögen des Versorgungsfonds als einen Baustein zur Konsolidierung zu nutzen. Dieser Schritt dient allein dazu, massive Kürzungen an anderer Stelle zu verhindern. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Dabei hat die Landesregierung sehr deutlich gemacht, dass sie Entnahmen aus dem Versorgungsfonds nur nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung von anderen Alternativen für die Haushaltskonsolidierung vornimmt. Diese Maßnahme dient also dazu, die notwendigen Einschnitte und echten Haushaltskürzungen angesichts eines Handlungsbedarfs von jährlich über 1 Milliarde Euro auf das Nötigste zu beschränken. Um es hier noch einmal deutlich zu sagen: Befürchtungen, dass es hier zu Einschnitten bei den Pensionen kommt, sind unbegründet, denn das hat nichts mit dem Versorgungsfonds zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Die Versorgungsansprüche unserer Pensionärinnen und Pensionäre sind im Beamtenversorgungsgesetz (Oliver Brandt) abgesichert. Das galt, bevor es in Schleswig-Holstein einen Versorgungsfonds gab, und das gilt auch in Zukunft. Vor 15 Jahren gab es aufgrund der dramatischen Haushaltslage mit der Kürzung des Weihnachtsgeldes eine Maßnahme, die direkt im Portemonnaie der Beamtinnen und Beamten spürbar war. Da es heute den Versorgungsfonds gibt, sind wir in der Lage, nicht über derartige Maßnahmen diskutieren zu müssen, und darüber bin ich froh. Die Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung bedeutet im Übrigen nicht, dass dieses Sondervermögen aufgelöst wird. Langfristig sollen dem Versorgungsfonds wieder Mittel zugeführt werden. Mit der Änderung des Haushaltsgesetzes haben wir gestern die Voraussetzungen geschaffen, dass der Versorgungsfonds auch aus Haushaltsüberschüssen gespeist werden kann, wenn das Land finanziell wieder besser dasteht. (Zurufe FDP) Das halte ich für ein wichtiges Signal. Die Opposition fordert nun, den Versorgungsfonds unangetastet zu lassen. Das ist vielleicht im ersten Moment nachvollziehbar, aber kein Lösungsvorschlag für unsere Haushaltslücke. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Hier gilt genau wie bei den Haushaltsberatungen: Um das Vermögen des Versorgungsfonds zu erhalten, braucht es Gegenfinanzierungsvorschläge, spätestens zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2025. Auf diese werde ich gespannt warten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Annabell Krämer [FDP]: Habt ihr zugehört oder nicht?)

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