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Ole-Christopher Plambeck

CDU 21.03.2024 Sitzungen 20/55

Als Koalition ist es wichtig – das haben wir in unserem Antrag so festgehalten –, dass die Entnahmen aus dem Versorgungsfonds nur zu beschließen sind, soweit sie im Rahmen der notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts erforderlich sind. Nach erfolgter Konsolidierung – darauf bin ich eben eingegangen – soll der Versorgungsfonds natürlich wieder aufgefüllt werden. Neben der bisherigen Zuführung – das haben wir gestern beschlossen – können auch Haushaltsüberschüsse dazu verwendet werden. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Hier werden Nebelkerzen gezündet. Es ist wieder ein typischer Antrag der FDP, die eben keine echten Alternativen zeigt, wie ein Konsolidierungspfad vernünftig erfolgen kann. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])

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