Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mal wieder ein typischer FDP-Antrag, der eben sagt, was nicht geht, anstatt zu sagen, was geht. Worum geht es eigentlich? – Anfang März hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsklausur beschlossen, einen Konsolidierungspfad für den Landeshaushalt auf den Weg zu bringen. Der Handlungsbedarf liegt bei über 1 Milliarde Euro. Diese Lücke soll strukturell bis 2030 geschlossen werden. Auf dem Weg dorthin müssen neben 100 Millionen Euro pro Jahr, die beschlossen worden sind und weitergeführt werden, im Haushalt für jedes weitere Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro eingespart werden. Natürlich kann eine Lücke von über 1 Milliarde Euro nicht sofort geschlossen werden. Es müssen gegebenenfalls Gesetze geändert, Verträge und Strukturen angepasst werden. Da ist es richtig, dass auf dem Weg zum Ziel einer geschlossenen Haushaltslücke vorübergehend auch angesparte Mittel verwendet werden. Deswegen ist die Aussage falsch, dass der Versorgungsfonds aufgelöst wird. Aufgelöst wird er definitiv nicht. (Annabell Krämer [FDP]: Er wird auf null gesetzt!) Als echtes Sondervermögen mit echtem Geld – das kennt man in Berlin nicht – (Christopher Vogt [FDP]: In Berlin kennt man Haushalte ohne Notlagen!) kann der Versorgungsfonds dafür einen Betrag leisten. Der Versorgungsfonds ist 2018 in Kraft getreten und hat zum Ziel, die Pensionslasten für den Haushalt abzufedern beziehungsweise zu begrenzen. Seit 2018 sind mehr Mittel aus dem Haushalt dem Sondervermögen zugeführt worden, als bisher entnommen worden sind. 2018 lag das Startkapital aus der ehemaligen Versorgungsrücklage bei ungefähr 641 Millionen Euro. Heute liegen im Versorgungsfonds ungefähr 1,1 Milliarden Euro. Er wird aber nie die komplette Pensionslast von derzeit 1,5 Milliarden Euro übernehmen, denn die wird nach wie vor aus dem laufenden Haushalt bezahlt. (Annabell Krämer [FDP]: Hat keiner behauptet!) Dabei halte ich eines ganz klar fest: Aufgrund der Maßnahme bekommt kein Versorgungsempfänger weniger Geld. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wäre ja noch schöner!) Der Versorgungsfonds hat keine Außenwirkung, keine Auswirkung auf die Beamten, sondern eine reine Binnenwirkung auf den Haushalt. (Ole-Christopher Plambeck) (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Denn die Versorgung unserer Beamten ist im Besoldungsgesetz geregelt und durch das Grundgesetz und höchstrichterliche Rechtsprechung geschützt. Es ist daher schlichtweg falsch zu behaupten, dass durch diese Maßnahme irgendjemand weniger Geld bekommt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe SPD und FDP) Der Versorgungsfonds hat nach wie vor eine wichtige und richtige Aufgabe, und die soll auch so bleiben.
