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Lars Harms

SSW 20.03.2024 Sitzungen 20/54

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier und heute werden wir den Haushalt für das laufende Jahr 2024 beschließen und somit die vorläufige Haushaltsführung beenden können. (Lars Harms) Statt über einzelne Projekte und Summen entbrennen die Diskussionen in den Beratungen dabei vor allem an der Frage, ob der Haushaltsentwurf in seiner Gesamtkonzeption verfassungskonform ist oder ob dieser mit einer eventuellen Klage kassiert werden kann. Für den SSW habe ich bereits festgehalten, dass wir die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im Haushaltsentwurf 2024 formalrechtlich als erfüllt ansehen. Ich werde auf dieses Thema später noch einmal ausführlicher eingehen. Wir vom SSW haben uns jedenfalls dazu entschieden, auch weiterhin unserer Linie der skandinavisch geprägten pragmatischen Sachpolitik treu zu bleiben. Wir wollen konstruktiv mitarbeiten. Entsprechend freuen wir uns sehr, dass wir immerhin fünf unserer Anträge sowie eine Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes in die Beschlussempfehlung einbringen konnten. Mit unseren Anträgen wird insbesondere die kulturelle und gesellschaftliche Arbeit der verschiedenen Minderheiten hier bei uns im Land nachhaltig gestärkt, noch sichtbarer gemacht und finanziell abgesichert, was ein ganz wichtiges Signal in diesen finanzpolitisch schwierigen Zeiten ist. Meine Damen und Herren, Sie stehen ein bisschen stellvertretend für die vielen großen und kleinen Zuschüsse und Maßnahmen im Bereich von Kultur und Sport oder im Sozialbereich, die durch diesen Haushalt ermöglicht werden. Auch und gerade deshalb werden wir aus unserer Verantwortung heraus diesem Haushalt zustimmen. Ich möchte diese Anträge, die wir gestellt haben und für die wir eine Mehrheit bekommen haben, einmal vorstellen: Zum einen werden wir mit einmalig 9.500 Euro den sogenannten FUEN-Kongress anteilig fördern. Die FUEN ist der Dachverband der autochthonen nationalen Minderheiten hier in Europa. Mehr als 100 Mitgliedsorganisationen aus 36 europäischen Ländern sind dort organisiert. Die FUEN hält jedes Jahr in einer der europäischen Regionen, in denen es Minderheitenorganisationen gibt, einen Minderheitenkongress ab. In diesem Jahr findet er bei der friesischen Minderheit statt, und wir freuen uns schon sehr auf diese europäische Großveranstaltung. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unser zweiter Antrag fördert einmalig die Ausrichtung eines deutsch-dänischen Arbeitergeschichtsfestivals. Während die Geschichte in Nord- und Südschleswig im Blick auf die „nationale Frage“ schon recht umfangreich dokumentiert und analysiert worden ist, gibt es über die Geschichte der Arbeiterbewegung in der Grenzregion nur recht wenig Material, und das, obwohl sich die dänische Minderheit überwiegend aus Menschen aus der Arbeiterklasse zusammensetzte und die Arbeiterbewegung in Nordschleswig, also in Dänemark, stark durch Menschen und Haltungen aus der deutschen Arbeiterbewegung geprägt wurde. Wir wollen daher eine entsprechende Auftaktveranstaltung finanzieren, wie es sie in Dänemark schon gibt, in deren Rahmen dieses Thema einmal näher beleuchtet werden soll und wo sich dann entsprechende Fachleute gern ebenfalls grenzüberschreitend vernetzen sollen. Womöglich kann sich daran auch eine entsprechende wissenschaftliche Aufarbeitung anschließen. Neben der historischen Betrachtung kann sich der Blick natürlich gern auch für weitere aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich Arbeit öffnen, beispielsweise für die Frage, wie die Transformation von Arbeit im Zeitalter der Digitalisierung gelingt. Dies wird auf jeden Fall ein spannendes Projekt, da es nicht nur für die Minderheit interessant und relevant sein wird, sondern für die Gesamtbevölkerung, meine Damen und Herren. Ich lege Ihnen schon jetzt den geplanten Termin, nämlich den 9. November 2024, sehr ans Herz. Um die Kenntnis und die Sichtbarkeit der dänischen Minderheit noch weiter zu erhöhen, wollen wir zum Dritten deren Kulturarbeit nachhaltig mit 90.000 Euro stärken. Vor allem die Anforderungen an die Kommunikation sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. So gibt es nicht nur diverse neue Kommunikationskanäle, die bespielt werden müssen, sondern es haben sich auch die Anforderungen und der Umfang bei den Kommunikationsaufgaben derart erhöht, dass der Sydslesvigsk Forening als Kulturverband nicht mehr darauf bauen kann, dass diese Arbeit von Ehrenamtlern übernommen werden kann. Wir wollen diesen Bereich sowie die Betreuung der Vereinsarbeit daher nun personell verstärken, und wir freuen uns, dass es auf Initiative des SSW diese Zuschusserhöhung nun auch geben wird und sich der SSF schon bald an die Umsetzung der neuen Kommunikationsideen machen kann. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, mit unserem vierten Antrag wollen wir die weitere Professionalisierung der Arbeit der friesischen Minderheit fördern, in- (Lars Harms) dem wir den entsprechenden Fördertitel dauerhaft um 72.800 Euro erhöhen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass ehrenamtliche Vorsitzende und die jeweiligen Stellvertreter künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Außerdem soll sich die personelle Situation bei der Friisk Foriining und beim Nordfriesischen Verein verbessern, damit die Arbeiten dort noch professioneller erledigt werden können. Der Friesenrat soll die Möglichkeit bekommen, seinen Biikeempfang, also seinen Jahresempfang, so wie die anderen Minderheiten auch aus dauerhaften Haushaltsmitteln und nicht nur aus Projektmitteln zu finanzieren. Schließlich freuen wir uns noch über die Erhöhung des Fördertitels für die Geschäfts‑ und Beratungsstelle der Sinti Union Schleswig-Holstein um 20.000 Euro. Die 2017 gegründete Sinti Union Schleswig-Holstein hat ihre Arbeit in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet und sich insbesondere in der Bürgerrechtsarbeit zugunsten der Minderheit der deutschen Sinti und Roma einen Namen gemacht. Dort arbeiten fleißige und motivierte Leute, mit denen wir in gutem Kontakt stehen und deren Anliegen und Arbeit wir wirklich gerne unterstützen möchten. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insgesamt, meine Damen und Herren, haben wir also Anträge im Umfang von 202.300 Euro in den nun finalen Haushalt 2024 hineinverhandeln können, und wir freuen uns über die breite Zustimmung und Unterstützung für diese wichtigen Themen und Anliegen der verschiedenen Minderheiten, denen wir somit Gehör und finanzielle Planungssicherheit verschaffen konnten. Darüber hinaus haben wir eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes eingebracht, die dazu führen wird, dass Kinder, die eine Kindertageseinrichtung in Schleswig-Holstein besuchen, diese auch weiterhin besuchen können, wenn ihre Eltern irgendwann nach Dänemark umziehen. Das betrifft sicherlich nicht viele Eltern, aber das war immer ein großes Problem, sowohl für die betroffenen Eltern als auch für die Träger der Einrichtungen, weil die Finanzierung des Ganzen nicht sichergestellt war. Gut, dass wir das jetzt angepasst haben, und auch hier vielen Dank an die regierungstragenden Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, weitere Themen und Titelanpassungen haben nun endlich Eingang in den Haushaltsentwurf gefunden, nachdem wir diese teilweise schon seit Jahren immer wieder gefordert hatten und dies auch im Verlauf des diesjährigen Verfahrens getan haben. Eine kleine Auswahl: Der Ansatz für die Zuweisungen zur Förderung von freiwilligen gemeindlichen Gebietsänderungen ist inzwischen von der Landesregierung auf null Euro gesetzt worden – genau wie wir es seit Jahren beantragen, weil eine Prämie an dieser Stelle einfach überflüssig ist. Zudem hat die Landesregierung die Ansätze im Bereich der Soziokultur angehoben. Zwar wissen wir von weiteren Mehrbedarfen, die wir weiterhin entsprechend beantragen werden, aber immerhin hat sich hier etwas getan. Das gilt im Übrigen auch für die Tourismusinfrastruktur. Hier hat die Nachschiebeliste gerade noch rechtzeitig die notwendigen Ansatzerhöhungen mit sich gebracht, die wir andernfalls ebenso beantragt hätten. Der Tourismus ist nun einmal eine tragende Säule in Wirtschaft und Gesellschaft hier bei uns in Schleswig-Holstein. Auch in puncto Migrationsberatungsstellen sind unsere Anregungen aufgegriffen worden, um Stellenund Planungssicherheit zu schaffen. Die entsprechende Richtlinie wird bis 2026 gültig sein; das heißt, es gibt nun auch für diese Stellen eine Planungssicherheit. All dies sind positive Punkte im Haushalt, und wir freuen uns, dass die regierungstragenden Fraktionen ähnliche Ansätze und Auffassungen haben wie wir, der SSW. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig würden wir aber gern noch weitere Verbesserungen einbringen wollen, weshalb wir unseren Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 20/2005 zur finalen Beratung eingebracht haben; neben unserer Gesamttabelle haben wir hierzu mehrere Einzelabstimmungen beantragt. Näheres dazu werden meine Kolleginnen und Kollegen nachher in den Einzelplandebatten erläutern. Ich möchte nun noch einmal auf die übergeordnete Diskussion um die Verfassungskonformität unseres Landeshaushalts zu sprechen kommen. Vieles ist dazu bereits gesagt worden, sowohl in der ersten Lesung als auch von meinen Vorrednern. Es waren und sind Jahre mehrerer sich parallel ereignender Krisen – Corona, Ukraine, Ostseesturmflut. Schleswig-Holstein ist wieder ein Haushaltskonsolidierungsland. Die Abwägungsfrage war und ist: (Lars Harms) Nehmen wir in diesen Zeiten rechtlich zulässige, eng definierte Notkredite auf oder nicht? Unsere Antwort ist klar: Ja. Diese Frage müssen sich auch SPD und FDP stellen, wenn sie die Rechtmäßigkeit der Notkredite infrage stellen, und sie müssten eigentlich entsprechende Haushaltsanträge stellen. Was ist denn die Alternative? SPD und FDP könnten in Haushaltsvorschlägen sämtliche Notkreditmittel streichen und die entsprechenden Ausgabetitel im Haushalt entfernen. (Martin Habersaat [SPD]: Wir haben ja keine Mehrheit!) Dann allerdings würden die Folgen der Notlagen nicht mehr gelöst werden, und Zusagen gegenüber Betroffenen könnten nicht eingehalten werden. (Zuruf: Das ist richtig!) Der Staat wäre dann nicht mehr handlungsfähig – was sicherlich auch Extremisten in die Hände spielen würde. (Vereinzelter Beifall – Annabell Krämer [FDP]: Das wäre ein komplett neuer Haushalt!) Meine Damen und Herren, die andere Lösung wäre, dass SPD und FDP Maßnahmen aus dem Notkredit aufrechterhalten und diese dann aus dem eigentlichen Haushalt mit entsprechenden Kürzungen finanzieren würden. Ohne Notkredite könnte dann aber ein großer Teil der staatlichen Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten werden, denn die bis zu 1,5 Milliarden Euro müssen nun einmal irgendwo herkommen. Wirtschaftshilfen, Sport, Kultur, Soziales – für all das wäre flächendeckend kein Geld mehr da gewesen. Diesen reinen Wein müssten SPD und FDP den Bürgerinnen und Bürgern schon einschenken. Wir wollen diesen Kahlschlag nicht. (Beate Raudies [SPD]: Haben Sie jetzt Zweifel oder nicht?) Das können wir uns angesichts des Sozialgefüges, das wir haben, gar nicht leisten. Aber hier in die Haushaltsberatungen zu gehen und „den Merz zu machen“, das geht eben auch nicht. Die Ampelkoalition in Berlin dafür zu kritisieren, (Zuruf Martin Habersaat [SPD]: Das ist sehr, sehr hässlich, Herr Harms!) dass die CDU zum Bundeshaushalt keine Änderungsvorschläge macht, und dann auf Landesebene mit veränderten politischen Vorzeichen durch SPD und FDP das Gleiche zu tun, für das man vor Monaten Herrn Merz kritisiert hatte, ist nicht wirklich konsistent. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]: Sie haben gar nichts gelernt!) Die Menschen hätten bei so massiver Kritik durchaus erwarten können, dass SPD und FDP Vorschläge für einen aus deren Sicht verfassungskonformen Haushalt vorlegen. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber dann hätte man auch Einschnitte im Haushalt vorlegen müssen, die damit automatisch verbunden wären. Dazu scheinen SPD und FDP keine Lust gehabt zu haben. (Vereinzeltes Lachen) Wir haben das Instrument eines Notkredits erstmals zu Coronazeiten genutzt. Es wurden Zusagen und Verträge über mehrere Jahre gemacht, um den Menschen, aber unter anderem auch den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Dafür waren Gelder aus Notkreditmitteln eingeplant. War dieses Verfahren verfassungsgemäß? – Nein, wie wir ja haben lernen müssen. Das wussten wir aber alle zum damaligen Zeitpunkt nicht, und es gab auch kein entsprechendes Urteil.

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