Christopher Vogt
Ja, natürlich. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Kennen Sie beispielsweise das Schulbau- und das Universitäts-Investitionsprogramm im Haushalt Mecklenburg-Vorpommerns, das eine ähnliche Aufstellung hat, wo immer noch aus Corona-Notmitteln Ausgaben getätigt werden? Sie haben eben gesagt, alle machten es ganz anders. – 2024 haben sie aus meiner Sicht keinen Notkredit beschlossen. Wenn das ein alter Notkredit ist, wäre das nach dem Prinzip der Jährigkeit und Jährlichkeit nicht zulässig. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wenn das eine verfassungswidrig ist, ist es das andere auch!) – Entschuldigen Sie, Herr Kollege, wenn Sie sozusagen meinen, das sei das Vorbild für Ihre Politik, muss ich sagen: gute Reise! Die anderen Bundesländer bekommen das hin, weil sie solider wirtschaften und weil sie in den Haushalten notwendige Schwerpunkte setzen. Schleswig-Holstein befindet sich hingegen mit SchwarzGrün wieder in einer Liga mit Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Wenn das Ihre Messlatte ist, muss ich sagen: Es tut mir sehr leid für unser Bundesland. (Beifall FDP) (Christopher Vogt) Übrigens macht nur das Saarland derzeit noch mehr Schulden als Schleswig-Holstein. CDU und Grüne haben als Antwort auf das Karlsruher Urteils für den Bundeshaushalt für das Jahr 2023 und gleich für das Jahr 2024 eine Dreifachnotlage ausgerufen, die es so nur in Schleswig-Holstein gibt. Eine Corona-Notlage gibt es ansonsten nur noch in SachsenAnhalt. Der Kollege Petersdotter kann mich korrigieren, wenn ich das falsch sehe. Aber ich glaube, so ist es. Dass Schleswig-Holstein ausgerechnet als das Bundesland, das nachweislich und zum großen Glück aller Beteiligten am besten durch die Pandemie gekommen ist, (Beifall CDU) auch für das Jahr 2024 noch immer eine CoronaNotlage ausruft, sorgt bundesweit für Kopfschütteln und grenzt mittlerweile an Realsatire. (Beifall FDP) Wir konnten diese dreifache Notlage Ende des letzten Jahres nicht mittragen, und wir können dies jetzt erneut nicht tun, denn der Umfang, die Verwendung und der zeitliche Zusammenhang entsprechen aus unserer Sicht nicht den Anforderungen unserer Verfassung. Das Karlsruher Urteil war sehr weitreichend und an verschiedenen Punkten sehr deutlich. Im Einzelnen: Eine Sturmflut wie die an der Ostsee ist als Naturkatastrophe eigentlich ein klassischer Fall für eine Ausnahme von der Schuldenbremse, da sie sich der Kontrolle des Staates entzieht und im Zweifel erhebliche Kosten verursacht. Man kann darüber streiten, ob man die mittlerweile aufgerufene Summe für die Beseitigung der Schäden – nur darum sollte es eigentlich gehen – nicht aus dem laufenden Haushalt stemmen könnte; aber an dieser Stelle will ich mich gar nicht weiter verkämpfen. Beim Ukraine-Notkredit sind aus unserer Sicht mittlerweile sehr große Zweifel angebracht. Den ersten Ukraine-Notkredit in Höhe von 400 Millionen Euro hatten wir im Jahr 2022, direkt nach dem russischen Angriff auf die gesamte Ukraine, in gemeinsamer Regierungsverantwortung beschlossen. Aus gutem Grund. Ein Kriegsausbruch in Europa mit kurzfristig vielen Flüchtlingen, die bei uns untergebracht werden mussten, stellte zweifelsohne eine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entzog und die schnell überwunden werden musste. Allerdings werden aus den deutlich aufgestockten Krediten schon längst nicht mehr nur die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen finanziert, sondern in erheblichem Umfang auch bereits geplante Projekte wie die an sich sehr erfreuliche NorthvoltAnsiedlung, die wir bereits Jahre – so muss man sagen – vor dem Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine angepackt und gemeinsam vorangetrieben haben. (Beifall FDP) Eine ganze Reihe an Dingen wird aus dem Ukraine-Notkredit finanziert, die schlichtweg Daueraufgaben des Landes sind und mit dem russischen Angriff auf die gesamte Ukraine gar nichts mehr zu tun haben. (Beifall FDP und SPD) Ich bleibe dabei: Eine Unternehmensansiedlung wie die von Northvolt ist ein Glücksfall und kein Notfall. (Beifall FDP und SPD) Ich bin auch erstaunt, dass die SSW-Fraktion in diesem Fall offenbar keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr hat. Ansonsten würde sie den neuen Notlagebeschluss in diesem Jahr nicht mit der Koalition zusammen beantragen. Ziemlich abwegig ist aus unserer Sicht der erneute Corona-Notkredit. Führende Koalitionsvertreter – der Kollege Koch vorneweg – hatten die CoronaNotlage im Herbst 2022 hier im Hohen Haus selbst für beendet erklärt, um sie dann ziemlich genau ein Jahr später, nämlich nach dem Karlsruher Urteil, hier wieder auszupacken – und dies nicht nur für 2023, sondern auch gleich für 2024. Nun sollen aus diesem Kredit wirklich bemerkenswerte Dinge finanziert werden, unter anderem 20 Millionen Euro für kommunale Radwege. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich finde kommunale Radwege gut und wichtig, sollte sie selbst vielleicht wieder öfter nutzen, aber die Begründung ist wirklich skurril und klingt, als komme sie aus einem Sketch von Loriot: „Radfahren stärkt nachweislich das Immunsystem und schützt so vor Erkrankungen – wie z. B. Corona. Die Option ‚Fahrrad‘ ermöglicht es, insbesondere in der Erkältungszeit volle Busse und Bahnen zu vermeiden.“ (Heiterkeit und Beifall FDP – Dr. Bernd
