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Lars Harms

SSW 20.03.2024 Sitzungen 20/54

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag verabschiedet den Haushalt heute erneut mit dreimonatiger Verspätung. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, dass auch der Haushalt 2025 erst im neuen Jahr beschlossen werden soll. Ich persönlich wünsche mir – ich glaube, wie Sie alle hier –, dass wir zu den früher üblichen Zeiten und zu einem geordneten Verfahren zurückkehren, (Beifall SSW, SPD und FDP) dass wir ausreichend Zeit für die Haushaltsberatungen haben, und vor allem, meine Damen und Herren, dass die Empfänger von Landesgeld rechtzeitig Planungssicherheit haben. Die Einzelplanberatungen sind diesmal besonders intensiv gewesen. Das liegt zum einen daran, dass uns die schlechter werdende Finanzlage des Landes stark fordert. Zum anderen liegt es am Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende letzten Jahres und den daraus resultierenden Diskussionen zur Inanspruchnahme von Notkrediten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Der Finanzausschuss hat zur Verfassungskonformität des Landeshaushalts am 29. Februar 2024 eine Anhörung durchgeführt und führt zur Reform der Schuldenbremse gerade eine schriftliche Anhörung durch. Als Vorsitzender des Finanzausschusses möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken: bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen, für die intensiven Beratungen, für die Disziplin und die Ausdauer; bei den Ministerien, die die Einzelpläne vertreten und unsere vielen Fragen – oft unter Zeitdruck – beantwortet haben; insbesondere bei Ihnen, Frau Finanzministerin, dafür, dass das Finanzministerium unsere Fragen mündlich oder eben auch zeitnah schriftlich beantwortet hat; bei Ihnen, Frau Dr. Schäfer, für die wachsame Begleitung des Landesrechnungshofs und vor allem bei der Landtagsverwaltung, unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern für die Begleitung des gesamten Prozesses. Gerade was die Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und was das Ausschussbüro und die Ausschussbetreuung geleistet haben, war wirklich aller Ehren wert. (Beifall ganzes Haus) Von allen Beteiligten, meine Damen und Herren, war das schon eine tolle Leistung, den Haushalt so schnell, kompetent und am Ende auch verlässlich auf den Weg gebracht zu haben. (Lars Harms) Am letzten Donnerstag hat der Finanzausschuss über den Landeshaushalt 2024, die Nachschiebeliste der Landesregierung und die Änderungsanträge von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgestimmt. SPD und FDP haben unter Hinweis auf die Frage der Verfassungskonformität des Haushalts keine Änderungsanträge vorgelegt. Die Änderungsanträge der Koalition, fünf Haushaltsanträge sowie ein Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz des SSW und die Nachschiebeliste wurden mit Mehrheit angenommen. Mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von SPD und FDP empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, das Haushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und den Plan des Landeshaushalts für das Jahr 2024 in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 20/1937 (neu) vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen. Außerdem hat sich der Finanzausschuss gemeinsam mit dem Umwelt- und Agrarausschuss und dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur befasst, dazu schriftliche Stellungnahmen eingeholt und am 8. Februar 2024 eine mündliche Anhörung durchgeführt. In der Ausschusssitzung letzten Donnerstag wurden die Änderungsanträge von SSW und FDP sowie von der SPD abgelehnt, der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde unverändert angenommen. Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, FDP und SSW, den Änderungsantrag von SSW und FDP, Drucksache 20/1490 (neu), abzulehnen und den Gesetzentwurf Drucksache 20/1463 unverändert anzunehmen. Der ebenfalls an der Beratung beteiligte Umwelt- und Agrarausschuss hat sich diesem Votum gestern angeschlossen. Zum Schluss wird es wieder versöhnlich, meine Damen und Herren: Einstimmig empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen, die im Bericht des Finanzausschusses Drucksache 20/1938 enthaltenen wesentlichen Sachverhalte zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofs 2023 festzustellen und die Landesregierung aufzufordern, die im Bericht angeregten Maßnahmen einzuleiten und dem Finanzausschuss über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Auch hier, meine Damen und Herren, möchte ich mich für die wirklich gute Zusammenarbeit zwischen dem Landesrechnungshof und der Arbeitsgruppe Haushaltsprüfung bedanken. Meine Damen und Herren, im Übrigen verweise ich nun auf die weiteren umfangreichen Vorlagen und weise darauf hin, dass der heutige Abschluss der Haushaltsberatungen immer auch der Beginn der Haushaltsüberlegungen für das kommende Jahr ist. Auch für diese Überlegungen wünsche ich Ihnen allen viel Freude. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus – Zurufe)

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