Dr. Bernd Buchholz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Konjunktur in der Wohnungswirtschaft liegt danieder, bei der Baubranche brechen die Aufträge ein, hohe Baufinanzierungskosten – auch aufgrund von hohen Standards und Anforderungen, die Baukosten in die Höhe getrieben haben – sorgen aktuell dafür, dass die geringste Anzahl von Baugenehmigungen beantragt wird, die wir in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein, aber auch in der Bundesrepublik insgesamt gesehen haben. In dieser Situation kann auch diese Landesregierung etwas tun, um Baukonjunktur wieder anzukurbeln, und Dinge betreiben, die dafür sorgen, das sich in der Bauwirtschaft etwas positiv tut. Vor allem kann sie eines tun oder besser etwas unterlassen, das der Bauwirtschaft schadet. Deshalb nutze ich diese Stelle noch einmal, um an Sie – die Frau Innenministerin ist leider gerade nicht da – zu appellieren, das Thema Kappungsgrenzenverordnung erneut zu überdenken. Nicht weil das bei uns ein Grundding wäre, mit dem wir permanent rumrennen, sondern weil Sie in der Landesregierung einmal darüber nachdenken sollten, was es eigentlich bedeutet, wenn Ihrer Innenministerin in der Anhörung zu diesem Entwurf der Kappungsgrenzenverordnung von denjenigen, die gerade günstige Wohnungen herstellen, von denen, die sich satzungsgemäß dazu verpflichtet haben, für sechs Euro kalt irgendwo Wohnraum zur Verfügung zu stellen, von den Genossenschaften, die im Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft organisiert sind, gesagt wird: Lassen Sie die Finger von der Kappungsgrenzenverordnung! Mit einem Markteingriff schaffen Sie zusätzliche bürokratische Hürden, unterdrücken außerdem Marktmechanismen, sodass selbst die Firmen, die investieren, die gern preiswerten Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, sagen: Mit solch einer Kappungsgrenzenverordnung machen Sie das Gegenteil. Frau Innenministerin, ich lese Ihnen einmal vor, was Ihnen der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen zur Kappungsgrenzenverordnung (Dr. Bernd Buchholz) schreibt. Erstens: Sie unterdrücken die Entstehung eines quantitativ zur Nachfrage passenden Angebots. Zweitens: Sie untergraben die Möglichkeiten und Voraussetzungen, selbst das vorhandene Angebot dauerhaft zu erhalten. Drittens: Sie zwingen ausgerechnet die Wohnungsmarktakteure, die sich – ob mit oder ohne Satzungsauftrag – einer sozialen Mietpreispolitik verschrieben haben, zu einer Anpassung an die politischen Rahmensetzungen. Diese Anpassungen bedeuten für die Mieter und sie selbst: Sie sind die Verlierer dieser Politik. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren – das geht gerade auch in Richtung SPD und Herrn Hölck –: Lesen Sie sich die Stellungnahmen bitte durch; dann sehen Sie, was es bedeutet, wenn eine solche Kappungsgrenzenverordnung, auf deren Basis man unterwegs ist, eingeführt wird. Das zweite Thema richtet sich direkt an den Ministerpräsidenten des Landes. Natürlich kann auch er etwas tun. Denn beim Wachstumschancengesetz, das gestern Abend Gegenstand im Vermittlungsausschuss in Berlin war, ist ein bestimmter Teilinhalt für die Wohnungswirtschaft essenziell wichtig: Das sind die degressiven Abschreibungen im Bereich der Wohnungswirtschaft. (Beifall FDP) Dieses Paket liegt seit Monaten auf dem Tisch und wird im Bund von einer Union blockiert, die es in Verbindung mit dem Agrardiesel und den wegfallenden Subventionen bringt. (Vereinzelter Beifall FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Das ist irre!) Ich habe eine Menge Verständnis dafür gehabt, dass man gesagt hat: Das Wachstumschancengesetz bedeutet eine finanzielle Belastung für die Länder. – Das stimmt, darüber können wir diskutieren. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Aber dass man das mit der Agrardiesel-Diskussion in Zusammenhang bringt, (Annabell Krämer [FDP]: Ist grotesk!) was in diesem Paket für die Wirtschaft wichtig ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hören Sie auf, an der Blockade festzuhalten! (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Frau Finanzministerin, unabhängig von vielen Punkten, die darin stecken und die für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtig sind wie Verlustrückträge und Verlustverrechnungsmöglichkeiten oder verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, habe ich nie verstanden, dass eine degressive Abschreibung dazu führt, dass die Finanzminister erklären, sie hätten dadurch Einnahmeverluste. (Annabell Krämer [FDP]: Irre!) Man versteht es einfach nicht. Eine degressive Abschreibung bewirkt, dass ich mit meinen Abschreibungsbeträgen am Anfang höher abschreiben darf und zum Schluss weniger abschreibe. Was bedeutet das? Ich reduziere am Anfang meine Steuerlast, um sie hinten heraus zu erhöhen. Die Höhe bleibt insgesamt gleich. Es ist eine zeitliche Verzögerung, aber kein Einnahmeverlust. Daher verstehe ich noch weniger, dass das Wachstumschancengesetz in Berlin blockiert wird. Lassen Sie die Blockade nach! Schaffen Sie Möglichkeiten für die Wohnungswirtschaft! Sie können das auch als Schleswig-Holstein tun. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
