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Birte Pauls

SPD 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Ihrem Satz entnehme ich, dass Sie das, was ich jetzt fragen möchte, vielleicht gleich erzählen. Trotzdem habe ich eine Frage. Können Sie mir sagen, warum sich Schleswig-Holstein ganz bewusst dafür entschieden hat, nur 75 Euro in der Stunde zu zahlen, und damit in Kauf nimmt, dass die Gebärdensprachdolmetscher quasi beruflich abwandern? Es gibt einige Kreise, die nach JVEG bezahlen, die Gerichte sowieso, das Land Schleswig-Holstein selber aber nicht. – Danke für Ihre Frage. Ich habe gerade erwähnt, dass wir die Reisekostenvergütung und die Fahrzeitpauschale haben. Zu den anderen Faktoren komme ich tatsächlich gleich in meiner Rede und werde sie dann beantworten. Ich habe es eben angesprochen: Die SPD formuliert in ihrem Antrag, dass die Vergütung anders sei und Schleswig-Holstein unterdurchschnittlich zahle. Sie weicht aber nicht vom bundesweiten Durchschnitt ab. Die gewährte Vergütungshöhe entspricht der aktuellen Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen in Höhe von 75 Euro. Im aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsbeziehungsweise Oberverwaltungsgericht wird geprüft, ob die Kosten in Schleswig-Holstein nach dem Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz durch das Integrationsamt erstattet werden müssten – so, wie die SPD das in ihrem Antrag fordert. Sollten Beschlüsse beziehungsweise Urteile dazu kommen, dass das erforderlich ist, würden die Richtlinien natürlich angepasst werden. Das sage ich, damit Sie das wissen. Der Stundensatz ist nicht zwangsläufig der Grund dafür, warum gehörlose Arbeitnehmende keine Gebärdensprachdolmetschenden bekommen – so, wie es die SPD in ihrem Antrag ausführt. Der Hauptgrund ist, dass auch dieser Bereich – wie alle anderen Bereiche – von einem massiven Fachkräftemangel betroffen ist. Nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit sind Fachkräfte für Gebärdensprachdolmetschung nur schwer zu finden. Ich stimme Ihnen zu, dass eine Ausbildungsmöglichkeit in Schleswig-Holstein durchaus eine Möglichkeit wäre, diesem Fachkräftemangel zu begegnen, auch wenn das nicht sicherstellen würde, dass (Ministerin Aminata Touré) die Auszubildenden nach Beendigung des Studiums nicht woanders hinziehen. Der Studiengang Gebärdendolmetschen wird überwiegend von Universitäten angeboten, die im Bereich Sonderpädagogik die Fachrichtung Hören anbieten. In Schleswig-Holstein werden an der Europa-Universität zu Flensburg zwar Studiengänge zur Vorbereitung auf das Lehramt Sonderpädagogik angeboten, jedoch nicht in der sonderpädagogischen Fachrichtung Hören. Diese Kompetenz müsste also komplett neu aufgebaut werden. Die nächste Hochschule, an der ein entsprechendes Angebot besteht, ist die Universität Hamburg. Die Forderung nach einem Studienangebot fürs Gebärdensprachdolmetschen ist total nachvollziehbar und könnte durch Bereitstellung entsprechender zusätzlicher struktureller Mittel ermöglicht werden. Wir werden dies, wie im Antrag der Koalitionsfraktionen gefordert, sehr genau prüfen und dabei mögliche Kooperationen in den Blick nehmen, denn am Ende muss es nicht nur ein Ausbildungsangebot geben, sondern dieses Angebot muss auch in Anspruch genommen werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gehörlose Menschen fordern zu Recht immer deutlicher einen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Aus diesem Grund haben wir auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister_innen im Dezember 2023 den Bund damit beauftragt, die Möglichkeit auf ein Bundesteilhalbegeld zu prüfen. Wir haben gerade eine sehr technische Debatte geführt. Am Ende des Tages geht es um das Thema, Teilhabemöglichkeiten in Schleswig-Holstein zu ermöglichen, am besten in der gesamten Bundesrepublik. Zum Schluss mache ich noch auf Folgendes aufmerksam: Am 2. Juli 2024 veranstalten wir einen Inklusionsgipfel. Wir laden hierzu hier in den Plenarsaal ein. Dabei geht es um das Thema Arbeitsmarktintegration. Ich lade Sie alle sehr herzlich zu dieser Veranstaltung ein, damit wir über die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung sprechen können. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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