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Christian Dirschauer

SSW 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns nichts vor: Wenn es um die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben geht, dann liegt tatsächlich noch ein sehr, sehr weiter Weg vor uns. Auch und gerade vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention liegen Anspruch und Wirklichkeit oft noch weit auseinander. Wenn wir ehrlich sind, dann stehen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben sogar fast flächendeckend weiterhin vor Barrieren. Es ist daher gut und richtig, dass die SPD mit ihrem Antrag die berufliche Existenz von gehörlosen Menschen in den Mittelpunkt rückt. Denn wir alle wissen, dass es unter den Gehörlosen im Land sehr viele gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt und eben auch potenzielle, die wir gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels dringend brauchen und in den Arbeitsmarkt integrieren müssen. Gleichzeitig ist aber auch bekannt, dass diese Menschen aufgrund fehlender Gebärdensprachdolmetscher beziehungsweise aufgrund fehlender oder unterfinanzierter Angebote faktisch vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden. So bedauerlich die Situation gehörloser Menschen auch ist: Wir müssen uns bewusst machen, dass es sich bei der eingeschränkten Teilhabe dieser Gruppe nur um ein Beispiel von vielen handelt. Ich will nicht missverstanden werden: Natürlich müssen wir uns dringend um die Probleme rund um das Thema Gebärdensprachdolmetschende kümmern. Auch (Christian Dirschauer) wir vom SSW sehen den dringenden Bedarf, bei den Honoraren für Dolmetschende anzusetzen. Natürlich macht es auch Sinn, landesseitig in die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschenden zu investieren. Deswegen auch grundsätzliche Unterstützung von uns für den Antrag der SPD. Aber mit Blick auf den allgemeinen Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt gibt es noch deutlich mehr Arbeit für uns. Wie so oft regeln sich diese Dinge nicht durch den Markt oder in diesem Fall durch den Arbeitsmarkt allein. Hier muss auch das Land seine Hausaufgaben machen. Auf diese Notwendigkeit weist nicht zuletzt auch unsere Beauftragte für Menschen mit Behinderungen regelmäßig hin. Der gerade im Sozialausschuss vorgestellte Tätigkeitsbericht, für den ich Frau Pries und ihrem Team noch einmal herzlich danken möchte, zeichnet hier ein sehr durchwachsenes Bild. Zwar ist die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren um sechs Prozent gesunken, was wir natürlich begrüßen, weil demnach auch schwerbehinderte Menschen von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Gleichzeitig bleibt diese Zahl aber wieder hinter der Entwicklung der allgemeinen Arbeitslosenquote zurück. Diese Tatsache lässt sich nun einmal kaum anders deuten, als dass sich die unterschiedlichen Teilhabechancen von Menschen mit und ohne Behinderungen am Arbeitsmarkt leider weiter verfestigen. Ein Instrument, um die Chancen von Beschäftigten mit Behinderungen zu verbessern, ist die Ausgleichsabgabe für Unternehmen. Hierzu sind die Firmen verpflichtet, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Liegt ihre Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei unter fünf Prozent, beträgt die Abgabe bis zu 360 Euro monatlich. Die hieraus generierten Einnahmen sind zweckgebunden für die Finanzierung von Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung zu verwenden. Das ist von der Grundintention her sicher löblich. Gleichwohl – das haben wir gehört – führt dieses Instrument in sich aber zu einem Dilemma; denn eine höhere Beschäftigungsquote hat unmittelbar geringere Einnahmen zur Folge. Je mehr Menschen mit Behinderungen also in Beschäftigung sind, desto weniger Mittel stehen für ihre Förderung in den Betrieben zur Verfügung. Wenn wir Menschen mit Behinderungen wirklich eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern wollen, dann müssen wir an dieses Thema ran – das haben die Kollegen Garg und Pauls auch schon gesagt –, und zwar meines Erachtens dringend, denn die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten steigt. Diese Tatsache ist gleichzeitig erfreulich, aber eben auch problematisch für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen. Absehbar stehen so immer weniger Mittel für die begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz zur Verfügung. Genau diese Verknappung kann die Teilhabe am Arbeitsleben erheblich einschränken. Die Beauftragte verweist in ihrem Bericht daher völlig zu Recht auf – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Widersprüche in der Struktur und Systematik des § 185 SGB IX, die sich auch nicht durch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe auflösen lassen“. Aus Sicht des SSW sollten wir der hiermit verbundenen Empfehlung folgen und uns Gedanken darüber machen, wie wir dieses System dauerhaft im Sinne der Menschen mit Behinderungen aufstellen können. Deswegen möchte ich den Antrag auf Ausschussüberweisung unterstützen, weil ich glaube, dass die Baustelle hier größer ist, und die können wir da gemeinsam gut lösen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Heiner Rickers [CDU] und Rasmus Vöge [CDU])

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