Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal auch von meiner Fraktion ein ganz herzliches Dankeschön an die Landesbeauftragte, an Sie, liebe Frau Pries (Der Redner blickt zur Tribüne) – da ist sie: Hallo! –, an Sie und ihr Team. Was Sie geleistet haben, nämlich die Übernahme mitten in der Pandemie – dieser Stabwechsel von Uli Hase auf Sie und das Team –, allein das war schon eine Herausforderung für Sie alle. Dafür, was Sie für die Menschen mit Handicap in diesem Land leisten, sage ich für meine Fraktion herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal zum Bericht der Landesbeauftragten, der sich in der Tat, wie ich nach wie vor meine, mit einer der schwersten Zeiten beschäftigt, die dieses Land durchlebt hat, nämlich die Zeit von 2020 bis 2022 – mit zahlreichen freiheitseinschränkenden Maßnahmen, die selbstverständlich auch die Menschen mit Handicap betroffen haben. Die Kollegin Pauls hat es nicht ganz ohne Kritik an der vergangenen Regierung – so kennt man sie – (Zuruf Birte Pauls [SPD]) dargestellt. Der Punkt ist ja richtig. Es hat dreier Landespressekonferenzen bedurft, um eine Gebärdensprachdolmetscherin, einen Gebärdensprachdolmetscher mit an Bord zu nehmen. Warum war das wichtig? – Weil auf diesen Landespressekonferenzen den Menschen erklärt wurde, was die Regierung tut. Den Menschen sollte erklärt werden, warum bestimmte freiheitseinschränkende Maßnahmen notwendig gewesen sind. Da muss selbstverständ- (Dr. Heiner Garg) lich der Anspruch sein – deswegen ist die Kritik vollkommen berechtigt –, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, das auch zu verstehen. Dass das bei einer Landesregierung, die, wie ich meine, durchaus sehr engagiert Politik für Menschen mit Handicap gemacht hat, zunächst einmal nicht der Fall gewesen ist, das zeigt, dass wir nach wie vor sehr wenig defizitorientiert denken und dass wir nach wie vor nicht inklusiv genug denken. Ich greife ein Beispiel aus dem Bericht heraus, das noch einmal exemplarisch zeigen soll, dass auch in dieser Phase – ich will gar keine Klischees bemühen – Menschen über einen Kamm geschoren wurden, wo man sich von Anfang an mehr Differenzierung gewünscht hätte. Das betrifft die Frage, wie wir Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, mit einschränkenden Maßnahmen überzogen haben, beziehungsweise: Welche einschränkenden Maßnahmen haben diese Menschen hinnehmen müssen, und wie war das in Einrichtungen der Pflege? – Wir haben sie lange Zeit gleichbehandelt, obwohl in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe – EGH-Einrichtungen – natürlich auch ganz kerngesunde, junge Menschen leben, die zwar eine Beeinträchtigung haben, die aber nicht zur hochvulnerablen Gruppe gehören. Diese Differenzierung ist in der Pandemie zu spät erfolgt, gar keine Frage. Das sollte man dann im Nachhinein auch kritisch feststellen, um daraus die Lehre zu ziehen, dass man das bei kommenden Ereignissen anders und besser macht. (Beifall FDP, SSW, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Birgit Herdejürgen [SPD]) Man soll ja aus den Fehlern lernen. Dass das im Bericht noch einmal aufgegriffen wurde, ist mir ein besonderes Bedürfnis, weil wir im Ministerium lange darüber geredet haben, weil man sich das nie einfach macht, Freiheitsrechte einzuschränken. Vor dem Hintergrund bin ich froh, dass das so prominent in dem Bericht angesprochen wurde. Zu den beiden Anträgen: Ich wäre sehr dankbar, wenn wir beide Anträge in den zuständigen Ausschuss überweisen könnten. Warum? – Durch die Frage, die die Kollegin Pauls angesprochen hat, hat sie mir etwas vorweggenommen, was ich gern trotzdem noch einmal sage: Das Problem ist größer. Das Problem ist nämlich in der Tat, dass die Finanzierung der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung auf neue Füße gestellt werden muss, weil die Entwicklung tatsächlich so ist: Immer mehr Unternehmen engagieren – zum Glück! – Menschen mit Behinderung. Auf der anderen Seite sinkt dadurch das Gesamtaufkommen der Ausgleichsabgabe insgesamt. Hier brauchen wir neue Antworten. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir – in der Tradition, die ich aus diesem Landtag eigentlich kenne, häufig auch fraktionsübergreifend, zwischen regierungstragenden Fraktionen und Oppositionsfraktionen – in zentralen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen einen neuen Weg beschreiten könnten. Dann würden wir insbesondere im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die nicht nice to have, sondern bindendes Recht ist, etwas Richtiges auf die Beine stellen. Deswegen: Ausschussüberweisung! – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, SPD und SSW)
