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Birte Pauls

SPD 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Selbstverständlichkeit des Gebärdensprachdolmetschens ist leider immer noch nicht gegeben. Ich erinnere mich sehr gut an den Beginn der Coronapandemie. Es brauchte ganze drei Pressekonferenzen, bis der Gebärdensprachdolmetscher, der jetzt hinter mir steht, das vierte Gesicht in der Pressekonferenz der Landesregierung wurde. Corona ist Geschichte, jedenfalls für die meisten Menschen. Aber die erschwerten Bedingungen für gehörlose Menschen bleiben. Bei den Pressekonferenzen der Landesregierung fehlt weiterhin die Gebärdensprachdolmetschung. Die gehörlosen Menschen sind weiterhin von vielen Informationen abgeschnitten. Die Landesregierung verbessert nicht die Situation für sie, sie verschlimmert sie sogar noch. Mit einer Richtlinie im Jahr 2022 wurden die Hilfen im Arbeitsleben verschlechtert. Es galt plötzlich der Vorrang für das Online-Dolmetschen. Das hatte auch wegen fehlender Übergangsfristen erhebliche Nachteile für die Betroffenen zur Folge. Die nur zweidimensionale Wahrnehmung ist ausgrenzend. Der Betroffene muss sich auf den Bildschirm konzentrieren und bekommt von der Atmosphäre im Raum nichts mit, der Dolmetschende noch weniger. Schlechte Verbindungen besonders im ländlichen Raum verzögern und erschweren die durchgängige Kommunikation. Das hat man im Sozialministerium nach entsprechenden Protesten erkannt und die Richtlinie geändert. Das war gut, aber was das Ministerium nicht geändert hat, ist die Vergütung der Gebärdensprachdolmetschung durch das Integrationsamt. Diese liegt in Schleswig- Holstein bei 75 Euro pro Stunde. Die Reisekosten werden mit einer gestaffelten Pauschale vergütet, und zwar unabhängig von der Anzahl der Kilometer. Es gibt ab 100 Kilometern maximal 75 Euro, egal ob der Dolmetschende von Kiel nach Geesthacht und zurück 248 Kilometer fährt. Neben der Reisekostenvergütung wird eine Fahrtzeitpauschale von 75 Euro gezahlt, also nur eine einzige Stunde, egal ob der Dolmetschende drei Stunden im Auto unterwegs ist. Viel einfacher wäre es natürlich, wenn ein Dolmetschender aus Hamburg oder Niedersachsen nach Geesthacht fahren würde, aber warum sollte er das tun? Hamburg bezahlt 85 Euro pro Stunde, die realle Anfahrtszeit und die realle Kilometerleistung mit 42 Cent. Dabei orientieren sich andere Bundesländer, und zwar alle anderen Bundesländer, an dem Justizvergütungsund ‑entschädigungsgesetz, das unter anderem die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschenden regelt. Welche Auswirkungen hat also die Schlechterstellung der Gebärdensprachdolmetschenden in Schleswig-Holstein? – Sie wandern in andere Bundesländer ab oder dolmetschen tatsächlich nur noch in Wohnortnähe. Damit schrumpft das Angebot für die Betroffenen, besonders im ländlichen Bereich, und es muss doch vermehrt auf das Online-Dolmetschen zurückgegriffen werden, mit all den negativen Auswirkungen, die ich vorhin beschrieben habe. Hinzu kommt die Angst vieler gehörloser Arbeitnehmender, durch diese Ungleichbehandlung eventuell Arbeitsabläufe zu stören oder sogar den Arbeitsplatz zu verlieren. Sie bekommen nur noch dann Dolmetscherleistungen, wenn der Arbeitgeber oder eben sie selbst die Differenz bezahlen. Das berichten uns der Gehörlosenverband und die Dolmetscher selber. Das Agieren des Integrationsamtes ist kein Fortschritt in der beruflichen Inklusion, das ist eine aktive Behinderung der Inklusion, und das kritisieren wir Sozialdemokraten erneut. (Beifall SPD) Auch die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände hat in einer Stellungnahme auf die erschwerte Situation von Menschen mit Behinderung und Gebärdensprachdolmetschern im Arbeitsleben hingewiesen. Legt man die Zahlen des Integrationsamtes zugrunde, gibt es circa 2.100 gehörlose Menschen in Schleswig-Holstein, circa 40 Prozent von ihnen sind berufstätig, das sind also 840 Personen. Aber nur 60 bis 110 Personen werden vom Integrationsamt im Berufsleben unterstützt. Mir ist bewusst, dass die Kasse der Ausgleichsabgabe nicht größer wird, auch wenn diese gerade erhöht wurde. Gut ist, dass immer mehr Betriebe Menschen mit Behinderung einstellen. Dadurch verringern sich allerdings die Ausgleichsabgaben, aus denen die begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz finanziert werden. Deshalb muss man über eine generelle Neufinanzierung der Integrationsleistungen nachdenken. Das fordert auch die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Frau Pries, in ihrem letzten Bericht, für den wir uns ganz herzlich be- (Birte Pauls) danken. Ihre Hinweise sind für unsere politische Arbeit sehr wertvoll. (Beifall SPD, FDP und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Aber auch kurzfristig braucht es hier eine Verbesserung der Leistung, denn eines ist klar: Das Land kann nicht Fachkräfteinitiativen initiieren und dann denen, die bereits da sind und gute Arbeit leisten, künstlich Steine in den Weg legen. Also, wir brauchen alle verfügbaren Kräfte auf dem Arbeitsmarkt, ob mit oder ohne Behinderung. Jeder hat laut Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf die für ihn notwendige Unterstützung und Gleichstellung. In diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören (Birte Pauls [SPD] wendet sich dem Gebärdendolmetscher zu) und fürs Dolmetschen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

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