Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde manchmal so gerne sagen: Wir sind uns doch alle einig, also müssen wir gar nicht darüber sprechen. Denn hier in Schleswig-Holstein, in diesem Parlament sind wir uns einig. – Doch müssen wir darüber sprechen, sogar dringend. Denn die gesellschaftlichen Mühlen mahlen langsam. Ich bin es fast leid, die folgenden Sätze immer und immer wieder zu wiederholen: Jeden Tag versucht ein Ex-Partner oder Partner, seine Partnerin zu ermorden. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Zuletzt haben wir in der Oktobertagung 2023 einen Bericht des Ministeriums zum Hochrisikomanagement erhalten. Damals ging es in erster Linie um die Pilotprojekte in Flensburg und Ratzeburg und Ratzeburg und um die Konsequenzen, die daraus gezogen wurden. Dieser nun gemeinsam gestellte Antrag ist für mich die Folge daraus. Wir beschließen gemeinsam, dass das Hochrisikomanagement in Schleswig-Holstein auszubauen ist. Ich möchte dafür der Landesregierung, aber auch allen anderen Fraktionen danken. Ich finde, diese Zusammenarbeit ist sehr viel wert. Ich bin dankbar für den vertrauensvollen Austausch, den wir in dieser Sache miteinander pflegen. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall ganzes Haus) Im Hochrisikomanagement geht es nämlich darum, Fälle häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt zu erkennen, bevor sie in schwersten Gewalteskalationen enden. Mich lässt regelmäßig der Befund stutzen, dass das private Umfeld und Behörden in den Fällen schlimmster Eskalationen oftmals über bereits vorgekommene Gewalt informiert waren. So bleibt man eben doch mit dem Eindruck zurück, dass manches hätte verhindert werden können. Das darf sich so nicht fortsetzen. Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen weiter sensibilisiert und personenbezogene Daten besser zwischen Behörden kommuniziert werden. Wir haben einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag. Daher sprechen wir bei Morden an Frauen von Femiziden, denn ihnen wohnt etwas Strukturelles inne. Sie sind Ausdruck eines Menschenbildes, das Frauen abwertet, sie herabwürdigt, als Objekte wahrnimmt und als Eigentum betrachtet. Gesellschaft und Staat müssen Frauen besser schützen. Meine Kollegin Beate Raudies hat in der Oktoberdebatte einen sehr prägenden Artikel der Istanbul-Konvention zitiert, den man auch heute noch einmal wiederholen kann: Die Bundesrepublik ist verpflichtet, „die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen [zu treffen], um sicherzustellen, dass eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um die Gefahr unter Kontrolle zu bringen und erforderlichenfalls für koordinierte Sicherheit und Unterstützung zu sorgen.“ Wir als Parlament sind Teil einer staatlichen Verantwortlichkeit zum Schutz vor Gewalt. Die Gründe für häusliche und partnerschaftliche Gewalt und vor allem Gewalt gegen Frauen sind vielschichtig. Ebenso vielschichtig und kompliziert kann es sein, betroffenen Frauen und ihren Kindern zu helfen. Frauenhausbedienstete haben oft Schwierigkeiten, die Frauen unterzubringen und in Wohnungen Plätze zu finden. Der nicht ausreichend vorhandene bezahlbare Wohnraum, der Personalschlüssel in den Frauenhäusern und die Finanzierung von Schutzwohnungen sind weitere Punkte, um die wir uns weiter kümmern müssen. Es ist daher richtig, dass wir es mit dem vorliegenden Antrag nicht bei einem Handlungsauftrag an die Regierung belassen, sondern die Landesregierung bitten, dem Landtag im ersten Quartal 2025 über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements zu berichten. Das ist in genau einem Jahr. Bis dahin bietet sich bestimmt ein Zwischenbericht im Ausschuss an. Lassen Sie uns weiter so gut zusammenarbeiten und beim Gewaltschutz in Schleswig-Holstein vorankommen! Das haben die Frauen verdient, besonders ihre Kinder. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD, FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
