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Oliver Brandt

GRÜNE 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form ist in Schleswig-Holstein seit 2022 in Kraft, auch wenn es vorher bereits eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund gab, die de facto wie eine Schuldenbremse gewirkt hat. Die jetzige Schuldenbremse wurde gleich in den ersten Jahren einem echten Stresstest unterzogen, aufgrund verschiedener Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entzogen: zunächst Corona, dann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und im letzten Herbst die Ostsee-Sturmflut. Dazu kam im November 2023 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Schuldenbremse sehr eng am Gesetzestext ausgelegt hat. Was für die Forschung vermutlich exzellentes Anschauungsmaterial bietet, war und ist für diesen Landtag eine riesige Herausforderung, und genau deshalb führen wir ja heute diese Debatte, um zu diskutieren: Funktioniert die Schuldenbremse eigentlich in der Form, in der sie dieses Parlament vor einigen Jahren beschlossen hat? – Damals aus guten Gründen und auch mit grüner Zustimmung, aber ohne unsere heutigen Erfahrungen. Die Diskussion ist auch deutschlandweit in vollem Gange. Wir haben es schon gehört: Ökonomen unterschiedlicher Couleur, von verschiedenen Instituten sprechen sich für eine Reform der Schuldenbremse aus. In der Politik kommen solche Forderungen aus fast allen Parteien. Dazu gehören unter anderem auch CDU-Regierungschefs wie Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt oder Kai Wegner aus Berlin, die angesichts der dramatischen Haushaltslage in ihren Ländern für Anpassungen plädieren. Mit Interesse habe ich vor Kurzem vernommen, dass auch unser Ministerpräsident Daniel Günther eine – ich zitiere – „gewisse Offenheit“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) für eine Reform der Schuldenbremse hat, zumindest, was die bisher nicht genutzte Schuldenquote der Länder von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts angeht. (Beifall SSW) Damit kommen wir zur Frage, wie man die Schuldenbremse reformieren sollte. Einige Vorschläge dazu liegen ja heute in Form von verschiedenen Anträgen vor. Die bereits angesprochene Nutzung des Spielraums für die Länder bei der Verschuldungsquote, wie sie der SSW in seinem Antrag vorgeschlagen hat, ist sicher richtig, reicht aber aus meiner Sicht nicht aus, um die vor uns stehenden Herausforderungen zu meistern. Auch die von der FDP vorgeschlagene Anpassung des Konjunkturbereinigungsverfahrens wird der Dimension der Herausforderungen, vor denen wir stehen, aus meiner Sicht nicht gerecht. Der Vorteil ist immerhin, dass wir dafür keine parlamentarische Zweidrittelmehrheit brauchen. Aus meiner Sicht hat die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form mehrere Schwächen. Sie berücksichtigt überhaupt nicht, dass Notlagen nicht von einem Tag auf den anderen vorbei sind, sondern in ihren Folgen nachwirken. Das Prinzip der Jährigkeit und Jährlichkeit von Notkrediten steht im Gegensatz zu den realen Anforderungen zum Beispiel bei Investitionen, die zur Bewältigung von Krisen erforderlich sind. Das sehen wir bei den Schäden an der Ostsee: Die Folgen der Flut lassen sich nun einmal nicht in zwölf Monaten bewältigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Rixa Kleinschmit [CDU]) Daher müssen die Rahmenbedingungen zur Erklärung und Bewältigung von Notlagen aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen angepasst werden. Aber das allein reicht nicht. Wir stehen vor derart großen Herausforderungen, dass jetzt enorme Investitionen nötig sind: entweder, weil die Aufgaben in der Vergangenheit von verschiedenen Regierungen vernachlässigt wurden, wie beim Schienenverkehr oder in der Bildungsinfrastruktur, oder weil es neue gesetzliche Aufgaben gibt – und das aus gutem Grund –, denen wir uns stellen müssen, zum Beispiel beim Klimaschutz und in der Klimaanpassung. Auf Bundesebene gilt das ebenso für die Ver- (Oliver Brandt) teidigungsfähigkeit unseres Landes. Wenn wir hier jetzt nicht investieren, kommt uns das langfristig noch teurer zu stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Für diese Zukunftsinvestitionen brauchen wir daher eine Investitionsregel, die zusätzliche Schuldenaufnahme ermöglicht. Der Investitionsbegriff muss dabei konkret definiert werden, damit wir nicht wieder in eine Situation wie vor der Schuldenbremse kommen, in der die Grenzen der Schuldenaufnahme großzügig ausgeweitet wurden. Es braucht also einen guten Rahmen wie die Schuldenbremse – zu der wir auch stehen –, aber dieser muss so gestaltet werden, dass wir unser Land zukunftsfest machen können, ohne die öffentlichen Haushalte durch zu hohe Zinslasten zu überfordern. Das ist der Spagat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines scheint mir jedenfalls sicher. Gleichzeitig neue staatliche Aufgaben zu schultern, die Steuern zu senken und die Schuldenbremse einzuhalten: Das wird nicht funktionieren. (Beate Raudies [SPD]: Ach! Ehrlich?) So ehrlich müssen wir alle uns machen, auch die FDP. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Finanzausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

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