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Ole-Christopher Plambeck

CDU 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein ganz klares Statement vorab: Die Schuldenbremse muss bleiben. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt SPD) Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil gefällt und den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Die Bundesregierung hat gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verstoßen und klar Verfassungsbruch begangen. (Christopher Vogt [FDP]: Der Landtag auch! – Annabell Krämer [FDP]: Ihr Haushalt war auch verfassungswidrig!) Direkt danach kam wieder die Debatte hoch: Was macht man mit der Schuldenbremse? Abschaffung, Lockerung oder Beibehaltung? Die heute vorliegenden Anträge von SPD und SSW haben vor allem zwei Dinge gemeinsam: Alle Anträge wollen die Schuldenregel verändern und lockern. Aber was mich wirklich irritiert: Kein einziger Antrag geht darauf ein, und auch Sie sind in Ihren Reden nicht auf das eingegangen, was die unmittelbare Folge einer lockeren Verschuldungsregel ist, nämlich die weitere Belastung mit Zinsen. Zinsen werden in dieser ganzen Diskussion oft außen vor gelassen. (Beifall CDU)

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