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Lars Harms

SSW 22.02.2024 Sitzungen 20/52

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem viel zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 ist auch und gerade die Schuldenbremse wieder in aller Munde. Politiker, Ökonomen, selbst die Wirtschaftsweisen debattieren über Reformvorschläge und flexiblere Lösungen. Über die einfache Debatte, ob die Schuldenbremse als solche beibehalten oder abgeschafft werden sollte, sind wir dabei längst hinaus. Es liegen Vorschläge für Anpassungen an die aktuellen Begebenheiten und Herausforderungen vor, und auch wir haben unseren Vorschlag nun hier vorgelegt. Was mir zuallererst wichtig ist zu betonen, ist, dass wir die Schuldenbremse als solche nach wie vor nicht grundsätzlich infrage stellen. Die Schuldenbremse ist und bleibt eine richtige und wichtige verfassungsrechtliche Regelung, die für ein Haushaltsverständnis von Generationengerechtigkeit steht. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen steht auch der SSW nach wie vor zur Schuldenbremse. Unser hier vorliegender Vorschlag zielt daher darauf ab, die rechtlichen Möglichkeiten, die es ja jetzt schon gibt, noch besser auszuschöpfen. Zudem haben wir mit der formulierten Investitionsquote noch eine weitere Sicherheitsbremse eingezogen, damit dieser zusätzliche Spielraum eben nicht für Wahlgeschenke verschleudert wird, sondern auch unsere Infrastruktur vor Substanzverlust bewahrt wird. Es geht uns um eine behutsame Anpassung der Schuldenbremse, die wir für sinnvoll und notwendig halten, um den aktuellen Gegebenheiten wie auch den anstehenden Herausforderungen finanziell und rechtlich zulässig begegnen zu können. Im Gesamtgerüst des Europäischen Fiskalpaktes sowie der deutschen Bundes-Schuldenbremse, wie sie im Grundgesetz verankert ist, bieten sich aktuell noch finanzielle Spielräume, auch für die Länder. Diese wollen wir nutzbar machen. Mit der entsprechenden Anpassung würde den Bundesländern ein Spielraum von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zur Aufnahme struktureller Kredite ermöglicht. Schleswig-Holstein könnte somit jedes Jahr und nach wie vor im Rahmen der Schuldenbremse zusätzlich bis zu rund 170 Millionen Euro an Krediten aufnehmen. Um diese Summe einmal richtig einzuordnen: Die rund 130 Millionen Euro große Finanzierungslücke im Kitabereich könnte hiermit geschlossen werden. (Beifall SSW und SPD) (Lars Harms) Meine Damen und Herren, oder wir könnten die aktuellen Tarifsteigerungen beim Landespersonal, die in Höhe von rund 190 Millionen Euro derzeit aus Rücklagen finanziert werden, zu einem Großteil gegenfinanzieren, oder wir könnten auch einen gewissen Anteil in das chronisch unterfinanzierte Krankenhauswesen investieren. Investition ist auch das Stichwort für unsere zweite Forderung. Unserer Infrastruktur droht zunehmend der Verfall. Unsere Straßen, Schienen, Schulen – der Sanierungsstau ist seit Jahren bekannt und riesengroß. Mit einer festen Investitionsquote von mindestens zehn Prozent wollen wir die Sicherheit geben, dass hier verbindlich und diszipliniert saniert und investiert wird. Dabei haben wir diesen Halbsatz explizit so formuliert, dass diese Quote nicht nur am Jahresanfang ausgewiesen, sondern am Jahresende auch eingehalten werden soll, sodass wir auch wirklich und tatsächlich reale Investitionen in unserem Haushalt haben.

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