Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die FDP im letzten Jahr ein weiteres Mal, zum dritten Mal, die Abschaffung des Vorkaufsrechts forderte, lag der Fokus der Rede des Kollegen Kumbartzky überwiegend auf dem seinerzeitigen Beschluss des CDU-Parteitags. Genau dort wurde die Abschaffung des Vorkaufsrechts beschlossen, das haben wir hier mehrfach gehört. Nun kann man das natürlich so machen, dass man einen Gesetzentwurf einreicht, weil die CDU, also die APO-CDU, einen außerparlamentarischen Beschluss gefasst hat, aber wenn wir ehrlich sind, dann hat das inhaltlich wenig mit dem Vorkaufsrecht zu tun. Vielleicht sind das doch eher parteipolitische Spielchen der FDP? Aber okay. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Weitere Zurufe) Den Finger in die Wunde der CDU zu legen, dafür sind natürlich gerade die naturschutzfachlichen Debatten geeignet, (Glocke Präsidentin) und nichts anderes hat die FDP wohl getan. Das hat übrigens auch die Debatte zum Nationalpark Ostsee gezeigt. Auch dort hatte die FDP versucht, anzusetzen, und sie ist dabei gescheitert, weil die CDU ihren eigenen Parteitagsbeschlüssen an der Stelle nicht folgt. (Beifall SSW und FDP – Zurufe) Das muss die CDU dann aber ihren eigenen Leuten erklären. Natürlich ist das das gute Recht der FDP, und es macht ja auch irgendwie Spaß, politisch da anzusetzen, um die zwei Gesichter der CDU gerade in diesen naturschutzfachlichen Angelegenheiten noch einmal herauszustellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und FDP) Genau das wurde auch deutlich, als wir als Opposition zuletzt im Ausschuss dafür geworben haben, neben der schriftlichen Anhörung eine mündliche Anhörung durchzuführen. Das haben wir gehört. Aber nach außen musste der Koalitionsfriede nach Sitzungsunterbrechung gewahrt bleiben, und die mündliche Anhörung wurde abgelehnt. Ganz seriös dazu: Aus Sicht des SSW wurde damit eine gute Chance verpasst, um sich inhaltlich noch weiter mit dem Thema zu befassen, denn es hat sich gezeigt, dass die schriftliche Anhörung sehr ausgeglichen war. Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir als Landesgesetzgeber bewegen uns hier im Rahmen des § 66 des Bundesnaturschutzgesetzes, das uns klar vorschreibt, wie das Vorkaufsrecht auf Landesebene auszugestalten ist. Wenn das Vorkaufsrecht also wirklich Teufelswerk wäre, dann hätten sowohl die Union als auch die Liberalen im Bundestag die Möglichkeit gehabt, das Bundesnaturschutzgesetz in diesem Punkt zu ändern. Das haben sie aber nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielleicht hat man da mehr Verständnis für naturschutzfachliche Notwendigkeiten als hier auf Landesebene. Wie gesagt, die Möglichkeiten, das Vorkaufsrecht zu nutzen, sind gesetzlich vorgeschrieben und eng gefasst. Es kommen demnach ausschließlich Flächen in Betracht, die in und an naturschutzfachlich höherwertigen Flächen liegen. Die Kollegin Backsen hat es beschrieben, das will ich uns jetzt ersparen. Auch das ist nichts Neues: Wir wissen, dass der Flächenfraß ganz woanders stattfindet. Jährlich werden rund 1.110 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen benötigt. (Christian Dirschauer) (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dem stehen rund 59 Hektar für den Naturschutz gegenüber. Ich möchte an der Stelle einmal die Kleine Anfrage des Kollegen Kumbartzky heranführen, wonach laut Landesregierung die Stiftung Naturschutz im Jahr 2023 mithilfe des Vorkaufsrechts lediglich 26,01 Hektar erworben hat. Das kann also nicht das große Problem sein. Wer sich also die Kleinen Anfragen des Kollegen Kumbartzky zum Vorkaufsrecht anschaut, der stellt schnell fest, dass die Fragen immer einen direkten Bezug zur Stiftung haben. Geht es hier also womöglich gar nicht allein um das Vorkaufsrecht? Das frage ich mal so. Oder ist die Stiftung Naturschutz an sich ein Dorn im Auge der FDP? Ist das Vorkaufsrecht vielleicht doch nur ein Vehikel bei dem Versuch, die Stiftung vorzuführen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, man weiß es nicht. Aufgrund der Tatsache, dass das Vorkaufsrecht nicht unumstritten ist, haben wir uns bereits in der ersten Lesung offen dafür gezeigt, das Vorkaufsrecht zu evaluieren. Ich finde, das kann man nach all den Jahren machen. (Beifall Lars Harms [SSW]) Doch mit dem Abschmettern des Antrags, eine mündliche Anhörung durchzuführen, hat die Koalition die Möglichkeit einer Evaluation quasi abgewürgt. Also bleibt es für uns dabei: Wir stehen zu dem, was wir seinerzeit als Küstenkoalition beschlossen haben. Wir halten am Vorkaufsrecht fest. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
