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Marc Timmer

SPD 25.01.2024 Sitzungen 20/49

Kære Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den letzten Monaten viel mit Kundinnen und Kunden von Fernwärmeanbietern gesprochen. Zum Teil waren es bedrückende Gespräche. Nicht wenige sehen sich krassen Preiserhöhungen gegenüber und wissen nicht einmal genau, warum, oder können diese nicht nachvollziehen. Ich empfinde es als unerträglich, wenn sich Interessengemeinschaften bilden müssen, die über Wochen und Monate über diese Preisänderungen rätseln, die mit hohem Sachverstand und großen Mühen versuchen, sie zu verstehen, die ihre Versorger oft vergebens und mehrfach um Informationen bitten müssen und am Ende doch ratlos dastehen und nicht wissen, wie sich die Preise zusammensetzen und wie die Kostenstruktur aussieht, die darunterliegt. Das empfinde ich als extrem unfair. (Beifall SPD) Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf. In dem Zusammenhang ist es hilfreich, dass die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sich hier sehr engagiert. In Wärmenetzen sind Versorger und Abnehmer über einen langen Zeitraum vertraglich verbunden. Das insulare Netzsystem verhindert anders als im Stromsystem einen schnellen Anbieterwechsel. Es handelt sich um ein natürliches Monopol. Umso mehr müssen wir für faire und transparente Preise sorgen. Umso mehr sind wir in der Verantwortung. Ja, es handelt sich grundsätzlich um ein zivilrechtliches Verhältnis zwischen Versorger und Abnehmer, das ist klar. Doch der oftmals geäußerte Verweis auf die zivilrechtliche Klagemöglichkeit geht fehl. Zu komplex ist die Sach- und Rechtslage, zu hoch das Prozessrisiko, zu nervenaufreibend die Länge eines Verfahrens für Verbraucher. Dabei brauchen wir ein hohes Maß an Attraktivität von Wärmenetzen. Wärmenetze werden einen zunehmenden Teil der zukünftigen Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein ausmachen, denn grundsätzlich – unter annehmbaren, normalen Bedingungen – sind Wärmenetze die sozialste, weil für den Einzelnen günstigste Form der Versorgung. Diese Attraktivität darf nicht abstrakt bleiben. (Marc Timmer) (Beifall SPD) Deshalb sehe ich es als unsere Pflicht, die Betriebsbedingungen verbraucherfreundlich auszugestalten – deshalb dieser Antrag als erste Maßnahme. In einem ersten Schritt schlagen wir ein landesweites Preisportal vor. Hier muss im Rahmen der Vergleichbarkeit die Unterschiedlichkeit der Netze berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt möchten wir, dass Preise, Preissteigerungen und ‑senkungen anmeldepflichtig und überprüfbar sind. Diese Aufgabe könnte vom Landeskartellamt durchgeführt werden. Hier bedarf es dann allerdings mehr Personal. Den Alternativantrag finde ich in Teilen okay. Er weist zu Recht darauf hin, dass sich die Preise an den tatsächlichen Kosten der Versorger orientieren müssen. Maßnahmen, um Versorger zu mehr Effizienz im Netz zu bewegen, sind grundsätzlich richtig. Hier sieht der Antrag jedoch lediglich einen Prüfauftrag vor. Im Übrigen greift der Alternativantrag die Preistransparenz auf, sagt allerdings nichts zur notwendigen Preiskontrolle. Insgesamt ist es ein stumpfes Schwert mit einigen guten Aspekten. Dennoch würde ich die Aspekte aus beiden Anträgen gern im Wirtschaftsausschuss sortieren. Es geht mir wirklich um die Verbraucher und Verbraucherinnen. Den Strompreisantrag der regierungstragenden Fraktionen finde ich, ehrlich gesagt, überflüssig. Ihr Antrag tut erneut so – wir hatten es schon einmal –, als ob Sie die treibende Kraft in der Umgestaltung des Strommarktdesigns wären. Das ist aber mitnichten so. Mit allen Aspekten beschäftigt sich die von der Bundesregierung initiierte „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“, aus der die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ stammt. Irritiert war ich auch, dass Sie eine Stärkung der CO -Bepreisung 2 fordern. Erst zum 1. Januar 2024 wurde eine Erhöhung auf 45 Euro pro Tonne beschlossen. Wollen die regierungstragenden Fraktionen hier eins draufsatteln? – Das hielte ich für verkehrt. Richtige Anliegen zu Verteilnetzen müsste die Landesregierung bitte zukünftig an die Bundesnetzagentur richten. Seit der EnWG-Novelle ist die Bundesnetzagentur für eine Neuordnung der Verteilnetzentgelte zuständig. Hier hat die Landesregierung ebenso wie der Bundestag einen Sitz im Beirat. Gut finde ich, dass der Antrag die geplante Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe durch die Bundesregierung abfeiert – zu Recht. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD], Sandra Redmann [SPD] und Oliver Kumbartzky [FDP]) Die Senkung gilt für 2024 und 2025. Sie entlastet gerade kleine Gewerbebetriebe wie Bäckereien und im Übrigen die Landwirtschaft. Abschließend noch zu den Gebotszonen: Ja, über mehrere Gebotszonen kann man in Deutschland sprechen. Die Strompreise im Norden würden vermutlich sinken – ein guter Effekt –, im Süden würden sie steigen. Für die Windindustrie wäre es keine gute Nachricht. Vielleicht würden sich industrielle Verbraucher im Norden ansiedeln, das kann auch sein. Es gibt aber viele Aspekte, die da zu berücksichtigen sind. Deswegen kann ich hier auch keine abschließende Bewertung vornehmen. Auch deshalb würde ich das gern im Ausschuss diskutieren. Meine Prognose zu den Gebotszonen ist allerdings: Solange die Europäische Union – um genau zu sein: die Europäische Kommission und Eurelectric – hier keine verbindliche Gebotszone verschreibt, wird wenig passieren. Ich würde gerne alle Anträge im Ausschuss diskutieren. Das fände ich super und sinnvoll, gerade im Sinne des Verbraucherschutzes.

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