Marc Timmer
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unternehmen aus der Logistik‑ und Windbranche beklagen allzu lange und wenig planbare Genehmigungsverfahren für Großund Schwerlasttransporte. Die Genehmigungen beziehen sich in der Regel auf mehrere staatliche Ebenen. Zu oft scheitert ein Antrag an fehlenden Genehmigungen eines Streckenabschnitts. Die Planbarkeit von Prozessen ist eingeschränkt. Unter Umständen muss aufwendig umdisponiert werden. Es ist nicht selten der Fall, dass der Transporteur Umwege fahren muss, um ans Ziel zu gelangen. Das ist nicht gut, insbesondere bei steigenden Transportzahlen von Windenergieanlagen. Die Genehmigung einer Streckenführung ist zwar ein relativ kleiner, aber ein durchaus wichtiger Teil im Rahmen der Wind-Projektierung. Mir sind Fälle bekannt, in denen Verzögerungen bei den Transportverfahren und damit bei der Lieferung von Anlagenteilen zum Standort dazu geführt haben, dass Teile oder die gesamte Projektplanung überarbeitet und die Finanzierungzusage der Bank erneuert werden mussten. Dies kann mitunter den Projekterfolg gefährden. Gleichzeitig wird der Bedarf an Schwerlasttransporten im Zuge des weiteren Ausbaus der Windenergie steigen. Die Energiewende steht im überragenden öffentlichen Interesse. Gerade staatliche Mitwirkungsprozesse müssen zum Wohl der Betroffenen bestmöglich funktionieren und dürfen keinen Hemmschuh darstellen. Es ist also an der Zeit, sich auch von Landesseite über bessere Bedingungen für die Schwerlasttransporte Gedanken zu machen. Insofern ist es gut, dass wir das Thema heute besprechen können. Ziel muss sein, die streckenbezogenen Genehmigungsverfahren maximal effizient und planbar zu gestalten. Wie könnte also ein dienstleistungsbezogenes Genehmigungsverfahren maximal effizient und planbar zu gestalten sein? Hier gibt es sicherlich einige Konzepte, die denkbar sind. Ich fände es gut, wenn Strecken in eine wie auch immer gestaltete digitale Plattform aufgenommen werden. Das (Marc Timmer) ist ganz praktisch: ein Ampelsystem – grün heißt, genehmigungsfrei oder als Genehmigung geltend und befahrbar, rote Strecken dürfen grundsätzlich nicht befahrbar sein, gelbe Strecken sind nicht oder eingeschränkt befahrbar. Eine Angabe, wann von gelb auf grün umgestellt wird, wäre sinnvoll. Dieses Portal ist öffentlich zugänglich zu machen. Das Transportunternehmen kann sich schnell einen Überblick verschaffen und die passende Streckenführung heraussuchen, sich dafür die Genehmigung verschaffen und idealerweise gleichzeitig die entsprechenden Begleitfahrzeuge dazu buchen. Zack, one single point of contact. Ja, in einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene wird darüber diskutiert. Dies ist insbesondere mit Blick auf länderübergreifende Sachverhalte erforderlich. Dies nimmt der Alternativantrag auch zutreffend auf. Aber es schadet nicht, für Straßen in Landeszuständigkeit ein eigenes Konzept zu entwickeln. Hierbei muss natürlich auf Kompatibilität der Systeme geachtet werden, aber dies ist darstellbar. Insofern sehe ich den Alternativantrag ergänzend. Beide Anträge eint das Ziel einer Optimierung der Verfahren. Dies führt mich zum zweiten Teil. Die Begleitung der Schwerlasttransporte muss nicht zwingend durch die Polizei erfolgen. Ja, auch hier gibt es Bewegung. Dennoch: Andere Bundesländer sind weiter. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Verwaltungshelfer oder Beliehene, die von der Polizei entsprechend geschult und mit eingeschränkten Hoheitsrechten ausgestattet werden, kommen zum Einsatz. Dies nimmt zu Recht auch der Alternativantrag auf. Wie sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Niclas Dürbrook ergibt, ist die Polizei immer stärker in Schwerlasttransporte für die Windbranche eingebunden. Im ersten Halbjahr 2023 hat die Landespolizei mehr als 33.000 Stunden für die Begleitung von Schwerlasttransporten aufgebracht. Auf das Jahr hochgerechnet sind dies 66.000 Stunden. Die Tendenz ist im Zuge des Windkraftausbaus und auch mit Blick auf Offshore stark steigend. Zudem sind sieben Mitarbeitende im Landespolizeiamt mit der Disposition der Transporte beschäftigt. Bei 41 Arbeitsstunden in der Woche und 4,35 Wochen pro Monat macht dies etwas 2.150 Arbeitsstunden pro Jahr. Wir reden hier also insgesamt über 37 Vollzeitstellen, die 2023 im Zusammenhang mit Schwerlasttransporten gebunden waren. Angesichts der hohen Überstundenlast der Polizei sind wir bereits aus diesem Grund gehalten, möglichst schnell Effizienzen zu heben. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns aus Landesinteresse der Genehmigung und Begleitung von Schwerlasttransporten zuwenden. Ja, natürlich sollten wir die Entwicklungen und Aktivitäten auf Bundesebene mit in den Blick nehmen. Beide Anträge möchte ich gern im Wirtschaftsausschuss vertieft besprechen, gern mitberatend im Innen- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW])
