Jan Kürschner
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn wir heute den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 behandeln, so geschieht das vor dem Hintergrund der Correctiv-Recherchen und der dadurch ausgelösten Proteste gegen die extreme Rechte. Allein am letzten Wochenende haben sich in Deutschland über eine halbe Million Menschen auf der Straße versammelt. Diese Menschen treibt die große Sorge vor den Verfassungsfeinden um. (Jan Kürschner) Dahinter steht die Angst vor einer neuen Terrorherrschaft. Diesmal nicht. Die Correctiv-Recherchen haben aufgedeckt, was lange schon zu befürchten stand: Die AfD plant mit anderen Rechtsextremisten ein Vorgehen gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Geld sammeln, Vordrucke für sinnlose Beschwerden erstellen, eine Taktik für die böswillige Verächtlichmachung wichtiger Verfassungsorgane zurechtlegen – wenn man bei der Wortwahl des Bundesverfassungsgerichtes bleibt, sind das qualifizierte Vorbereitungshandlungen. Es gilt, unserem Verfassungsschutz für seine Arbeit zu danken. Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufzuklären und uns darüber zu unterrichten. Dadurch soll es uns ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. Die politische Entwicklung in Deutschland zeigt, dass das der Bundesrepublik zugrunde liegende Konzept der wehrhaften Demokratie nicht allein ein mahnendes Überbleibsel aus der geschichtlichen Erfahrung des Nationalsozialismus darstellt, sondern 75 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes politische Notwendigkeit ist. (Beifall ganzes Haus) Der Verfassungsschutzbericht 2022 zeigt die gesamte zunehmende Bandbreite der Angriffe auf unsere Demokratie – die Gefahren von links, die Gefahren des Islamismus, das Phänomen der Reichsbürger, die Delegitimierung des Staates und so weiter. Wir nehmen sie alle ernst, und wir werden uns allen stellen. Die größte Gefahr für unsere Demokratie stellt jedoch die extreme Rechte dar. Das verdeutlichen die im Verfassungsschutzbericht dargelegten Zahlen bezüglich des Personenpotenzials und der politisch motivierten Kriminalität, insbesondere auch der Gewaltdelikte, wobei wir hier leider noch von höheren Zahlen im Dunkelfeld ausgehen müssen. Was die besondere Gefahr der extremen Rechten ausmacht, darüber kann der Bericht keine Auskunft leisten, denn ein Monitoring der Einstellung in der Bevölkerung ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes. Es gibt ein weites Hineinreichen rechter Ideologieelemente in das, was wir die Mitte der Gesellschaft nennen, ein Hineinreichen, das wir bei anderen Extremismusphänomenen in dieser Form nicht finden. Diese bleiben randständig und sind nicht ansatzweise in der gesellschaftlichen Mitte anschlussfähig. Genau diese Anschlussfähigkeit ist der Nährboden für die letzten Wahlergebnisse und die aktuellen Zustimmungswerte der AfD, bei denen wir jetzt angekommen sind. Die AfD Schleswig-Holstein spielt als Gesamtpartei im Verfassungsschutzbericht 2022 nur eine weit untergeordnete Rolle. 2022 war das Jahr der Landtagswahl, bei der die AfD glücklicherweise den Wiedereinzug in den Landtag nicht erreicht hat. Die Zeiten haben sich jetzt aber geändert. Zur Kommunalwahl im letzten Jahr ist die AfD mit einem anderen Personal an den Start gegangen – aggressiver, deutlich weiter rechts außen und bedeutend erfolgreicher. So sitzt in einem Kreistag in Schleswig-Holstein als AfD-Fraktionsvorsitzender ein Teilnehmer einer Holocaustleugner-Konferenz. Anderes AfD-Mitglied, anderer Kreistag Schleswig-Holsteins: Ein Referent bei der AfD-Bundestagsfraktion mit Hausausweis dort droht auf Facebook den politischen Gegnern mit Verfolgung. Ich zitiere: Wir brauchen mal ein paar Jahre einen totalitären Staat alter Prägung, um mit dem Gesocks aufzuräumen. So durchdringen die AfD-Mitglieder die kommunalen Gremien mit widerlichem Auftreten und entsprechenden Inhalten. Sie alle werden aus ihren Wahlkreisen entsprechende Rückmeldungen erhalten. Das Verhalten ihrer Funktionsträger zeigt keine Einzelfälle und ist der Partei insgesamt zuzurechnen. Eine klare Distanzierung der schleswig-holsteinischen AfD zu den Deportationsfantasien hat es meines Wissens nicht gegeben, und Schweigen darf dabei durchaus als Zustimmung gewertet werden, so das Bundesverfassungsgericht. Gleiches gilt für das Anfahren von Gegendemonstranten durch ein damaliges AfD-Mitglied am Rande eines AfD-Parteitags in Henstedt-Ulzburg 2020. Vorher klebte dieser noch Aufkleber mit „Antifa – Merkels Schlägertrupp“. Auch davon hat sich die AfD nicht distanziert. Stattdessen wurde von einem AfD-Kreistagsfraktionsvorsitzenden, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Satzungsausschusses der Bundes-AfD und stellvertretender Vorsitzender des Konvents der Bundes-AfD war, gelogen, der Täter habe mit der AfD nichts zu tun gehabt. Dieser zeigte sich dann nur Tage später am Tatort höhnisch grinsend auf Facebook. Wer sich in dieser Weise präsentiert, gehört beobachtet. Von daher bin ich auf den kommenden Verfassungsschutzbericht für 2023 sehr gespannt. Den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern bin ich sehr dankbar, dass wir in diesem Hause (Jan Kürschner) keine AfD mehr haben. Tun wir gemeinsam alles dafür, dass das so bleibt! – Vielen Dank! (Beifall ganzes Haus)
