Lars Harms
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn des Jahres konnten wir im Innen- und Rechtsausschuss offiziell feststellen, dass die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ das erforderliche Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht hat. Wir konnten sogar feststellen, dass die Volksinitiative das erforderliche Quorum mit 25.363 zulässigen Unterschriften weit übertroffen hat – und das, meine Damen und Herren, in nicht einmal der Hälfte der zur Verfügung stehenden (Lars Harms) Zeit. Das zollt mir wirklich Respekt ab; das ist wirklich eine reife Leistung. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Und das gilt umso mehr, weil wir – wenn ich das einmal so sagen darf – es hier mit einem etwas sperrigen Thema zu tun haben. Was Unterschriftenquoren und Fristverkürzungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bedeuten und warum das die demokratische Mitbestimmung erschwert, ist nicht einmal eben so einfach erklärt. Dafür braucht man viel Zeit und Geduld. Den Menschen, die sich in der Volksinitiative engagiert haben, hat das einen hohen Einsatz abverlangt, und ich glaube, davor haben wir alle einen hohen Respekt. (Beifall SSW und FDP) Knapp 50 Initiativen haben sich hier zusammengeschlossen – das sind ja nicht wenige –, um gegen den Demokratieabbau in Schleswig-Holstein zu kämpfen. Wir als SSW waren eine davon und haben die Volksinitiative von Anfang an – wie viele andere auch – unterstützt. Wir haben das getan, weil wir vor allem ein Anliegen besonders teilen: Die Bürger wollen mehr Mitbestimmung und nicht weniger. Davon sind wir absolut überzeugt. Es ist jetzt bald ein Jahr her, dass Schwarz-Grün trotz lauter Proteste und ohne wahrnehmbare Not ein Gesetz beschlossen hat, das die Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein erheblich erschwert und damit einschränkt. Bürgerbegehren bei Bauvorhaben, bei denen es im Gemeinderat eine ZweiDrittel-Mehrheit gab, sind seitdem unzulässig. Die gibt es nicht mehr. Da kann man schon von einem Abbau sprechen. Begehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung müssen zudem innerhalb von drei Monaten erfolgen. Also auch da ist eine Frist verkürzt worden. Erneute Bürgerentscheide innerhalb von zwei Jahren sind seitdem nicht mehr möglich, auch wenn sich möglicherweise die Bedingungen geändert haben. Ich erinnere mich noch gut an die mündliche Anhörung dazu im Ausschuss. Ich erinnere mich noch deshalb so gut daran, weil ich selten mit so einem Eindruck wie an diesem Tag nach Anhörungen zurückbleibe. Ihre Gesetzesänderung von damals war offensichtlich nicht nur unbegründet – das haben hier andere auch schon dargestellt –, sondern auch unvernünftig. Mir hat sich bis heute nicht erschlossen, warum Sie so an Ihrem Vorhaben festgehalten haben. Vermutlich haben wir als SSW – wie andere auch – aber einfach eine andere Denke. Für uns sind Bürgerbegehren nämlich ein demokratischer Zugewinn und kein zu bekämpfender Störfaktor. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Serpil Midyatli [SPD] und Birte Pauls [SPD]) Gerade da, wo es Schwierigkeiten in den Gemeinden gibt – das sind nun einmal oft Bauvorhaben –, brauchen Sie ein Instrument, das rechtsgültig eine Schlichtung herbeiführt. Gerade diese Funktion – darauf weisen Vereine wie „Mehr Demokratie“ ja immer wieder hin – erfüllen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Bürgern sollte es eher erleichtert statt erschwert werden, sich auf kommunaler Ebene konstruktiv einbringen zu können und sich aktiv an der Lösung aktueller Fragen zu beteiligen, die die Menschen oftmals in ihrem Umfeld direkt betreffen. Ein Kommentar von „Merret reicht’s“, einem Sylter Bündnis, ist mir besonders im Ohr geblieben: Dass Bürgerbegehren von Mandatsträgern als „lästig“ – so wurde es gesagt empfunden würden – und „die Politik störten“, könne nicht als Gesetzesbegründung gelten. Das, meine Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, ist der Eindruck, den Sie bei der Bevölkerung hinterlassen haben. Wie geht es nun weiter? Das Bündnis hat da von Anfang an mit sehr offenen Karten gespielt. Der Fortgang des Prozesses war in diesem Sinne auch nicht weiter überraschend. Bereits im letzten Jahr hatten sich zahlreiche Organisationen in den Planungsprozess eingebracht und auf die Probleme hingewiesen, die von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte ausgehen. Auch im offiziellen Anhörungsverfahren war ich beeindruckt von dem Nachdruck und der Eindeutigkeit vieler Anzuhörender. Einige von Ihnen hatten – das möchte ich auch noch einmal hervorheben – bereits eine Tagesreise hinter sich gebracht, bevor sie sich im sich dann deutlich verzögernden Innenausschuss haben äußern können. Trotzdem waren sie da, trotzdem sind sie geblieben, und trotzdem haben sie mit Nachdruck klargemacht, wie wichtig kommunale Beteiligungsmöglichkeiten sind. Nicht wenige von den damals Anwesenden sind nun in der Volksinitiative organisiert. Der Antrag, den wir dank der Initiative heute hier debattieren, sieht vor, die entstandenen Einschnitte bei Bürgerbegehren rückgängig zu machen. Deswegen mache ich mir auch gar keine Sorgen, dass sie den Prozess tatkräftig weiter begleiten werden. Wir als SSW werden – genau wie viele andere – weiter mit dabeibleiben, selbst wenn es weitergehen muss, weil (Lars Harms) keine Einsicht hier im Parlament herrschen sollte. Wir werden das weiter unterstützen, denn Bürgerbegehren sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung. Meine Damen und Herren, Bürgerbeteiligung – auch das wieder – schützt davor, dass sich Menschen radikalisieren. Also lasst uns die Bürgerinnen und Bürger ruhig mal mitnehmen, lasst uns das Ganze wieder zurückdrehen! Das wäre der richtige Weg. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
