landtag.ltsh.de ↗

Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.01.2024 Sitzungen 20/48

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 25.363 gültige bei 27.467 abgegebenen Unterschriften. Ich sage einmal: eine stolze Leistung. So viele Volksinitiativen hat es im Lande Schleswig-Holstein nicht gegeben – wenn ich richtig recherchiert habe, ist das die 32. Volksinitiative in SchleswigHolstein –, die waren weiß Gott nicht alle erfolgreich. Ich gratuliere denjenigen, die es angeschoben haben, dass sie es geschafft haben. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall FDP, SSW, vereinzelt SPD und Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese erfolgreiche Volksinitiative gibt diesem Haus noch einmal die Gelegenheit, darüber nachzudenken, was man da im letzten Jahr eigentlich auf die Reise schicken wollte und was wir in diesem Haus mehrfach diskutiert haben. Wir könnten die Positionen jetzt erneut ausbreiten. Kollegin Braun, nur eines zur Korrektur der Historie: Sie haben mit Ihrem Kompromiss im Koalitionsvertrag durchaus nicht das Allerschlimmste verhindert. Im Koalitionsvertrag steht für das Bürgerbegehren noch ein ganz anderer Passus, nämlich (Dr. Bernd Buchholz) dass die Landesregierung ermächtigt wird, den Gegenstand von Begehren festzulegen. Das einzubringen hat sich die Frau Innenministerin im ersten Gesetzentwurf gar nicht mehr getraut, weil wir schon vorher klargemacht haben, dass wir diesen Unsinn mit Sicherheit vor dem Landesverfassungsgericht beklagen würden – der ist rausgekommen. Aber Sie haben dem im Koalitionsvertrag zugestimmt; also, Sie haben viel mitgemacht. Ob Sie sich über den Tisch ziehen lassen haben oder all dies bewusst mitgegangen sind, damit Sie in dieser Regierung sitzen dürfen, weiß ich nicht. Es ist mir auch egal. An der Stelle ist aber Unsinn passiert. Das bitte ich bei den Beratungen vielleicht dem einen oder anderen ans Herz zu legen. Auch ich habe vor dieser Legislaturperiode gedacht: Menschenskind, bei den Bürgerbegehren passiert doch viel in bestimmte Richtungen. – Immer war das so ein Gefühl, aber die Empirie dazu gab es nicht. Erst der Verein „Mehr Demokratie“ mit seiner Plattform und der Ausarbeitung darüber: „Was ist denn eigentlich faktisch im Land passiert?“, zeigt auf, dass die Probleme, die Sie hier lösen wollen, in Wahrheit gar nicht existieren. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Es gibt die Probleme nicht, dass uns in einer Kommune so schnell hintereinander per Jahresfrist eine Flut von Bürgerbegehren permanent überrollt. Es gibt die Probleme nicht mit den Quoren, die dazu führen, dass man überall nun steigende Zahlen von Bürgerbegehren hätte, sondern wir haben im Lande rund und roh auf kommunaler Ebene 15, 18 Bürgerbegehren in einem Jahr. Das ist nicht weniger geworden, das ist auch nicht mehr geworden, das ist einfach steady in dieser Größenordnung und ein Ausdruck davon, dass das, was wir alle einmal mit plebiszitären Elementen in unserem Land wollten, eigentlich gut funktioniert. Wir werden deshalb nicht einfach nur – Kollegin Schiebe hat gerade angekündigt, dass sie bis zum Volksentscheid gehen wollen – abwarten, ob das notwendig ist. Am nächsten Freitag treffen wir uns erst einmal vor dem Landesverfassungsgericht wieder. Der Kollege Harms und ich hatten schon mehrfach das Vergnügen, dort vorzusprechen. Nach der letzten Verhandlung bin ich mir nicht so ganz sicher, wie dieses Verfahren am Freitag, den 2. Februar 2024, ausgehen wird. In dem einen Punkt, der mich besonders interessiert, bin ich ganz zuversichtlich. Was die Bürgerbegehren angeht, werden wir sehen. Aber gucken wir einmal, was das Landesverfassungsgericht dazu sagt – bringen wir das durchaus in die Beratungen mit ein –, ob man so einfach, ohne das notwendige Argument oder die Empirie im Rücken zu haben, sagen kann: Wir verändern diese Quoren einfach mal hierhin oder dahin. Insbesondere bei der Frage der kleineren Kommunen, der Zweidrittelmehrheit und der Bürgerbegehren gegen die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanung – das hat die Kollegin Schiebe gerade sehr deutlich gemacht – führt es dazu, dass in den vielen kleinen Gemeinden, in denen nur noch eine Wählergemeinschaft sitzt, in der Tat die Bürgerentscheide über die Bauleitplanung erledigt sind und nicht mehr stattfinden. Deshalb finde ich es schon richtig, dass diese Volksinitiative sich „Rettet den Bürgerentscheid!“ genannt hat, denn das ist für viele Kommunen – jedenfalls in diesen Fallkonstellationen – so der Fall. (Beifall FDP, SSW, Niclas Dürbrook [SPD], Birgit Herdejürgen [SPD] und Serpil Midyatli [SPD]) Also, nehmen Sie, die Sie alle ja auch irgendwie kommunalpolitisch unterwegs sind, die Beratungen zu dieser Volksinitiative noch einmal zum Anlass, darüber nachzudenken, ob es, nur weil man sich einmal eine vorgefasste Meinung so hingelegt hat und das in einen Koalitionsvertrag geschrieben hat, richtig ist, daran festzuhalten, wenn man selbst feststellt, dass es eigentlich eine andere Faktengrundlage gibt und man deshalb ein Gesetz in dieser Form nicht braucht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW, Serpil Midyatli [SPD], Niclas Dürbrook [SPD] und Birgit Herdejürgen [SPD])

Alle Reden von Dr. Bernd Buchholz Protokoll ↗