Dr. Bernd Buchholz
Sie haben mit Ja geantwortet!) – Nein, das habe ich nicht. Diese Art der Betrachtung beschäftigt mich seitdem. Denn ehrlich gesagt halte ich es für gesellschaftlich problematisch, wenn ein Kompromiss als Niederlage für die eine und als Sieg für die andere Seite gewertet wird. Es mag der vermeintlich interessanteren Meldung geschuldet sein, aber für alle hier ist es doch unser Alltag, Kompromisse zu finden. Das ist gut so. Denn Demokratie bedeutet nicht, dass ich hundertprozentig meine Meinung durchsetze und ansonsten verloren habe oder mich über den Tisch habe ziehen lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wenn wir auf Landesebene Kompromisse schlechtreden, wie soll es dann auf kommunaler Ebene funktionieren? Bei Bürgerbegehren geht es darum, (Bina Braun) die eigene Meinung auf kommunaler Ebene durchzusetzen. Auch hier müssten sich eigentlich beide Seiten aufeinander zubewegen. Manchmal klappt das wirklich nicht. Darum sind Bürgerbegehren an sich unverzichtbar. Sie sind aber weder das einzige Mittel zur Bürgerbeteiligung, noch das beste. Bei einem Bürgerrat beispielsweise redet man miteinander. Das ist ein konstruktiver Prozess. Bei Bürgerbegehren gibt es mehrere Arten, zum Beispiel initiierende oder kassatorische. Die initiierenden Bürgerbegehren finde ich klasse. Menschen haben eine Idee, sammeln Unterschriften, bringen das in ein kommunales Gremium ein – so weit, so gut. Beim kassatorischen Begehren geht es darum, den Beschluss eines demokratisch legitimierten Gremiums zu kippen. Das ist manchmal leider notwendig, wenn die Gemeinde- oder Stadtvertreter_innen nicht gesprächsbereit sind, was sie eigentlich sein sollten. Aber am Ende gibt es dabei immer Gewinner und Verlierer. Das ist in kleinen Gemeinden wirklich sehr problematisch. Demokratie bedeutet für mich anzuerkennen, dass es unterschiedliche Blickwinkel auf dieses Thema gibt. Die einen finden Bürgerbegehren schlecht. Sie finden es völlig ausreichend, wenn nur die gewählten Vertreter_innen entscheiden. Die anderen finden Bürgerbegehren geradezu ideal, um bei strittigen Fragen eine zügige Klärung herbeizuführen. Wir Grünen sind für Bürgerbegehren. Daher habe ich mich bei den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner sehr dafür eingesetzt, dass wir keine Anhebung der Quoren auf 15 Prozent für Bürgerbegehren und 30 Prozent für Bürgerentscheide bekommen – und das auch noch landeseinheitlich, egal, ob auf dem Land oder in der Großstadt. Wir haben in den Verhandlungen folgenden Kompromiss erzielt: Es gibt weiterhin eine Staffelung nach Ortsgröße, was entscheidend ist, um Bürgerbegehren und -entscheide überhaupt noch erfolgreich durchzuführen. Wir haben geringere Quoren geeint. Ein Klimabegehren wie in Flensburg hätte übrigens mit Quoren von 15 und 30 Prozent keinen Erfolg gehabt. Es gibt auch weiterhin für Initiativbürgerbegehren wie das Klimabegehren in Flensburg sechs Monate Zeit zur Unterschriftensammlung. Bei der Bauleitplanung sind die Fristen kürzer. Wenn die Beschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden, sind keine Bürgerbegehren dagegen mehr möglich. Dass wir da mitgegangen sind, hat auch damit zu tun, dass bei diesen Beschlüssen zur Bauleitplanung ohnehin Beteiligungsverfahren für Bürger_innen gesetzlich vorgegeben sind, ganz unabhängig vom Bürgerbegehren. Fazit: Ja, wir Grüne hätten bei den Bürgerbegehren gar nichts verändert, und, ja, die CDU hätte bei den Bürgerbegehren gerne noch sehr viel mehr verändert. (Unruhe FDP – Christopher Vogt [FDP]: Aha! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Böse!) Wir sind aufeinander zugegangen, wir haben hart miteinander gerungen und einen Kompromiss erarbeitet. Zu diesem Kompromiss stehen wir. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
