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Dr. Heiner Garg

FDP 24.01.2024 Sitzungen 20/48

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal auch von meiner Fraktion herzlichen Dank an Sie, Frau Ministerin, an Ihr Haus für den vorliegenden Bericht. Auch herzlichen Dank an den SSW für die Initiative und ebenso an die Kolleginnen und Kollegen für Ihre Beiträge, denen ich mich ohne jede Einschränkung anschließe. Ich sage das deswegen, weil ich so eine Debatte ehrlicherweise wenig fruchtbringend finde, wenn ich dasselbe noch einmal sage. Ich schließe mich ausdrücklich an und weise auf einen Punkt hin, der mir ein Herzensthema ist, seit ich in diesem Landtag bin, Frau Ministerin. Würden wir über ein anderes Thema reden, würde ich jetzt wahrscheinlich kritisieren; das will ich gar nicht tun. Ich habe die herzliche Bitte, den Blick darauf zu lenken, dass eine Gruppe – es sei denn, ich habe es im Bericht komplett übersehen – nicht vorkommt, die aber ein vermutlich viermal so hohes Suizidrisiko hat wie die sogenannte Allgemeinbevölkerung: Das sind queere Menschen. Ich weiß, dass die Datenlage dazu relativ spärlich ist. Es gibt aber eine ausgezeichnete Studie von Pfister, und zwar, wenn ich das richtig sehe, aus dem letzten Jahr, vom Institut for Public Health an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur. Ich wage die kühne Vermutung, dass die gesellschaftliche Struktur der Schweiz mit unserer relativ vergleichbar ist. Pfister kommt zu dem Ergebnis, dass die Gefährdung, die sogenannte Lebenszeitprävalenz, von Menschen mit queerem Hintergrund über alle Altersgruppen hinweg rund viermal höher ist als in der Allgemeinbevölkerung. Es werden universelle, selektive und indizierte Suizidpräventionsmöglichkeiten angesprochen. Ich glaube, dass gerade von universeller Suizidprävention immer auch die Allgemeinbevölkerung profitieren würde. Ich erspare uns heute, an dieser Stelle ins Detail zu gehen, habe aber wirklich die Bitte: Wenn wir das Thema im Ausschuss auf Wunsch des SSW – den ich richtig finde – in geeigneter Form beleuchten, also mit einer Anhörung, einem Fachgespräch oder wie auch immer, sollte diese Gruppe mit Sicherheit nicht hinten runterfallen. Es ist eine Aufgabe, gemeinsam mit dem Sozialministerium, wo der Aktionsplan fortgeschrieben wird, auf diese spezielle Gruppe, die nicht nur in der Vergangenheit durch ganz besondere Stigmatisierung, sondern nach wie vor durch Rechtsetzung benachteiligt war und ist, zu gucken. Wir sollten ganz besonders darauf gucken, ob unsere Präventionsangebote in Schleswig-Holstein, insbesondere die zielgruppenspezifischen Angebote, also die sogenannten selektiven Angebote, ausreichend auf diese Gruppe gerichtet sind. Ich sage ausdrücklich: Ich bedanke mich bei allen, die in der Prävention tätig sind. Dazu gehören im Übrigen sogenannte Gatekeeper-Personen, also Lehrpersonal etwa an Schulen, oder Ärztinnen und Ärzte. Es gilt, sie stark zu machen, damit sie bei den allerersten Anzeichen tätig werden können. Als Stichwort nenne ich indizierte Prävention. Es geht zum Beispiel darum, Sätze wie: „Ich kann nicht mehr“, tatsächlich ernst zu nehmen, gerade wenn man feststellt, dass es sich um Menschen aus dieser Gruppe handelt. In diesem Sinne: Noch einmal vielen Dank für diesen Bericht. Ich glaube aber, es ist notwendig, diese Ergänzung zu machen. Auch ich freue mich auf einen interessanten Austausch und würde mich dem Ziel natürlich gern anschließen, dass wir zu einer Vision Zero kommen, denn jeder Mensch, den man vor dem Hintergrund verliert, dass der Mensch selber kapituliert und nicht mehr weiter weiß, ist ein Mensch zu viel. – Insofern noch einmal herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

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