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Christopher Vogt

FDP 14.12.2023 Sitzungen 20/46

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der SPD-Fraktion dankbar für den vorgelegten Antrag. Der Investitionsbedarf ist an vielen Schulstandorten in unserem Bundesland groß, teilweise sehr groß, nicht selten sogar gewaltig. Die Kommunen sind als Schulträger ohne Frage grundsätzlich erst einmal dafür zuständig. Aber die Wahrheit ist doch: Verschiedene aktuelle Bedarfe im Schulbau wie die Rückkehr zu G 9 und der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen haben ganz direkt mit bildungspolitischen Entscheidungen auf Landes- beziehungsweise Bundesebene zu tun. Das Konnexitätsprinzip – wer bestellt, muss auch bezahlen – wurde aus sehr guten Gründen in unsere Landesverfassung hineingeschrieben. Leider wird das aber nicht immer so gelebt, vom Bund ohnehin nicht. Wir hatten das Problem schon beim Rechtsanspruch auf einen Kita- beziehungsweise auf einen Krippenplatz. Das wiederholt sich jetzt. Zum Thema G 9 an Gymnasien möchte ich Folgendes sagen. Die FDP-Landtagsfraktion war mit dem damaligen Kollegen Dr. Ekkehard Klug schon für die Rückkehr zu G 9 an Gymnasien, bevor es cool war. (Beifall FDP) Wir haben die ersten Schritte dazu bereits zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung unternommen, übrigens gegen den erklärten Willen unseres damaligen Koalitionspartners CDU, der gegen die gemeinsam geschaffene Möglichkeit sogar eine Reihe von Regionalkonferenzen veranstaltet hatte. Der Kollege Günther hat aber dazugelernt. Die konsequente Rückkehr zu G 9 an Gymnasien zu Zeiten der Jamaikakoalition war dann der absolut richtige Schritt, und dazu stehen wir auch. (Beifall FDP) Dazu gehört aber auch, dass das Land natürlich eine Verantwortung für die räumliche Umsetzung hat. Da hat die SPD meines Erachtens einen Punkt. Auch ich gehe fest davon aus, dass die Planungen der Landesregierung viel zu optimistisch sind. Ich drücke Ihnen die Daumen, glaube aber, dort werden Sie noch viel Ärger bekommen. Zum Ganztagsausbau möchte ich sagen, für den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen spricht im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Tat sehr viel. Der Bund stellt zwar in nicht unerheblicher Höhe finanzielle Mittel dafür bereit. Als Jamaikakoalition hatten wir aber vor einigen Jahren schon mit dem Bund dazu noch einmal nachverhandelt, weil wir erkannt haben, dass es finanziell eng werden könnte. Die Einigung der schwarz-grünen Landesregierung mit den Kommunen, nach der das Land beim Betrieb 75 Prozent der Kosten übernehmen wird und bei Investitionen sogar 85 Prozent der Kosten, klang zunächst einmal sehr vielversprechend, war aber eigentlich zu schön, um wahr zu sein. Als die Ministerin das hier vorgetragen hat, habe ich genau danach gefragt: Was heißt das konkret? Ist das irgendwie gedeckelt? Siehe da: Der Landeszuschuss bei den Investitionen soll auf 5.170 Euro pro Platz gedeckelt werden. Die Kommunen sagen uns, dass sie diese Deckelung des Investitionszuschusses sehr überrascht habe, (Christopher Vogt) weil dies ausdrücklich nicht miteinander vereinbart worden sei. Meine Damen und Herren, ich habe heute einen Brief von den kommunalen Landesverbänden erhalten, adressiert an Frau Prien und zur Kenntnis an alle Fraktionsvorsitzenden. In diesem Brief wird auf eine Kleine Anfrage beziehungsweise auf die Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Martin Habersaat Bezug genommen. Dort heißt es: „Im November 2021 wurde in dem Entwurf einer Vereinbarung … eine Verständigung darüber erzielt, dass für die Schaffung eines zusätzlichen Platzes … ein Investitionskostenbetrag in Höhe von 4.000 Euro anzusetzen ist.“ Darauf nehmen die kommunalen Landesverbände Bezug, erklären ihre Sichtweise und schreiben am Ende: Sehr geehrte Frau Ministerin, wir wissen nicht, welchen Erkenntnisgewinn der Rückblick auf zwei Jahre Verhandlungsablauf dem Landtag bringt. Jede Darstellung dazu muss jedoch korrekt sein. So wären wir sehr dankbar, wenn künftig nicht mehr behauptet würde, die Kommunen hätten sich mit einer Platzpauschale von 4.000 Euro oder einer ähnlichen Summe einverstanden erklärt. (Beifall FDP und SPD) Eine Kleine Anfrage wurde wieder einmal so beantwortet, dass die vermeintlichen Verhandlungspartner sagen, dass nicht richtig ist, was die Landesregierung behauptet. Ich war bei den Gesprächen nicht dabei, fürchte aber, diese Deckelung wird nicht zu halten sein. Mal angenommen, eine Kommune muss an einem Schulstandort ein Gebäude für rund 2.000 Plätze bauen – das soll ja vorkommen –, dann zahlt das Land gerade einmal rund 1 Million Euro Zuschuss. Das reicht hinten und vorne nicht. Die Stadt Preetz, die einen CDU-Bürgermeister hat, glaube ich, hat jetzt ihre Bauvorhaben für den Ganztag an zwei Grundschulen auf Eis gelegt, wie ich heute Morgen in den Kieler Nachrichten lesen musste. Sie wird dies finanziell schlichtweg nicht stemmen können. Als Grund wird explizit der Investitionsdeckel der Landesregierung genannt. Da heißt es: Das reicht bei den derzeitigen Baukosten gerade mal für einen Quadratmeter pro Kind, empörte sich laut Kieler Nachrichten der Stadtvertreter Arne Drews von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Meine Damen und Herren, dies ist nur ein Beispiel. In den Lübecker Nachrichten steht heute, die ersten Kitas legten ihre Kitabauten auf Eis. In den Kieler Nachrichten steht, die ersten Kommunen legten ihre Ganztagsbauten auf Eis. Wachen Sie endlich auf, und fahren Sie den Ganztagsausbau nicht auch noch an die Wand! (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich wundere mich schon sehr, wenn der Kollege Krüger sagt, das sei gar kein großes Thema bei den Kommunen. Vielmehr seien die Standards ein Thema. Auch dazu schweigt sich die Landesregierung aus und liefert nicht. Meine Damen und Herren, wenn Sie so weitermachen, fahren Sie den Ganztagsausbau an die Wand. Dieser wird in Schleswig-Holstein scheitern. Sie werden sich korrigieren müssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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