Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an die SPD-Fraktion für diesen sehr übersichtlichen und konkreten Antrag: Das, was wir hier im Hohen Haus im Frühjahr beschlossen haben, möge doch im Sinne der Finanzierung des Programms „Junges Wohnen“ im Landeshaushalt abgebildet werden. – Mehr steht ja nicht darin. Dazu gibt es von unserer Fraktion natürlich absolute Zustimmung. Mehr noch, eigentlich sollte ein einstimmiger Landtagsbeschluss selbstverständlich zeitnah zur Umsetzung kommen. Das bedeutet auch, dass Beschlüsse mit Geld hinterlegt werden. Meiner Meinung nach ist das eigentlich eine Sache, die hier nicht noch einmal auf der Tagesordnung stehen müsste. Aber wir haben ja gerade den Kollegen Hölck gehört. Er stellt eine Kleine Anfrage, und in der Antwort wird gesagt: Wir wissen noch nicht, ob das geht; ihr habt da als Parlament, als Souverän, zwar etwas beschlossen, aber ob wir als Landesregierung das wirklich umsetzen können oder wollen, steht auf einem völlig anderen Blatt. – So geht es nicht, meine Damen und Herren! (Beifall SSW und SPD) Deswegen ist es dringend notwendig, dass hier ein entsprechender Beschluss gefasst wird. Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem SPD-Antrag, dem wir gern zustimmen, nicht zustimmen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben es immerhin geschafft, die Koalition so weit zu nötigen, dass sie einen eigenen Antrag stellt und ihrer Landesregierung jetzt sagt, was sie tun soll. Insofern ist das schon ein riesiger Erfolg; herzlichen Glückwunsch dazu! Junge Menschen stehen in Bezug auf den Wohnungsmarkt vor besonderen Herausforderungen; die sind von einigen schon geschildert worden. Dazu zählt insbesondere, dass diese Menschen nur ein überschaubares Budget zur Verfügung haben; bezahlbarer Wohnraum für diese Menschen fehlt. Um es deutlich zu sagen: Es fehlt immer mehr bezahlbarer Wohnraum bei uns im Land, die Lage spitzt sich zu, weil viele Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen, und das angesprochene Bundesprogramm ist ganz sicher eine davon. Ein Punkt ist für uns als SSW im Rahmen des Programmes besonders wichtig, und den möchte ich noch einmal ansprechen. Schleswig-Holstein hat nicht nur Wohnungsnot für junge Menschen (Lars Harms) in Universitätsstädten, sondern auch in den Mittelstädten, die für den schulischen Teil der dualen Ausbildung stehen. Da ist es wichtig, die Berufsschulstandorte nicht zu vergessen. Auch dort brauchen junge Menschen Wohnraum. Hier gibt es einen deutlichen Unterschied bezüglich der Ausgangslage. Seit Jahrzehnten gibt es an Universitäten die Tradition, Wohnheimplätze vorzuhalten. An Berufsschulen sind Wohnheime für Auszubildende eher die Ausnahme, es sei denn, es gibt Blockunterricht für einen Beruf an einem Standort. Sollte man sich beispielsweise entscheiden, mit den Mitteln bestehende Studentenwohnheime zu renovieren und auszubauen, hätten Berufsschulstandorte das Nachsehen. Es gilt also, hier für ein Gleichgewicht der Maßnahmen zu sorgen, schließlich geht es darum, die Maßnahmen, so breit es geht, zu streuen. Mir ist bewusst, dass das Programm explizit sowohl Studien- als auch Ausbildungsorte beinhaltet. Jedoch liegt es an der Umsetzung, beide Kategorien auch entsprechend gleichwertig zu berücksichtigen, denn klar ist auch: Nur, wer in der Nähe der Bildungseinrichtung wohnen kann, kann das Bildungsangebot tatsächlich wahrnehmen. Das gilt insbesondere auch für die nordfriesischen Standorte, die ja auch für die Inseln und Halligen zuständig sind.
