Lars Harms
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht des SSW ist das Aufbauen einer zweiten Hundertschaft einer der größten Polizeipunkte, die in dieser Legislatur gelöst werden müssen. Warum brauchen wir eine weitere Einsatzhundertschaft? – Weil wir auf sie angewiesen sind, weil sie bei Demonstrationen zum Einsatz kommt und – das geht manchmal unter – dabei das Versammlungsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes durchsetzt, weil sie bei der Suche nach vermissten Personen zum Einsatz kommt und so Leben retten kann, weil sie bei Sondereinsätzen variabel eingesetzt werden kann und ihre Kolleginnen und Kollegen etwa bei Verkehrsunfällen oder anderen plötzlich auftretenden, aber nicht minder dringlichen Lagen unterstützen kann. Nicht zuletzt brauchen wie sie, um die erste Einsatzhundertschaft des Landes zu entlasten; denn diese ist schwer belastet, und dies ohne den polizeilichen Regeldienst zu schwächen. Dabei ist es mir immer wieder ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass eine Hundertschaft, auch wenn es die Benennung nahelegt, nicht einfach 100 Personen zusammensammeln muss, und dann ist alles gut. Einsatzhundertschaften sind geschlossene und mobile Einheiten, die in der Regel aus etwa 120 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bestehen. So wird es jedenfalls von der Bundespolizei definiert. 80 bis 120 Personen liest man an anderer Stelle. Aber man sollte hier wirklich oben ansetzen. Die GdP Schleswig-Holstein spricht von 130 erforderlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Es gibt immer wieder gute Gründe, warum Menschen aus den Einheiten ausfallen, sei es Krankheit, Verletzung oder Urlaub. Da muss es vernünftige Vertretungsmechanismen geben. Deswegen brauchen wir nicht nur 100 Personen, sondern etwas mehr Personen. Das sollte zumindest unser Ziel sein. Nun stand für uns alle ein bisschen in den Sternen, ob die Landesregierung bei der sich ankündigenden engeren Haushaltlage weiterhin vorsieht, die zweite Einsatzhundertschaft aufzubauen. Seit der vorgestern angekündigten Nachschiebeliste wissen wir: Laut Pressemitteilung der Landesregierung werden 33 Stellen bei der Polizei für Anwärterinnen und Anwärter berücksichtigt, die für die zweite Einsatzhundertschaft vorgesehen sind. Mit diesem Einstellungskontingent im kommenden Jahr wird bis 2027 der Aufbau der zweiten Einsatzhundertschaft realisiert werden können, schlussfolgert zumindest die GdP. Die GdP hat sich direkt am Dienstag per Pressemitteilung – ich zitiere – „hoch erfreut“ über die Nachschiebeliste zum Haushalt gezeigt. Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank in Richtung der GdP richten; denn ihr Einsatz lohnt sich. Ihre Beharrlichkeit und Diplomatie haben zu guten Ergebnissen geführt. Das kommt nicht immer alles von alleine, sondern das unterliegt einer guten gewerkschaftlichen Arbeit. (Beifall SSW und SPD) In diesem Sinne unterstützen wir als SSW natürlich den Antrag der SPD, aber wir haben uns ebenfalls über den in der Folge gestellten Antrag der Koalition gefreut. Wir werden beiden Anträgen zustim- (Lars Harms) men. Ich bin mir sicher, die Polizei wird das Signal eines Parlaments, das sich geschlossen für den Stellenausbau positioniert, sehr wohlwollend wahrnehmen. In den nächsten Jahren werden wir vor allem die Umsetzung aufmerksam verfolgen. Es darf hier keine Verzögerungen geben. In einem Positionspapier der GdP zu der Frage, wieviel Polizei SchleswigHolstein braucht, steht Folgendes als Ziel formuliert: „Wir wollen eine moderne, motivierte, gut ausgebildete und ausgerüstete und gesunde Polizei für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.“ Meine Damen und Herren, das hört sich so ein bisschen an wie eine eierlegende Wollmilchsau, aber genau das ist der Kern. Polizei muss alles können und muss auf alles vorbereitet sein. Dementsprechend muss Polizei ausgerüstet sein. Da gebe ich dem Kollegen Buchholz durchaus Recht. Es geht nicht nur darum, die Menschen einzustellen, sondern es geht auch darum, dass sie in vernünftigen Gebäuden untergebracht sind, dass sie ihre Schießanlagen nutzen können, dass die Fahrzeuge gut sind, dass sie gut ausgestattet sind. Gerade bei der Ausstattung haben wir schon viel erreicht. Wenn es aber um die Unterbringung in den Liegenschaften geht, dann gibt es noch Herausforderungen. Deswegen ist es wichtig, immer wieder nachzuarbeiten. Dies ist nun ein großer Schritt, den wir machen. Weitere Schritte müssen folgen; denn die Polizei ist im Prinzip diejenige Organisation, die das Gewaltmonopol des Staates ausübt. Wenn wir die Polizei nicht stärken, führt das dazu, dass wir uns als Gesellschaft selbst schwächen. Das kann kein Mensch wirklich wollen. Meine Damen und Herren, einer hat bereits gratuliert. Ich will es natürlich auch tun. Die GdP wird heute 75 Jahre alt. Sie ist damit genauso alt wie der SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Man sieht also, wir 1948er sind ein richtig knackiger Jahrgang. In diesem Sinne wünsche ich viel Spaß beim Feiern heute Abend. Ich bin auch dabei. Ansonsten hoffe ich, dass wir alle weiterhin gemeinsam gut zusammenarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und FDP)
