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Dr. Bernd Buchholz

FDP 14.12.2023 Sitzungen 20/46

Mit zeitlichen Prognosen zum Bau der A 20 wollen wir uns einmal freundlich zurückhalten. An dieser Stelle haben sich schon andere verhoben. (Unruhe) Wenn Baurecht kommt, wenn Baurecht da ist, dann ist das eine Frage einer weiteren Planfeststellung für den Abschnitt 7. Dann folgen sechs Jahre Bauzeit. Gehen Sie davon aus, dass das zehn Jahre dauern wird. Dann sind Sie Anfang der 2030er-Jahre. Das Problem für Sie ist nur – deshalb komme ich auf Sie zu sprechen –, dass Sie für die entsprechende Veränderung der Anlegersituation sowohl auf der einen wie auf der anderen Seite einen Planfeststellungsbeschluss brauchen. Ein Planfeststellungsverfahren für die Verlegung des Anlegers dauert in der Regel so lange wie die Planfeststellungsverfahren, wie wir das bei der A 20 auch erlebt haben. Frau Kollegin Waldeck hat das in einem Nebensatz auch angesprochen. Da hat sie ausnahmsweise einmal einen richtig tollen Punkt angesprochen. Insbesondere deshalb, weil wir auf niedersächsischer Seite in einem FFH-Gebiet sind, ist für die Frage des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung des Anlegers fast ausgeschlossen, dass man für diese Verlegung eine Planrechtfertigung bekommt, weil die A 20 ja geplant wird. Das heißt, Ihr Vorschlag zur Verlegung der Anleger und zum Bau neuer Schiffe ist in Wahrheit überhaupt nicht schneller, nicht einmal in dem gleichen Zeitraum zu realisieren, wie die Elbquerung tatsächlich kommen wird, weil es noch viel länger dauern wird. Sie werden nämlich diesen Planfeststellungsbeschluss nie bekommen. (Beifall FDP)

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