Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin der Oppositionsführerin ausgesprochen dankbar, insbesondere für den letzten Teil ihrer Rede, weil sie nämlich auf ein grundsätzliches Problem hingewiesen hat, was, wie ich meine, bei Ihnen, lieber Kollege Hansen, völlig aus dem Blick geraten ist. Weil schon so viel und auch so viel Richtiges gesagt wurde, will ich Ihnen einmal – das mache ich ja selten – einen kleinen Einblick in mein Privatleben gewähren. (Christian Dirschauer [SSW]: Jetzt wird es spannend! – Christopher Vogt [FDP]: Dürfen wir Fragen stellen? – Heiterkeit) Die heftigsten Auseinandersetzungen, die ich mit dem amerikanischen Teil meiner Familie habe, gehen in der Tat darum, wie leistungsfähig unsere unterschiedlichen Gesundheitssysteme sind. Da sind die Amerikaner ganz anderer Auffassung als ich. Wir kennen uns jetzt schon seit über zwölf Jahren, und ich habe immer gesagt: Wie kann man ein Gesundheitssystem mit solcher Inbrunst verteidigen, in dem immer noch 30 Prozent der Menschen keinen Zugang zu diesem Gesundheitssystem haben? Der Punkt war, um das abzuschließen: Es ging um die Hochleistungsfähigkeit des Gesundheitssystems drüben. Das stimmt. Was dort an Spitzenmedizin geleistet wird, ist weltweit ohne Vergleich. Das ist einfach so. Aber für mich bleibt die Frage des Zugangs zum Gesundheitssystem. Da komme ich zurück zum Kollegen Hansen und zurück zur Initiative des SSW. Wir diskutieren diese Frage des Zugangs zu Gesundheitsleitungen – ich jedenfalls – schon seit annähernd 20 Jahren hier in diesem Landtag – mit einer ganz unterschiedlichen Perspektive. Wir haben in Deutschland jetzt seit etlichen Jahren eine Krankenversicherungspflicht. Trotzdem gibt es genau die Menschen, nicht nur die in dem Antrag gemeinten, sondern auch die, die die Oppositionsführerin gerade genannt hat, die trotz Krankenversicherungspflicht nicht krankenversichert sind. Sonst hätte ich gesagt, die Initiative des SSW sei es nicht wert, mit einem Prüfauftrag einfach weggestimmt zu werden: Ich finde es aber gut, dass wir uns über die Initiative im Ausschuss ausgiebig unterhalten. Gerade an der Stelle sollte auch tatsächlich eine Anhörung mit den Menschen auf den Weg gebracht werden, die sich seit vielen Jahren ein bisschen intensiver mit dieser Thematik beschäftigen. Denn ein Punkt – oder ich habe nicht richtig zugehört –, der aus meiner Sicht nach wie vor ein entscheidendes Hemmnis ist, ist noch gar nicht richtig angesprochen worden. Das ist nämlich die Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz. Deswegen bin ich der Ampel ausgesprochen dankbar, (Dr. Heiner Garg) dass bereits bei den Koalitionsverhandlungen festgehalten wurde, dass genau diese Übermittlungspflicht abgeschafft wird, weil sie ein ganz zentrales Hindernis darstellt. (Beifall FPD, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das lässt sich bei aller Liebe nicht wegdiskutieren. Mir ist vollkommen klar, dass damit das grundsätzliche Problem des illegalen Aufenthalts nicht gelöst ist. Das spielt aber aus meiner Sicht bei der Frage des Menschenrechts auf medizinische Versorgung keine Rolle. Ich finde, es darf zunächst einmal auch keine Rolle spielen: (Beifall FPD, SSW und vereinzelt SPD) Menschen, die krank sind, müssen Zugang zur Grundversorgung haben. Wie das am Ende gestaltet werden kann, wie wir beispielsweise auch die Gruppe der Soloselbstständigen erreichen, die durch nichts mehr abgedeckt ist, und zwar, liebe Serpil Midyatli, ehrlicherweise nicht erst seit der Coronapandemie, ist zu klären. (Serpil Midyatli [SPD]: Da ist es deutlich geworden!) – Da ist es noch einmal deutlicher geworden; ich erinnere mich aber an Auseinandersetzungen auch mit SPD-Gesundheitsministerinnen hier in diesem Landtag – es ist lange her, dass Gitta Trauernicht hier war –, in denen zunächst einmal tatsächlich festgestellt wurde: So etwas gibt es doch eigentlich in Deutschland gar nicht. Wir haben das Problem, und deswegen finde ich es richtig, dass wir nicht nur darüber diskutieren, sondern dass wir es angehen, dass wir gucken, was wir auf Landesebene machen können. Ich will aber sagen – ich weiß, über den Haushalt diskutieren wir an anderer Stelle –: Aber, liebe Frau Finanzministerin, sehr geehrte Gesundheitsministerin, ich hoffe, ich habe das in der Pressemitteilung gestern falsch gelesen, dass ausgerechnet aus dem Versorgungssicherungsfonds 2,8 Millionen Euro herausgenommen werden sollen, womit man möglicherweise genau so etwas auf Landesebene auf die Spur setzen könnte. Im Zweifel müsste man eine Richtlinie anpassen. Das ist dann ein falsches Signal im Hinblick auf Versorgungssicherung auch dieser Gruppe, über die wir heute reden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
