Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den letzten Aspekt aus der Rede der Kollegin Pauls aufgreifen. Ich finde es bemerkenswert und respektabel, dass sich insbesondere die Sozialdemokraten dieser Initiative von CDU, Grünen und FDP angeschlossen haben. Frau Kollegin Pauls hat den Spagat aufgezeigt. Einerseits sollte auf der Grundlage abhängiger Beschäftigung erzieltes Einkommen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig sein. Andererseits gilt es, die Versorgung mit medizinischen Leistungen sicherzustellen. In der Abwägung zu dem Ergebnis zu kommen, dass die Sicherstellung des ärztlichen (Dr. Heiner Garg) Bereitschaftsdienstes nach dem Urteil des 12. Senats des Bundessozialgerichts wichtiger ist, das verdient Respekt, finde ich. Ich sage ausdrücklich danke dafür. (Beifall FDP, SPD und SSW) In Wahrheit haben Sie einen Konflikt beziehungsweise eine Auseinandersetzung aufgezeigt, die der Kollegen Hansen aus Berliner oppositioneller Sicht etwas anders skizziert hat. Das ist eine schwierige Debatte, die auch in Berlin zwischen BMAS und BMG stattfindet. Das Bundessozialgericht ist seiner Rechtsprechung treu geblieben. Das gilt auch für die beiden Ministerien, und zwar unabhängig davon, von wem sie geführt werden. Das BMAS ist auch einmal schwarz geführt worden. Vielleicht werden Sie sich daran erinnern. Sie sind sich auch in ihrer jeweiligen Einschätzung immer treu geblieben. Jetzt muss es darum gehen – deswegen ist das aus meiner Sicht so wichtig und auch notwendig –, dass alle Fraktionen in diesem Landtag dahinterstehen, dass bei dieser Frage tatsächlich politisch entschieden wird, und zwar politisch zugunsten einer Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht, um den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein aufrechtzuerhalten. Dieser ist übrigens ähnlich organisiert wie in Baden-Württemberg. Es geht darum, die medizinische Versorgung der Bevölkerung in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein zu sichern. Das ist aber eine politische Entscheidung, die letztlich in Berlin getroffen werden muss. Deswegen ist es wichtig, dass heute hier im Landtag alle Fraktionen sich dafür einsetzen, eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht zu erreichen. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alles Weitere ist von Vorrednerinnen und Vorrednern schon gesagt worden. Deswegen will ich das nicht alles wiederholen. Den letzten Punkt halte ich für den wichtigsten Punkt in dieser Debatte. Sie wissen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind zum Bereitschaftsdienst verpflichtet, angestellte Ärztinnen und Ärzte aber nicht. Die KV hat in dem bereits erwähnten Hintergrundgespräch, an dem unter anderem die Kollegin Pauls und der Kollege Hansen teilgenommen haben, sehr deutlich gemacht, dass das immer häufiger zum Niederlassungshindernis wird. Das können wir aber nicht wollen. Wenn wir darauf setzen, dass die Niederlassung das Rückgrat der ambulanten Versorgung bleibt, dann dürfen wir die Niederlassung nicht weniger attraktiv machen, sondern wir müssen sie stärken. Auch dazu dient eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht. Aus diesem Grund herzlichen Dank für die konstruktive Diskussion untereinander. Herzlichen Dank für diesen Beschluss. (Beifall FDP, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
