Birte Pauls
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Weihnachtliche Einigkeit ist ein schönes Zeichen. – Stellen Sie sich vor, Ihnen geht es am Wochenende nicht gut. Sie haben vielleicht eine Blasenentzündung, oder Sie haben sich beim Bowlen den Rücken verzogen. In die Notaufnahme müssen sie damit natürlich nicht, aber Sie müssten eigentlich zum Hausarzt. Der hat am Wochenende oder abends geschlossen. Sie gehen in die KV-Anlaufpraxis und rufen 116 117 an. Aber ans Telefon geht vielleicht niemand, oder die Anlaufpraxis ist geschlossen. Dieses Szenario könnte bald Realität in Schleswig-Holstein sein. Der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sorgt nach Ende der Sprechstundenzeiten der Praxen dafür, dass trotzdem eine medizinische Akutversorgung stattfinden kann. Ansonsten würden sich die Menschen mit vermeintlichen Bagatellerkrankungen, die sie aber oft genug nicht selber einschätzen können, in die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser begeben, und diese, das wissen, wir, das haben wir an anderer Stelle schon häufig diskutiert, sind sowieso schon oft genug über ihr Limit belastet. Der Bereitschaftsdienst wird von den sogenannten Poolärzten geleistet. Die Poolärzte der Kassenärztlichen Vereinigung leisten also einen erheblichen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung der Menschen in unserem Land, und sie entlasten durch die organsierten Bereitschaftsdienste die einzelnen Ärzte. Das ist total wichtig, (Beifall SPD und vereinzelt FDP) denn seit Einführung des gut funktionierenden Bereitschaftsdienstes ist endlich Schluss mit der ständigen Ansprechbarkeit, 24/7/365, der Hausärzte – nicht nur, aber besonders auch im ländlichen Bereich. Der fahrende Bereitschaftsdienst und der Dienst in den Anlaufpraxen der KVSH waren eine (Birte Pauls) gute Errungenschaft, auch um den Hausarztjob weiter attraktiv zu halten – (Beifall Serpil Midyatli [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) wissen wir doch, dass der Beruf immer weiblicher wird und selbstverständliche Ansprüche an geregelte Arbeitszeiten organisiert werden müssen, damit die Leute auch weiterhin in diesen Beruf kommen. Wer will schon zwölf Stunden arbeiten, dreimal in der Nacht gerufen werden und dann morgens wieder einen Zwölfstundentag beginnen? Das können und sollten wir Ärztinnen und Ärzte heutzutage nicht mehr täglich zumuten – und im Hinblick auf Qualität und Patientensicherheit schon gar nicht. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da ist es besser, man organisiert diese Bereitschaftsdienste so, dass sie überschaubar und für jeden Einzelnen tatsächlich auch planbar sind. In dem KV-Bezirk, in dem ich wohne, sind zum Beispiel täglich drei Dienste in Anlaufpraxen und drei Fahrdienste zu besetzen. Mittlerweile lehnen insbesondere Frauen die Fahrdienste ab. Auch das haben wir im Gespräch mit Vertretern der KVSH gehört. Vom Heiratsantrag bis hin zur Gewaltandrohung ist bei diesen Einsätzen alles dabei gewesen. Auch das können und dürfen wir dem fahrenden Bereitschaftsdienst nicht zumuten. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Urteil des Bundessozialgerichts hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein zum Handeln gezwungen, indem es festlegte, dass für die Poolärzte eine zusätzliche Sozialversicherungspflicht für die Bereitschaftsdienste besteht. 450 Poolärzte haben bislang den Bereitschaftsdienst gestellt. Es sind Ärzte aus allen Bereichen. Diese Verträge sind von der Kassenärztlichen Vereinigung vorsorglich gekündigt worden, weil sie die zusätzlichen Leistungen schlichtweg nicht übernehmen können. Die KVSH stellt natürlich weiterhin einen Bereitschaftsdienst sicher, kann diesen aber nicht im gewohnten Maß anbieten. An neun von 32 Standorten werden die Anlaufpraxen an drei Tagen pro Woche geschlossen bleiben müssen. Sollten die niedergelassenen Ärzte noch mehr Bereitschaftsdienste abends, nachts und an Wochenenden übernehmen müssen, hätte das zur Folge, dass die Sprechstundenzeiten reduziert werden müssen. Das kündigte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Dr. Jens Lassen, an. In den vergangenen Tagen haben wir bereits über die erheblichen Belastungen in den Arztpraxen gesprochen. Eine weitere Belastung neben diesen Zwölf-Stunden-Tagen, vielen Dokumentationen, Hausbesuchen und den bisherigen Bereitschaftsdiensten ist ihnen wirklich nicht zumutbar. Vielleicht mag es erstaunen, dass gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für eine Befreiung der Poolärzte von der Sozialversicherungspflicht einsetzen. Schließlich sind wir von einer Bürgerversicherung überzeugt, in die aus jedem Einkommen eingezahlt wird, Einkommen durch Mieteinnahmen, durch Vermögen, durch selbstständige und nichtselbstständige Arbeit, als Beamte, Einkommen durch Diäten und natürlich auch durch die Tätigkeiten in Not- und Bereitschaftsdiensten. Das würde sehr viel mehr Geld in die Sozialversicherungssysteme bringen und unser Land gerechter machen. Ich glaube, das täte uns allen tatsächlich sehr gut. (Beifall SPD) Ich befürchte aber, bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Jetzt geht es darum, die ärztliche Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger im Lande sicherzustellen. Dafür braucht es Lösungen. Eine ist die gesetzliche Befreiung von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht, wie es bei den Notärzten auch geregelt ist. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
