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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.11.2023 Sitzungen 20/44

Frau Ministerin, Sie haben jetzt erklärt, dass die Parameter, die das Bundesverfassungsgericht zwischendurch festgelegt hat, und Ihre Anpassung dazu geführt haben, dass Sie jetzt ganz sicher sind, dass Sie eine verfassungsgemäße Alimentation haben. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie auch zwischen den Jahren 2008 und 2021 der Auffassung gewesen sein müssen, eine verfassungsgemäße Alimentation zu leisten, und insoweit hat sich doch der Zustand gegenüber denjenigen, die damals und heute geklagt haben, überhaupt nicht verändert. – Nun war ich damals – 2008 – nicht verantwortlich, erinnere mich aber – ich glaube sogar als Oppositionsabgeordnete –, dass ich dem mit Blick auf den Haushalt zugestimmt habe. Aber unabhängig davon hat die damalige Landesregierung diese Gleichbehandlungszusage vor dem Hintergrund der Frage der Verfassungskonformität so entschieden. Jetzt haben wir eben neu die Parameter, und das ist tatsächlich neu. Ich finde es auch richtig und gut, weil das mehr Rechtssicherheit gibt. Deshalb, auch wenn natürlich jede Landesregierung immer davon ausgehen musste – logischerweise, sonst darf sie Alimentation nicht machen –, dass es verfassungskonform ist, ist der Unterschied zu jetzt, dass wir eine andere Grundlage der Bemessung haben. Das finde ich eine gute Ausgangslage. Die Gewerkschaften finden nicht alles gut, was wir in dem neuen Besoldungsgesetz gemacht haben, weil da Bausteine drin sind, die sie gern anders gehabt hätten, aber die Grundlage ist eine andere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU]) Klar ist aber auch, dass wir mit jedem Jahr und jedem Besoldungsgesetz neu überprüfen müssen, ob (Ministerin Monika Heinold) die Alimentation noch immer verfassungskonform ist. Das werden wir unter Berücksichtigung der Wirkung aus der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung auch für das Jahr 2023 machen und dabei insbesondere die Entwicklung von Bürger_innengeld und von Inflation im Blick haben und gegebenenfalls noch für 2023 nachsteuern. Auch darüber haben wir öffentlich schon gesprochen und dieses auch unseren Beschäftigten schriftlich zugesagt. Auch für 2024 gelten natürlich die gesetzten Parameter für eine verfassungskonforme Besoldung. Unabhängig davon steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung des Jahres 2007 noch aus. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir es bewerten und – falls notwendig – handeln. Ich finde es gut, dass wir heute hier im Parlament über diesen Punkt beraten, denn die Gewerkschaften sind gleich da. Ich finde es eine absolut gute Errungenschaft in unserer Demokratie, dass wir diese öffentliche, transparente Auseinandersetzung um die Besoldung unserer Beschäftigten führen. Deshalb bin ich nachher auch wieder auf der Demo und treffe dort vielleicht den einen oder die andere von Ihnen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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