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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.11.2023 Sitzungen 20/44

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den beiden hier zu beratenden Anträgen ist eines gemeinsam: Es geht um den Umgang mit den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern in diesem Land. Es geht um Gleichbehandlung, um Fairness, um Wertschätzung und um Anerkennung. Gerade in Zeiten, in denen wir immer wieder hier im Landtag darüber diskutieren – Kollegin Raudies hat es gesagt –, dass auch der öffentliche Dienst alles dafür tun muss, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, müssen Sie mir erklären, wie Sie den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern im Land erklären, dass Sie, wenn Sie einen Tarifabschluss für die anderen öffentlichen Bediensteten abschließen, anschließend sagen: Bei Ihnen, liebe Beamtinnen und Beamten, werden wir das Ganze nicht zeitgleich machen, weil wir das Geld sparen wollen. (Birgit Herdejürgen [SPD]: So ist es!) Das ist eine Ungleichbehandlung, die dazu führt, dass man sich von dieser Landesregierung schlicht nicht wertgeschätzt fühlt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Deshalb haben wir in den Zeiten von Jamaika immer für die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Beschlüsse gerungen und gesorgt. Wir hatten (Dr. Bernd Buchholz) sicherlich auch ein paar andere finanzielle Spielräume, aber wir haben sie nicht zulasten derjenigen, (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) die den Karren ziehen, benutzt. Deshalb appelliere ich an Sie, darüber noch einmal nachzudenken, denn die Koalition hat in ihrem Antrag geschrieben: Wir gucken uns das nach Haushaltslage an. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Aber nicht nur wirkungsgleich, sondern auch zeitgleich wäre ein Gebot der Fairness, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Eine Frage des Umgangs mit den Beamtinnen und Beamten und den Richterinnen und Richtern des Landes ist es auch, wenn sie 2007 und 2008 moniert haben, dass sie meinen, keine verfassungsgemäße Besoldung aufgrund eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot zu haben. 2008 hat dann die damalige Landesregierung allen Beamtinnen und Beamten erklärt: Die Klage liegt vor, wir wissen um sie, ihr müsst keine eigenen Anträge stellen – jeder einzelne Beamte, jede einzelne Beamtin, jede Richterin, jeder Richter. Ihr müsst sie nicht stellen, weil wir alle gleichbehandeln werden, wenn das Verfassungsgericht zu dem Urteil kommt, dass das nicht angemessen ist. – Über 13 Jahre hat das Land so agiert – bis 2021. Im Jahr 2021 hat man ohne Ankündigung, ohne Erklärung und mit einer kurzen Mitteilung an die Gewerkschaften gesagt: Diese Gleichbehandlungszusage geben wir jetzt nicht mehr, weil wir – und die Begründung ist interessant – mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2021 etwas gemacht hätten, was dazu führt, dass diejenigen, die geklagt hätten, jetzt völlig anders zu behandeln wären. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Mitnichten ist das so, meine Damen und Herren. Die Besoldungsanpassung 2021 hatte insbesondere etwas mit den Familien mit zwei Kindern zu tun; die Richterinnen oder der Richter, diejenigen, die als Beamt_innen meinen, von einer verfassungswidrigen Besoldung betroffen zu sein und gar keine Kinder haben, hatten überhaupt nichts von der Besoldungsanpassung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Antrag ist genauso wie er vorher war. Deshalb ist das Abweichen von der Praxis nicht nur eine nicht zu verstehende Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den 13 Jahren davor, sondern Sie machen auch noch etwas anderes, Frau Ministerin: Sie treiben Ihre eigenen Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes in Antrags-, dann Widerspruchs- und zum Schluss in Klagverfahren, die alles lahmlegen, was im Land an dieser Stelle dann auch noch mit Bürokratieaufwand lahmzulegen wäre. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Genau!) Sie treiben die Beamt_innen in eine Situation, in der Sie ihnen sagen „Dann verklag mich doch!“, um einen riesigen bürokratischen Aufwand zu verursachen, nur um denjenigen, die den Weg nicht gehen und Sie nicht mit Anträgen überziehen und nicht ins Widerspruchsverfahren und danach nicht ins Klageverfahren gehen, hinterher sagen können: „Tut mir leid, für die Jahre nach 2021 können wir dir die entsprechende Anpassung nicht zahlen, denn du hast nicht geklagt.“ Dieser Umgang mit den Beamtinnen und Beamten durch diese Landesregierung ist nicht akzeptabel. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich erwarte, dass Sie ihn ändern. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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