Werner Kalinka
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Evaluation des Kitagesetzes ist ein sorgfältiger, ein strukturierter Prozess. In Vertretung meiner verhinderten Kollegin Katja Rathje-Hoffmann darf ich in Erinnerung rufen, dass wissenschaftliche Daten erhoben werden, ein Fachgremium ein wichtiges Bearbeitungs- und Beratungsgremium ist und wir als Landtag die letzten Entscheidungen treffen. Ich betone: Uns ist daran gelegen, einen möglichst breiten Konsens für die Evaluation zu finden. Ich darf daran erinnern, dass viele Entscheidungen zu diesem Kitagesetz immerhin mit den Stimmen von vier Fraktionen im Landtag getroffen worden sind. Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, den Diskussions- und Entscheidungsprozess zu verlängern. Wird dies nicht gewünscht, so werden wir aus der Anhörung, die vor der zweiten Lesung stattfindet, Folgerungen ziehen. Wir hören, dass man lieber schon zum 1. Januar 2025, wie im Gesetz (Werner Kalinka) vorgesehen, die Evaluation machen sollte, und wir werden dies offen prüfen. Ende 2023 werden die wissenschaftlichen Erhebungen vorliegen. Das Fachgremium hätte dann Zeit, den Abschlussbericht bis April 2024 abzugeben. Wir als gemeinsamer Arbeitskreis von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben alle wichtigen Partner am 13. November 2023 zu einer internen Beratungs- und Info-Runde zusammengehabt. Käme der Fahrplan so, wäre dies ein enges, ein anspruchsvolles Zeitfenster. Die Gesetzgebung im Landtag müsste dann im Dezember 2024 abgeschlossen sein, besser noch im November. In der Sache geht es im Wesentlichen um Folgendes: Bildet das SQKM des Kitagesetzes die reale Lage zutreffend ab? Ich darf dazu in Erinnerung rufen, was die Ziele des Gesetzes waren. „Wir entlasten Familien von hohen Beiträgen, verbessern die Fachkraft-Kind-Schlüssel, stärken die Wahlfreiheit für Familien und vereinfachen das Finanzierungssystem.“ – So der damalige Minister Dr. Heiner Garg. – Und das in einer Koalition mit drei Partnern. Das Land hat 2017 245 Millionen Euro ins Kitasystem gegeben. Dieser Betrag erhöht sich 2023 auf 601 Millionen Euro, 2024 auf etwa 700 Millionen Euro. Wir haben eine Deckelung der Elternbeiträge. Wir haben einen Fachkräfteschlüssel, und wir haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kitaleistungen im Rahmen des Gesetzes. Die Gelder für 2024 – um hier manchen Besorgnissen gleich die Spitze zu nehmen – stehen nicht zur Disposition. Inzwischen haben wir weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht: Helfende Hände, PiA-Ausbildung, ausländische Fachkräfte, wobei wir wissen, dass die Gewinnung von Fachkräften hier und überall ein großes Problem ist. Aber auch das Stichwort Randzeiten gehört zu den Fragen, die genannt werden. Wir hören von erheblicher Bürokratie. § 35 Kitagesetz wird hier genannt, die Handhabung der Kreise, das Rückforderungsmanagement, Dokumentationen und zum Teil das Stichwort, von den Leitungen müsse Druck genommen werden, der ihr auferlegt wird. Wir haben von Eltern auch gehört: Helfende Hände – super, sollten wir fortsetzen. – 42. Sitzung (neu) – Mittwoch, 22. November 2023 Bei der Kindestagespflege fallen die Stichworte Sachaufwandpauschale, Inflationsausgleich und erster Feiertag. Ich will damit zum Ausdruck bringen: Wesentliche Fragen, um die es bei der Evaluation geht, liegen auf dem Tisch, sind zu bewerten, werden aufgrund der Daten und Fakten, die wir bekommen, fundierter einzuordnen sein. Aber letztendlich müssen wir am Ende sagen, was wir wollen und was wir können. Die Finanzlage wird auch an diesem Thema nicht vorbeigehen. Ich kann Ihnen nur meine Meinung sagen: Mehr Schulden haben keine Zukunft. Was wir beschließen, müssen wir auch bezahlen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU – Birte Pauls [SPD]: Was Sie versprochen haben, müssen Sie auch bezahlen!)
