Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die beiden Redebeiträge der Koalitionsvertreter so wahrgenommen, dass man offen ist für eine Diskussion, die natürlich Fragen aufwirft. Ich finde das in Ordnung. Ich habe mich zu Wort gemeldet, um zu erklären, worum es eigentlich geht. Ich will das am Beispiel Friesisch deutlich machen; bei Niederdeutsch ist die Situation ähnlich. Das Kleinstfach Friesisch gibt es in Oldenburg, in Kiel und in Flensburg. Es gibt relativ wenig Menschen, die überhaupt geeignet wären, eine Professur zu übernehmen – anders als in anderen Sprachfächern, zum Beispiel in Englisch. Wenn jemand eine Englisch-Professur übernehmen möchte, gibt es viele Bewerberinnen und Bewerber, sogar weltweit. Bei Friesisch ist das schwieriger. Es ist nicht so, dass sich die Leute nicht bewerben wollen – wie vielleicht in anderen Fächern –, sondern es hat sich herausgestellt, dass sie sich nicht bewerben können, obwohl sie geeignet sind, weil wir maximal drei Leute hätten, wenn sie sich denn bewerben würden, nämlich einen aus Oldenburg, einen aus Flensburg und einen aus Kiel. Es geht darum, pragmatisch zu sagen: In diesem besonderen Fall möchten wir gern, dass sich auch der Kieler bewerben kann. Wir wissen, warum die Regelung so geschaffen worden ist. Sie ist ja nicht wegen Eignung und Befähigung so, sondern um Protegieren zu verhindern, geschaffen worden. Es soll keiner in Kiel nach oben durchgereicht werden. Das ist der eigentliche Hintergrund der Regelung. Das wollen wir auch gern beibehalten, nur in diesem Fall ist es ein Problem, gerade für solche kleinen Fächer. (Lars Harms) In der Tat müssen Eignung und Befähigung immer die Hauptsache sein, aber es mag ja auch einen geeigneten und befähigten Menschen in Kiel geben, der die Professur in Kiel übernehmen kann. Da gibt es ja keinen Widerspruch. Hier geht es auch um Minderheitenförderung und unsere Verpflichtung aus der Verfassung – übrigens nicht nur für die Minderheiten, sondern auch für die Regionalsprache Niederdeutsch, die ebenfalls Verfassungsrang hat –, dass wir Regelungen schaffen, die es ermöglichen, in diesem Bereich eine Professur zu übernehmen. Mir ist es wichtig, hier noch einmal klarzumachen: Es geht darum, Minderheitenrechte in Einklang mit Eignung und Befähigung zu bringen. Das können wir auch, wenn wir das gegeneinander abwägen. Derzeit gilt der Grundsatz der Eignung und Befähigung aber nur für Leute, die von außen kommen. Wir möchten den Grundsatz der Eignung und Befähigung für alle. Wir begründen das damit, dass das minderheiten- und sprachenpolitisch auch für Niederdeutsch dringend notwendig ist, weil wir sonst nicht mehr an die Leute rankommen. Ich glaube, wir werden im Ausschuss eine vernünftige Diskussion führen. Vielleicht finden wir da ja zueinander. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
